Mieterhöhung nach Umzug ohne Zusage der Angemessenheit KdU?

  • Und zwar bin ich vergangenes Jahr umgezogen und zwar ohne "Zustimmung" der Arge.
    Logischerweise wurde nur die Miete in der vorherigen Höhe übernommen, wobei ich natürlich nun schon 25 Euro dazubezahle.

    Nun habe ich für die ersten sechs Monate eine Betriebskostenabrechnung bekommen.
    Diese erhöhte sich um 3 Euro für Heizkosten, sowie 30 Euro für die kalten Betriebskosten.
    10 Euro davon aufgrund Modernisierung da bei uns im Haus von Satellitenanschluss auf Kabelanschluss umgebaut wurde, weil dies technisch notwendig war.

    Diese 33 Euro wurden mir nun mit dem heutigen Bescheid auch auferlegt.
    Soll heißen sogar die 3 Euro Heizkostenvorauszahlung werden nicht durch das Jobcenter getragen, obwohl ja in der anderen Wohnung hätte ebenso eine etwaige Erhöhung stattfinden können.

    Ich muss dazu sagen ich bin alleinerziehend und mein zweites Kind kommt regelmässig zu Besuch und somit musste ich eine entsprechende Wohnung suchen, welche dann logischerweise nicht angemessen war, da meine Tochter als Besuchskind nicht zähle.
    (Dieses Thema hat sich für mich aber erledigt, da ich alles mögliche versucht habe)

    Ist es tatsächlich rechtens die vorherige Miete auf ewig als Grundlage der aktuellen Miete zu nehmen?
    Ich weiß dass dies angepasst werden müsste wenn die Grenzen der KdU angehoben werden, aber bis dahin zahle ich fleissig vom Regelsatz, und das sind derzeit eben 58 Euro.Und da ich auch noch die Kaution und das Darlehen für den Umzug zurückzahlen muss, sind da mal schnell jeden Monat fast 100 Euro weg.

  • Ist es tatsächlich rechtens die vorherige Miete auf ewig als Grundlage der aktuellen Miete zu nehmen?

    Definitiv nein.

    https://www.buergergeld.org/news/

    Meines Wissens müssen die tatsächlichen KdU ab dem ersten Weiterbewilligungsantrag nach Umzug anerkannt werden, wenn sie angemessen sind. Leider sind meine Lesezeichen dazu wertlos geworden, ich werde mal ein wenig wühlen gehen, wenn das sonst keiner parat hat.

  • 1000 Euro Regelsatz?Wie kommste denn auf sowas?
    Die 100 Euro waren bezogen auf die Darlehen + dem was ich von der Regelleistung abgezogen bekomme durch die Höhe der Miete welche eben zu hoch ist.
    Sie war angemessen, jedoch da ich ohne Zustimmung umgezogen bin, wurde sie nur in der alten Höhe übernommen.
    Differenz wurde von meiner Regelleistung abgezogen und mit zur Miete überwiesen.
    Nun, nach 10 Monaten in der neuen Wohnung erhöht sich die Miete durch Erhöhung der kalten Betriebskosten (30 Euro) und Heizkostenvorauszahlung (3 Euro) um eben 33 Euro.
    Diese werden eben wieder von der Regelleistung abgezogen.
    Darlehensrückzahlung und Abzug durch zu hohe Miete ergeben fast 100 Euro mtl..
    Wäre jetzt die neue Miete noch höher, würde mir noch mehr abgezogen werden.
    Da muss doch irgendwann Schluss sein.
    Die neue Miete ist mit der Erhöhung der kalten Betriebskosten nicht mehr angemessen.
    Aber so müsste doch durch den neuen Bescheid beginnend 01/17 laut Deiner Vermutung zumindest bis zur Erhöhung der Miete die Zuzahlung durch mich entfallen.(also 01/17 - 04/17, da die neue Miete ab 05/17 fällig wird.Und dann dürfte nur die Summe mir angelastet werden welche die KdU tatsächlich überschreitet)


    P.S. Die Info in Deinem Link ist fehlerhaft.Es dürfen nur 10% einbehalten werden, unabhängig von der Anzahl der Darlehen.Also eins nach dem Anderen darf getilgt werden.Nicht jedoch gleichzeitig.Das steht so im SGB, und ich habe dieses Thema vorm JC auch durch und Recht bekommen.

