einmaliger Verdienst

  • Sowas gibt es gar nicht.

    Die sollen sich doch einfach ans Gesetz halten, dafür ist es doch da.

    Ein fiktives Einkommen gibt es nicht.

    Der Zufluss wird in dem Monat angerechnet, in dem er erfolgt. Da hier nur eine geringe Möglichkeit besteht, dass dies im Mai der Fall wird, ist die Anrechnung für den Mai völlig unnötig. Die sollen sie Leistung für Mai auszahlen und den Zufluss in tatsächlicher Höhe (die bis dahin ja in Ruhe ermittelt werden kann) im Juni anrechnen. Das erspart das Gehudel wegen Überbrückungszahlung, die sie durch ihr kopfloses Vorgehen ja erst selbst nötig machen. Ist ja nicht so, dass denen was verloren geht, wenn sie das so machen wie es vorgesehen ist. Sie müssten nur eingestehen, dass da irgendwer was falsch gemacht hat, und das kann doch sooooo schwer auch nicht sein, die wissen doch selbst, dass da viel Blödsinn verzapft wird.

  • Danke dir Piedro,
    das mit dem fiktiven Einkommen gibt es nicht, das hat mir heute sowohl meine SB vom JC als auch die Leistungsabteilung bestätigt, dennoch werde ich so behandelt, als hätte ich schon im Mai mein Gehalt.

    Gerade eben hab ich mit meinem zukünftigen AG telefoniert und auch ihr war das alles komisch mit der Leistungskürzung.
    Bekomme gleich die Bestätigung das ich ende Mai den Lohn ausbezahlt bekomme.

    Jetzt hoffe ich, das die nicht wegen Ende Mai Probleme machen. Anfang Juni könnte ich denen auch die endgültige Lohnabrechnung vorlegen

    Für mich steht fest, ich will so schnell wie möglich raus aus dem Hartz 4 und hoffe das ich sehr bald in einem normalen Arbeitsverhältnis unterkomme

    lg jenny

  • Guten abend ihr lieben,
    irgendwie lässt mir die Sache immer noch keine Ruhe besonders der Satz: Der Zufluss wird in dem Monat angerechnet, in dem er erfolgt.

    Jetzt hat mir der zukünftige AG bestätigt, das der Lohn
    Ende Mai mir zugeht.

    Frage mich, ob die das jetzt echt sehr genau nehmen, den bis ende Mai hätte fast 0,-€ und das kann es ja nicht sein.

    Glaubt ihr, das die wirklich wegen Ende Mai mir wirklich mir weniger Geld geben?

    Hab alles denen per Mail zukommen lassen und sicherheitshalber auch ein Überbrückungs-Darlehen beantragt (Laut JC Bearbeitungsdauer bis 4 Wochen :( )

  • Das Einkommen ist in dem Fall nicht fiktiv, sondern beruht auf dem Arbeitsvertrag.

    Die Bearbeitung unterscheidet sich zwar ein klein wenig, aber führt zum selben Ziel. Ob man nun im Mai eine Überzahlung generiert (keine Anrechnung des Einkommens) oder ein Überbrückungsdarlehen auszahlt, beide male führt es zur 10 % Minderung des Regelsatzes bis es abgezahlt wurde. Diese Ratenzahlung kann man umgehen, indem man mit dem Inkasso Service der Bundesagentur für Arbeit telefoniert und diesem eine einmalige Rückzahlung (bei Gehaltseingang) anbietet.

    Bearbeitungszeit vier Wochen ist übel, da solltest du höflich ein klein wenig Druck machen. Normalerweise dauert solch eine Berechnung für einen geübten Sachbearbeiter maximal 10 Minuten.

  • Guten abend ihr lieben,
    irgendwie lässt mir die Sache immer noch keine Ruhe besonders der Satz: Der Zufluss wird in dem Monat angerechnet, in dem er erfolgt.

    Jetzt hat mir der zukünftige AG bestätigt, das der Lohn
    Ende Mai mir zugeht.

