Die Tel.nr. ist noch sichtbar...
Da musst du widersprechen.
Das SGB kennt kein fiktives Einkommen.
Es gibt diverse Urteile dazu, aber leider nicht aus Köln, dafür vom SG Duisburg, LSG Bayern, Niedersachen-Bremen, und das Verfassungsgericht hat dazu schon 2005 geurteilt...
Dazu: http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/08/hartz-…-einkommen.html
Du kannst also jetzt erst mal durchatmen, so geht das nicht, sie versuchen's halt. Immer wieder.
Und jetzt hast du zu lächeln:
In Kölle jibbet eine vonne besten Inis im Bundesland.
Guckst du:
Die sind richtig böse.
Bestimmt kriegst du heute noch Hilfe für den Widerspruch und die aufschiebende Wirkung. Also echt kein Grund zur Verzweiflung.