  • Hallo nubi,

    die 1000 € Regelsatz waren bezogen auf Deine Aussage, daß Du 100 € im Monat u.a. für Darlehen des JC zahlen mußt (maximal 10% des Regelsatzes). Die Aussage ist aber insofern nicht richtig, weil in diesen 100 € ja schon 58 € für die nichts angemessenen Kosten der Unterkunft enthalten sind.

    Im Endeffekt sehe ich schlechte Karten für Dich. Ich sehe keinen Ansatz dafür, aus dem Problem "ungenehmigter Umzug" so einfach wieder heraus zu kommen (was natürlich auch seine Gründe hat). Es würde anders aussehen, wenn Du durch einen Job aus dem Leistungsbezug herausfallen würdest - dann würden die Karten neu gemischt werden.

    Allerdings ist irgendwie ein Widerspruch in Deinen Angaben vorhanden. Du schreibst, daß Dein Umzug nicht genehmigt wurde, aber andererseits davon, daß Du ein Darlehen wegen Umzug und Kaution zurückzahlen mußt. Das ist widersprüchlich - wenn der Umzug nicht genehmigt wurde, wirst Du keine entsprechenden Darlehen vom JC erhalten haben. Was also hat das mit den Darlehen zu bedeuten?

    Gruß!

  • P.S. Die Info in Deinem Link ist fehlerhaft.Es dürfen nur 10% einbehalten werden, unabhängig von der Anzahl der Darlehen.Also eins nach dem Anderen darf getilgt werden.Nicht jedoch gleichzeitig.Das steht so im SGB, und ich habe dieses Thema vorm JC auch durch und Recht bekommen.

    Genau das steht da doch. Vor dieser Änderung durften es 30% sein.

    Warum ziehen sie dir dann einen Hunderter ab? Dann müsste dein Regelsatz 1000 € betragen. Nur bei Sanktionen darf die Minderung 30% betragen, da ist es seltsamerweise keine bedrohliche Unterdeckung. Aber Rückzahlungen, gleich welcher Art, dürfen 10% nicht übersteigen.

    Und das Festhalten an der alten KdU geht nur bis zum nächsten Folgeantrag. Also bis zum nächsten Weiterbewilligungsantrag, der in der Regel alle 6 Monate zu stellen ist. Wenn du nur einmal jährlich beantragst, was in bestimmten Fällen auch geht, ist das in diesem Zusammenhang nicht so gut.

  • Es würde anders aussehen, wenn Du durch einen Job aus dem Leistungsbezug herausfallen würdest - dann würden die Karten neu gemischt werden.

    Nö, das BSG-Urteil spricht vom nächstem Folgeantrag. Damit muss kein Neuatrag gemeint sein, dann wäre das eh klar.

    Das ist widersprüchlich - wenn der Umzug nicht genehmigt wurde, wirst Du keine entsprechenden Darlehen vom JC erhalten haben.

    Nö, bei einem genehmigten Umzug sind die Umzugskosten vom JC zu übernehmen, weil der dann ja im Sinne des Gesetzes erforderlich ist, ohne Genehmigung ist Darlehen angesagt. Das passt schon so.

  • Also die 100 Euro kommen so zustande.
    10% Regelleistung + Abzug durch zu hohe Miete(dieser Abzug hat nichts mit Darlehen zu tun!Dies ist der Betrag welchen ich sozusagen zur Miete vom Regelsatz mit bestreite)
    Und ja ich habe Darlehen bekommen.
    Für Kaution und den Umzug.
    Dies ist rechtens, da Darlehen immer Einzelfallentscheidungen sind und grundlegend erstmal nichts mit der Angemessenheit der KdU zu tun haben.

    Ich bin im Juli letzten Jahres in die neue Wohnung gezogen, zahlte seitdem 24-25 Euro drauf weil die neue Wohnung zwar angemessen aber eben ohne Bewilligung ist.
    (der genaue Zusammenhang ist recht kompliziert und ändert auch nichts am aktuellen Stand)
    Der Folgeantrag wurde durch mich im Dezember gestellt und läuft 01/17 - 12/17.
    Ergo hätte man dort die KdU als angemessen ansehen müssen.
    Und genau dazu würde ich eine Quelle benötigen.Irgendwo muss das ja stehen.
    Gefunden habe ich dazu leider nichts.