    Frage mich, ob die das jetzt echt sehr genau nehmen, den bis ende Mai hätte fast 0,-€ und das kann es ja nicht sein.

    Glaubt ihr, das die wirklich wegen Ende Mai mir wirklich mir weniger Geld geben?

    Hab alles denen per Mail zukommen lassen und sicherheitshalbe auch ein Überbrückungs-Darlehen beantragt (Laut JC Bearbeitungsdauer bis 4 Wochen :( )

    Tja, es ist pervers, aber wenn das Geld Ende des Monats kommt wird es für diesen Monat angerechnet. Und da die Überweisung schon im Vormonat auf den Weg gebracht wird wird dieses fiktive Einkommen dafür berücksichtigt.

    @Bass: es ist ein fiktives Einkommen, so lange es nicht auf dem Konto oder in der Tasche ist. Es könnte ja auch sein, dass der Arbeitnehmer krank wird und nichts verdient. Oder, bei einem gewerblichen AG, dass ein Auftrag platzt und aus betriebliche Gründen gleich wieder gekündigt wird.

    Wenn die auch noch 4 Wochen brauchen um eine Überbrückung zu bearbeiten ist das richtig daneben, da bleibt dann nur noch Vorschusszahlung auf die zu erwartende Leistung, ob Überbrückung oder sonstwas, zu beantragen.

  • Hallo ihr lieben, hallo Bass386 und Piedro,
    erstmal vielen lieben dank für eure Hilfe
    Wie bereits geschrieben hab ich ja
    1. den Auszahlungstermin des Gehalten als Bescheinigung dem JC zukommen lassen.

    Vielleicht hab ich ja mal Glück und ich bekomme diesen Monat die normale Summe

    2. Hab um einen Überbrückungsdarlehen einen Antrag schriftlich gestellt.
    Dauer bis 4 Wochen wäre echt übel

    Jetzt ist die Frage ob ich auch den Inkasso Service der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen soll?
    Dann würden insg. 3 Sachen parallel laufen, aber wichtig ist, das ich am ende des Monats Geld hab damit ich was zu futtern hab.

    Wie würdet ihr jetzt am besten vorgehen, warten oder morgen früh sofort mit dem Inkasso Service der Bundesagentur für Arbeit telefonieren?
    Bei der suche nach dem Inkasso Service der Bundesagentur für Arbeit finde ich nur die Telefonnummer aus Recklinghausen, ist das die zentrale für ganz D oder muss ich als Kölner das Kölner AA anrufen?

    lg jenny

  • Das Inkasso ist dazu da Kohle bei den "Kunden" einzutreiben. Hättest du einen Anspruch (Titel) gegen das JC könntest du einen normalen Gerichtsvollzieher bemühen.

  • Setze dich doch einfach mal mit den KEAs in Verbindung, Kontakt habe ich dir doch geschickt. Das ist eine der besten Initiaten im Land, die haben was drauf, die wissen wie's geht, die haben Leute, die dich begleiten, die haben Leute die Schreiben aufsetzen, die haben Kontakte zur Presse...

  • Setze dich doch einfach mal mit den KEAs in Verbindung, Kontakt habe ich dir doch geschickt. Das ist eine der besten Initiaten im Land, die haben was drauf, die wissen wie's geht, die haben Leute, die dich begleiten, die haben Leute die Schreiben aufsetzen, die haben Kontakte zur Presse...

    Das werde ich, aber leider haben die erst Mittwochs Beratungszeiten.
    Hoffe das ich in den nächsten Tagen endlich Klarheit über diese Sache hab und endlich mal in ruhe schlafen kann.

    schönen abend noch

  • Tja, es ist pervers, aber wenn das Geld Ende des Monats kommt wird es für diesen Monat angerechnet. Und da die Überweisung schon im Vormonat auf den Weg gebracht wird wird dieses fiktive Einkommen dafür berücksichtigt.
    @Bass: es ist ein fiktives Einkommen, so lange es nicht auf dem Konto oder in der Tasche ist. Es könnte ja auch sein, dass der Arbeitnehmer krank wird und nichts verdient. Oder, bei einem gewerblichen AG, dass ein Auftrag platzt und aus betriebliche Gründen gleich wieder gekündigt wird.

