Hallo zusammen,
da ich bisher noch keine richtigen Antworten gefunden habe, dachte ich, ich probiere es mal hier im Forum. Vielleicht weiß jemand von euch mehr.
Zu meiner Situation:
Ich habe aus verschiedenen Gründen zu Ende März mein Beschäftigungsverhältnis gekündigt und hatte aber bereits einen Arbeitsvertrag für den neuen Job, der allerdings erst Mitte April anfängt. Daher war ich also zwei Wochen arbeitslos und wollte für den Zeitraum gerne Hartz 4 beantragen (ich habe bisher nur 5 Monate voll sozialversicherungspflichtig gearbeitet, da dies mein erster Job nach dem Studium war und hatte dementsprechend keinen Anspruch auf ALG I, sondern nur Hartz 4)
Als ich beim ersten Beratungsgespräch beim Jobcenter war, sagte man mir, ich hätte Anspruch auf Hartz 4 und ich solle in zwei Wochen wiederkommen, um meine Antragsunterlagen abzugeben. Bei genau diesem Termin sagte mir eine andere Sachbearbeiterin dann, dass ich den Antrag auf Hartz 4 natürlich gerne stellen kann, das Geld dann aber spätestens zwei Wochen nach dem Erhalt des Bescheides in vollem Umfang zurückzahlen muss. Dass ich eine Sanktion von 30% aufgrund der Eigenkündigung erhalten würde, war mir vorher schon bewusst. Aber bei dem ersten Beratungsgespräch mit dem ersten Sachbearbeiter war nicht die Rede davon, dass ich das Geld zurückzahlen muss. Wie soll man das denn auch unmittelbar nach zwei Wochen machen, wenn man das Geld zum leben braucht? Daraufhin habe ich dann den Antrag zurückgezogen.
Ich würde aber trotzdem gerne wissen, ob das alles so stimmt, dass man das Geld erstens überhaupt und zweitens so unmittelbar nach Antragsstellung zurückzahlen muss. Ist das jemandem schon so passiert und hat damit Erfahrungen gemacht?
Ich würde mich auf Antworten freuen.
Gruß
Lotta