    Und unterbrochen wird durch einen Folgeantrag ja nicht der Leistungsbezug.

  • Bundessozialgericht vom 09.04.20014 (AZ. B 14 AS 23/13 R).


    Die Voraussetzungen für die fortgesetzte Begrenzung der vom Beklagten zu zahlenden Kosten für Unterkunft und Heizung auf die geringeren Kosten der zuvor vom Kläger bewohnten Wohnung nach § 22 Abs 1 S 2 SGB II liegen im streitigen Bewilligungsabschnitt trotz Eingreifens der Regelung im früheren Bewilligungsabschnitt nicht vor. § 22 Abs 1 S 2 SGB II entfaltet keine Wirkung mehr.

    Im vorliegenden Fall war es ein Neuantrag nach Arbeit, aber:

    Leistungsempfängern muss auch die Möglichkeit gegeben werden, die „Fesseln abzustreifen“, so der Vorsitzende des 14. Senats zur Urteilsbegründung.

    Da steht nicht, dass ein Leistungsempfänger erst keiner mehr sein muss, um die volle KdU zu bekommen.

    Weiters müssten auch Mieterhöhungen und Nebenkostenerhöhungen Berücksichtigung finden, die es auch in der vorherigen Wohnung gegeben hätte, was nicht der Fall sein kann, wenn das JC sich auf ewig auf einen nicht genehmigten Umzug berufen könnte.

    Ich würde das jetzt mal so verstehen.

  • Ein Artikel von Spiegel online führt dazu aus:

    Im konkreten Streitfall war ein Arbeitsloser aus Sachsen-Anhalt bereits 2009 ohne Zustimmung des Jobcenters umgezogen. Wie üblich bewilligte die Behörde daher in der Folge die Kosten für Wohnung und Heizung nur in bisheriger Höhe - zahlte also seitdem immer den gleichen Eurobetrag.
    Das BSG entschied, das dies zwar zunächst rechtmäßig war, die Deckelung aber "nicht statisch" sein dürfe. Zur Begründung verwiesen die Kasseler Richter auf die im Laufe der Zeit steigenden Mietkosten. Daher müssten die Jobcenter regelmäßig auch die Grenze überprüfen, bis zu der sie Unterkunftskosten als noch "angemessen" anerkennen. Werde die Angemessenheitsgrenze angehoben, müsse auch der sogenannte Deckel für die ohne Zustimmung umgezogenen Hartz-IV-Empfänger entsprechend steigen.

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz…-a-1077930.html

    Ein Haken ist da allerdings: die Gesetzesänderung durch die "Rechtsvereinfachungen". Da wurde das Wort "angemessen" aus dem § gestrichen. Das müssen klügere Köpfe als meiner werten.

  • Das ist etwas schwierig zu erklären, ich versuche es aber so verständlich wie möglich zu halten.
    Meine Exfrau und ich sind aus der gemeinsamen Wohnung in X ausgezogen und haben uns im neuen Wohnort jeweils eine Wohnung gesucht.
    Da zukünftig jeder ein Kind bei sich im Haushalt leben hat, benötigten wir für das jeweilig andere Kind für den Zeitraum des Umgangs entsprechend Platz.(aufgrund des Altersunterschied schon allein notwendig)
    Wir fanden zwar passende Wohnungen, und das JC im neuen Wohnort hätte auch den Umgang bei der Angemessenheit berücksichtigt, jedoch spielte das damals keine Rolle.
    Das bisherige JC entschied über die Angemessenheit der KdU(ich weiß dass es seit 2016 diesbezüglich eine Änderung gab, was jedoch nach dem Umzug lag) und dort interessiert man sich nicht für den Umgang.
    Sicherlich hätte man dies erstreiten können, jedoch hätten wir dann noch ewig zusammen leben müssen bis dies entschieden war.
    So suchten wir im Internet 3 Raumwohnungen welche dennoch für 2 Personen angemessen waren.
    Wir fanden lediglich zwei....im selben Haus!
    Wir hatten ja nun keine Wahl und zogen dort ein da dies eben genehmigt wurde.
    Auf Dauer war dies natürlich kein Zustand, da wir sogar auf derselben Etage wohnten.
    Im neuen Wohnort sicherte man mir mehrmals zu dass der Umgang bei einem Umzug berücksichtigt werden würde.
    Da in meiner Wohnung etliche Mängel vorhanden waren und ich mich ewig mit dem Vermieter rumgestritten hatte ohne dass dieser die Mängel behob, fasste ich den Entschluss umzuziehen.
    Ich kündigte also und suchte nach einer neuen Wohnung.
    Fand diese und auf für 2 Personen angemessen, da aber meine Gründe, a) privater Natur b) Mietmangel welcher nicht beseitigt wurde, nicht interessierten, wurde nur die Miete in vorheriger Höhe übernommen.
    Obwohl angemessen zahlte ich somit besagte 25 Euro drauf.
    Nun kam eben die erste Betriebskostenabrechnung und zusätzlich zu den 25 Euro zahle ich ab Mai nun auch noch die komplette Erhöhung.
    30 Euro kalte Betriebskosten inkl. Modernisierungsmassnahme Kabelanschluss, sowie 3 Euro Heizkostenvorauszahlung.