    Wenn die auch noch 4 Wochen brauchen um eine Überbrückung zu bearbeiten ist das richtig daneben, da bleibt dann nur noch Vorschusszahlung auf die zu erwartende Leistung, ob Überbrückung oder sonstwas, zu beantragen.


    Was die Sachbearbeiterin mit dem Einkommen gemacht hat ist sehr praxisnah und wird von vielen Jobcentern so angewandt. Sehe hier grundsätzlich kein Problem, aber der Beratungspflicht wurde meines erachtens nach nicht nachgekommen. Wäre die TE von der SB auf ein Überbrückungsdarlehen aufmerksam gemacht worden, gebe es diese Probleme nicht. Ob man nun ein Überbrückungsdarlehen gewährt oder später eine Anhörung bzgl. der Überzahlung macht, es läuft beides auf dasselbe hinaus und das hätte die SB ruhig mit dem TE durchsprechen können. So habe ich es mit meinen Kunden gemacht und ich hatte diesbezüglich nie Probleme.

    Das mit dem Inkasso Service nicht falsch verstehen. Wenn man eine Rückforderung oder ein Darlehen komplett begleichen möchte, kann man dies nur über die Inkasso Agentur in Recklinghausen machen. Da wir in deinem Fall noch nicht wissen wie es weitergeht, bleibt das erstmal aussen vor.

  • Wäre die TE von der SB auf ein Überbrückungsdarlehen aufmerksam gemacht worden, gebe es diese Probleme nicht

    Meine Sachbearbeiterin hat mich auf diesen Überbrückungsdarlehen hingewiesen. Habe danach mit der Leistungsabteilung telefoniert und sofort danach diesen per email beantragt. Er meinte es könne bis 4 Wochen dauern, bis ich es bekommen würde.
    Werde jetzt erst mal abwarten und am Mittwoch zu den KEA´s gehen.
    Ich hoffe das sich das alles sehr bald zum guten wendet.

    Wünsche euch noch eine gute Nacht und danke nochmals

  • Meine Sachbearbeiterin hat mich auf diesen Überbrückungsdarlehen hingewiesen. Habe danach mit der Leistungsabteilung telefoniert und sofort danach diesen per email beantragt. Er meinte es könne bis 4 Wochen dauern, bis ich es bekommen würde.Werde jetzt erst mal abwarten und am Mittwoch zu den KEA´s gehen.
    Ich hoffe das sich das alles sehr bald zum guten wendet.

    Wünsche euch noch eine gute Nacht und danke nochmals


    Hätte deine Sachbearbeiterin eher machen sollen, dann würdest du jetzt keine Probleme haben. Da deine Sachbearbeiterin sich diesbezüglich gemeldet hat, lässt sich mit ihr sicherlich einen vernünftige Lösung finden :) Würde mir bei der keinen Kopf machen, da gibt es weitaus schlimmere.

  • Hallo ihr lieben,
    kurz eine Rückmeldung vom heutigen Tag.

    Ich war eben bei den Kea´s und die haben auch nur den Kopf geschüttelt über meine jetzige Situation.
    Jetzt haben die da einen Schreiben an das Jobcenter verschick u.a. mit der Bitte den Änderungsbescheid erst Juni zu verschicken, wenn das reale Lohn da ist.

    Die Kea´s sind wirklich sehr hilfsbereit helfen wirklich jemandem weiter.

    Fazit: Laut dem Mitarbeiter dort, glaubt er nicht daran das ich für den kommenden Monat die normale Leistung erhalte weil die echt sehr lange für die Bearbeitung brauchen.
    KURZ: Ich hab die A.-Karte gezogen
    Hoffnung: das am Freitag das Überbrückungsdarlehen mit ausgezahlt wird.
    Ansonsten: Muss ich am Freitag noch zu meinem Vermieter und um einen Mietaufschub bitten.

    lg jenny

  • Du kannst auch gleich einen Vorschuss nach §42 SGB II auf die zu erwartende Leistung beantragen, mit der Begründung, dass Miete und Strom fällig werden.

    Einen aktuellen Kontoauszug mitnehmen.

    Wenn die so einen Blödsinn verbocken sollen sie das auch ausbügeln.

    Freut mich, dass die KEAs so gut angekommen sind. Von denen habe ich nur gutes gehört.

  • Du kannst auch gleich einen Vorschuss nach §42 SGB II auf die zu erwartende Leistung beantragen, mit der Begründung, dass Miete und Strom fällig werden

    Ich hab ja diese Woche per email einen Überbrückungsdarlehen beantragt.
    Das ist doch das gleiche, oder?

  • Nein. Verschiedene §§, verschiedene Rechtsgrundlagen. Bei dem Darlehen (das auf jeden Fall zu spät bewilligt wird, das ist ja das Problem) zahlst du max. 10% monatlich zurück, es sei denn du willst mehr abdrücken.

    Der Vorschuss dient dazu, eine akute Notlage zu vermeiden, wird bar oder als Barscheck ausgezahlt (Überweisung geht auch, aber bar wäre besser um pünktlich zahlen zu können) und wird sofort ausgezahlt oder abgelehnt. Der Vorschuss wird dann mit der nächsten Leistungszahlung komplett verrechnet.

    Die Ablehnung muss schriftlich erfolgen, wenn du darauf bestehst, und natürlich begründet. Gegen diese Ablehnung kannst du vorgehen: Widerspruch und dann zum SG, mit dem Rechtspfleger sprechen, die Dringlichkeit nachweisen (und den Blödsinnn, denn sie mit dir aufführen), dann wird das JC über eine einstweilige Anordnung mit ziemlicher Sicherheit zur Auszahlung veranlasst.

    Ich weiss allerdings nicht wie ausgelastet das SG Köln ist, manchmal geht sowas ruck zuck, manchmal dauert auch das.

  • Danke dir Piedro,
    ich werde mal auf den Freitag morgen warten und sehen was der JC mir überwiesen hat.
    Falls ich tatsächlich weniger bekommen hab, werde ich sofort dahingehen und einen Vorschuss beantragen.

    Weißt du zufällig, was ich ausser dem aktuellen Kontoauszug noch mitnehmen sollte.

    Wenn das mit dem Vorschuss nicht klappen sollte bleibt mir nur noch der Vermieter übrig

    Danke dir

  • Danke dir Piedro,
    ich werde mal auf den Freitag morgen warten und sehen was der JC mir überwiesen hat.
    Falls ich tatsächlich weniger bekommen hab, werde ich sofort dahingehen und einen Vorschuss beantragen.

    Weißt du zufällig, was ich ausser dem aktuellen Kontoauszug noch mitnehmen sollte.


    Wenn das mit dem Vorschuss nicht klappen sollte bleibt mir nur noch der Vermieter übrig

    Danke dir

    Der Vorschuss ist dazu da eine existenzielle Notlage zu beheben. Wenn du Geld bekommen hast, hast du Geld. Wenn du das Geld (nachweislich) für Miete und Strom ausgegeben hast, kannst du den Vorschuss beantragen. Dazu brauchst du den Überweisungsnachweis und einen aktuellen Kontoauszug.

    Andererseits: wenn das Geld reicht, dass du bis zur Lohnzahlung klar kommst, unterrichte den Vermieter, dass er sein Geld wegen Arbeitsaufnahme später bekommt. Er muss ja nicht wissen, dass der Job so kurz befristet ist. Dann rufst du beim Energieverorger an und bittest um eine Stundung. Für einen Monat sollte das kein Problem sein. Damit vermeidest du eine Mahnung. Die Mahnung wird nämlich vom System erfasst, und wenn du da binnen Zeitraum (unterschiedlich je Versorger) x Mahnungen bekommen hast lassen die nicht mehr mit sich reden, wenn zB eine Nachzahlung auf Raten erfolgen soll oder ähnliches.

    Dann kommst du gut klar, bis du wieder Geld im Sack hast. Wenn es nicht ganz reicht könntest du immer noch einen Vorschuss beantragen.

    Das wäre die eleganteste Lösung mit dem wenigsten Stress. WENN das Geld reicht, dass du klar kommst. Wenn nicht gibst du noch mal Laut.

  • Der Vorschuss ist dazu da eine existenzielle Notlage zu beheben. Wenn du Geld bekommen hast, hast du Geld. Wenn du das Geld (nachweislich) für Miete und Strom ausgegeben hast, kannst du den Vorschuss beantragen. Dazu brauchst du den Überweisungsnachweis und einen aktuellen Kontoauszug.
    Andererseits: wenn das Geld reicht, dass du bis zur Lohnzahlung klar kommst, unterrichte den Vermieter, dass er sein Geld wegen Arbeitsaufnahme später bekommt. Er muss ja nicht wissen, dass der Job so kurz befristet ist. Dann rufst du beim Energieverorger an und bittest um eine Stundung. Für einen Monat sollte das kein Problem sein. Damit vermeidest du eine Mahnung. Die Mahnung wird nämlich vom System erfasst, und wenn du da binnen Zeitraum (unterschiedlich je Versorger) x Mahnungen bekommen hast lassen die nicht mehr mit sich reden, wenn zB eine Nachzahlung auf Raten erfolgen soll oder ähnliches.

    Dann kommst du gut klar, bis du wieder Geld im Sack hast. Wenn es nicht ganz reicht könntest du immer noch einen Vorschuss beantragen.

    Das wäre die eleganteste Lösung mit dem wenigsten Stress. WENN das Geld reicht, dass du klar kommst. Wenn nicht gibst du noch mal Laut.


    Ich glaube kaum das ein Vorschuss schneller bearbeitet werden wird als ein Darlehen, zumal die Sachbearbeiterin die Probleme der TE kennt.

    Ich bleibe dabei, wo die Sachbearbeiterin von der Arbeitsaufnahme erfahren hat, hätte Sie die TE auf ein Überbrückungsdarlehen hinweisen müssen. Hier hat die Sachbearbeiterin meiner Meinung nach gegen die Beratungspflicht verstoßen.

    Gibt es in deinem Jobcenter eine Notfallsprechstunde @jenny1977?

  • Guten morgen Bass386
    zuallererst vielen lieben dank für deine Hilfe.
    Mittlerweile hab ich echt die Hoffnung auf eine schnelle Lösung aufgegeben.
    Jetzt hab ich mir natürlich auch über den weiteren Verlauf gemacht.
    1. Warte jetzt bis morgen, vielleicht bekomme ich ja doch noch dieses Überbrückungsdarlehen.
    --> Wenn nicht, werde ich morgen sofort zu meinem Vermieter gehen und um bitten die Miete einen Monat später abzubuchen.
    --> Wenn nicht, sieht es sehr sehr düster aus.
    2. Da die Miete bei mir erst am 5. des Monats abgebucht wird, kann ich erst wohl danach zum Jobcenter und einen Vorschuss bitten (wg. dem Kontoauszug)
    --> Wenn es mit dem Vorschuss nicht klappen sollte, wäre das absolut katastrophal.
    Es gibt noch ein Problem das Jobcenter hat leider nur bis 12 Uhr auf und ich muss bis min. 14h arbeiten.
    3. Andere Fixkosten wie Internet und Strom müssen fristgerecht bezahlt werden --> auch wenn es möglich wäre, wäre das keine große Hilfe da es sich um 90,-€ handelt

    4.

    Ich bleibe dabei, wo die Sachbearbeiterin von der Arbeitsaufnahme erfahren hat, hätte Sie die TE auf ein Überbrückungsdarlehen hinweisen müssen. Hier hat die Sachbearbeiterin meiner Meinung nach gegen die Beratungspflicht verstoßen

    Das habe ich gestern im Gespräch mit den Kea Leuten auch erfahren, meine SB hätte mich tatsächlich darauf hinweisen müssen, nur leider bringt es mir momentan in meiner jetzigen Situation nichts.

    Nachdem ich den Arbeitsvertrag unterschrieb habe ich den AV sofort eine Stunde später es ihr persönlich vorbeigebracht. Auch da war keine Rede vom Überbrückungsdarlehen.

    Naja, ich warte jetzt mal auf den morgigen Tag und auch wenn ich nicht so recht dran glaube, kann es ja sein das es sich doch noch im letzten Augenblick zum guten wendet.

    Jetzt werde ich mich weiter nach Stellen schauen, den ich will so schnell wie möglich raus aus der finanziellen Misere/Not und will endlich wieder normal Geld verdienen.

    Wünsche euch allen hier noch ein schönen Tag

  • Das war zwweifelsfrei ein Verstoß gegen die Beratungspflicht, das JC Köln ist dafür berühmt, mensch kann froh sein wenn man keine Desinformation reingedrückt kriegt; diese Beratungspflicht sehen viele JC leider eher als Option an. Ausserdem kann man nicht beraten wenn man inkompetent wie ein Toastbrot ist.

    Über einen Antrag auf Vorschuss wird in der Regel sofort entschieden, da braucht es keine Bearbeitung, höchstens eine Rücksprache mit dem Vorgesetzten. Die Ablehnung hat als Bescheid zu erfolgen, somit ist die Möglichkeit von Widerspruch und EA gegeben.

    Der SB hat so die Möglichkeit seinen Patzer auszubügeln, und die Verrechnung mit der nächsten Leistung ist weniger arbeitsaufwendig alse Bearbeitung des Darlehensantrags mit der anschließenden Rückzahlung. Es wäre also für alle Beteiligten der vernünftigste Weg.

  • Jenny, wenn es ganz hart wird schreibst du mich einfach mal an. Wir sind viele, schon wieder vergessen?

  • Über einen Antrag auf Vorschuss wird in der Regel sofort entschieden, da braucht es keine Bearbeitung, höchstens eine Rücksprache mit dem Vorgesetzten. Die Ablehnung hat als Bescheid zu erfolgen, somit ist die Möglichkeit von Widerspruch und EA gegeben.


    Nein. Ich kenne dutzende Fälle in denen Anträge auf Vorschüsse , Darlehen etc. erst nach sechs Monaten oder mehr bearbeitet wurden. Warum soll ein Vorschuss sofort bearbeitet werden und ein Darlehen nicht? Die neu ankommende Post wird fein säuberlich in den Rückstandsordner geheftet und das wars. Höchstens wenn Obdachlosigkeit droht wird ein Antrag schneller bearbeitet. Will der TE auch keine Angst machen, wird schon gut werden. Aber das Darlehen muss nicht zwangsläufig mit den ALG II Leistungen ausgezahlt werden, das könnte auch an einem anderen Tag auf dem Konto gutgeschrieben werden. Wenn du die Telefonnummer oder E Mail Adresse der SB hast, weise sie nochmals höflich auf die Notlage hin.

    Im übrigen gibt es bei den Vorschusszahlungen ein Problem, denn wenn man sein Konto überziehen kann/darf muss dies zuerst genutzt werden.

    Und die Rückzahlung eines Darlehens könnte auch in voller Summe geleistet werden, hierzu sollte mich die TE dann nochmals fragen, sofern der Bedarf besteht.

  • Über einen Antrag auf Vorschuss wird in der Regel sofort entschieden, da braucht es keine Bearbeitung, höchstens eine Rücksprache mit dem Vorgesetzten.

    Guten morgen Piedro,

    danke erstmal für deine Hilfe.
    Also wenn ich es gestern richtig verstanden hab, muss ich ja um den Vorschuss zu beantragen mein aktuellen Kontoauszug (wo die Miete mit drauf ist) mitnehmen, richtig ?
    Wenn ja, dann könnte ich wenn überhaupt erst ab dem 4. bzw. 5 Mai dahin weil erst dann meine Miete abgebucht wird.
    Problem nächste Woche ist, ich muss bis min. 14h arbeiten und das JC hat bis 12h auf.
    Wenn nein mit dem Kontoauszug (wo akt. Miete mit drauf ist) dann könnte ich auch morgen früh zum JC und den Vorschuss beantragen.

    lg jenny

  • Nein. Ich kenne dutzende Fälle in denen Anträge auf Vorschüsse , Darlehen etc. erst nach sechs Monaten oder mehr bearbeitet wurden.

    Das mag übliche Praxis sein, ist aber rechtswidrig. Wie so vieles in der üblichen Praxis einiger JC.

    Dazu:

    Gesetzeswortlaut § 42 Abs. 1 SGB I
    „Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.“

    Bedeutet: Hat der Antragsteller grundsätzlich einen Hartz IV Anspruch und das Jobcenter benötigt länger, um einen Leistungsbescheid zu erlassen, KANN Vorschuss gewährt werden. Dieses „KANN“ wird im zweiten Satz jedoch zu einem MUSS.

    „Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.“

    https://www.hartziv.org/vorschuss/

    Immer wieder eine gute Quelle.

    Im übrigen gibt es bei den Vorschusszahlungen ein Problem, denn wenn man sein Konto überziehen kann/darf muss dies zuerst genutzt werden.

    Dann fallen deftige Verzugszinsen an, die den Regelsatz erheblich mindern. In meinen Augen ist dieser Verweis nicht zumutbar, wenn die Notlage unverschuldet entstand, erst recht wenn wie hier die Situation durch Beratungs- oder andere Mängel des Leistungsträgers verursacht wurde.

    Vor allem: der Vorschuss wird mit der nächsten Leistung verrechnet, wenn der Leistungsanspruch feststeht ist das der einfachste Weg, und den zu gehen sind die JC per Gesetz verpflichtet.

    Die Prüfung des Anspruchs fällt weg, wenn der "Kunde" bereits Leistung bezieht, die Notsituation ist bei Antragstellung spätestens festgestellt, was gäbe es da zu bearbeiten? Man darf sich nur nicht abwimmeln lassen - und sollte einen Beistand dabei haben - dann fluppt das fast immer.

  • @Piedro
    Den Fall hätte die Sachbearbeitern durchaus besser lösen können, auch wenn sie sehr praxisnah gearbeitet hat.

    Ich stimme dir auch bei den Vorschusszahlungen zu, nur wenn ein Sachbearbeiter 500 Postrückstände oder mehr hat, dann wird die Bearbeitung eines Vorschusses nicht zwangsläufig schneller gehen als die eines Darlehens. Die Problematik ist hier nicht der Anspruch, sondern die Bearbeitungszeit der Sachbearbeiterin.

  • Ich bedanke mich ganz herzlichst für eure Hilfen und Antworten. :thumbup:
    Leider hab ich auch ein wenig den Überblick verloren :(
    Ich sollte noch was zu meinem Dispokredit erwähnen, das mir jeden Monat der Dispo um 50,-€ verringert wird, da ich ALGII beziehe.

    Ich werde bis morgen früh mal abwarten und hoffen das die den Überbrückungsdarlehen mit überweisen.(Hoffentlich)
    Ansonsten überlege ich notfalls morgen zum JC zu gehen und beantrage einen "Vorschuss"
    Nachteil: Auf meinem Kontoauszug ist die Miete morgen noch nicht berücksichtigt.
    oder
    ich geh morgen zu meinem Vermieter (GAG-Köln) und bitte um ein Aufschub so das die Miete erst im Juni abgebucht wird. Frage ist ob die das machen.
    Wenn alle 3 Varianten zu keinem Erfolg führen, sieht es echt sehr schlecht aus.
    Dennoch die Hoffnung gebe ich vorerst nicht auf, vielleicht sieht die Welt morgen ein wenig besser aus als heute.

    Danke euch nochmals für eure sehr guten Ratschläge und wünsche euch noch ein schönen Nachmittag

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