    Theoretisch und berufend auf obige Posts hätten die 25 Euro schon nicht mehr seit Januar abgezogen werden dürfen, sowie hätte die Mieterhöhung überhaupt anders angesehen werden müssen.
    Und natürlich hätten meiner Meinung nach auch die 3 Euro schon aus Prinzip vom JC übernommen werden müssen.
    Ich werde am besten einen Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid einlegen und einen Überprüfungsantrag für den Bescheid beginnend Januar 2017.
    Im schlimmsten Fall, und das zeigt leider die Erfahrung hier: Widerspruch -> Ablehnung mit Anmerkung na dann gehen sie doch zum Sozialgericht, welches 100km weit entfernt liegt und mal eben nicht so zu erreichen ist.
    Aber vielleicht erreiche ich ja etwas mit einem Termin beim Geschäftsführer.
    Das hat schon einmal geholfen.

    Ich hoffe der Sachverhalt ist gut erklärt.
    Und ich kann mir auch nicht einfach einen Job suchen um den Bezug zu unterbrechen, da ich mich in einer Umschulung befinde um endlich aus dem besch.... Bezug rauszukommen.

  • Wie du selber geschrieben hast, ist deine aktuelle Wohnung mit der Betriebskostenerhöhung über der angemessenen KdU. Maximal könnte die angemessene KdU bewilligt werden, mehr nicht. Natürlich kann man mit Verweis auf das Urteil des BSG Widerspruch einlegen, jedoch sehe ich keine großen Chancen. Die Teamleiter der Jobcenter lesen sich viele Gerichtsurteile durch, umgesetzt werden die wenigsten.

    Ich sehe hier aufgrund der nicht angemessenen KdU weitere Probleme. Sollte es zu Betriebskostennachzahlungen kommen, werden diese nicht vom Jobcenter übernommen. Deswegen würde ich empfehlen, sich über kurz oder lang eine andere Wohnung zu suchen. Die Wohnungssuche ist sicherlich stressfreier als sich monatelang mit dem Jobcenter bzgl. der KdU herumzuschlagen.

  • Dass ich durch die Erhöhung etwas davon tragen muss, ist mir klar.
    Mir geht es aber vorallem um die 25 Euro welche mir durch den nicht "genehmigten" Umzug jeden Monat auf ewig entstehen.
    Und nein auch bei Irgendwelchen Nachzahlungen bleibe ich in dieser Wohnung.
    Sie ist echt groß und die Kaltmiete echt günstig.
    Selbst wenn ich da monatlich draufbezahle.
    Und mit ein wenig Glück habe ich nach der Umschulung einen festen Job ab 2019 und da is mir das eh egal.
    Eine 3 Raumwohnung welche günstiger ist, finde ich kaum hier.
    Was ich an Warmmiete habe, haben manche schon kalt mit derselben Wohnfläche.
    Ich hab zwar eine "information zur einsparung" erhalten, aber man kann nicht die komplette nachzahlungsforderung als grundlage dafür nehmen, also mit heizkosten, und darunter schreiben "Die heizkosten wurden nicht berücksichtigt"!
    Da hätte die bearbeiterin die forderung genau auseinandernehmen müssen um zu schauen was verbrauchskosten und was fixkosten sind.
    bei den verbrauchskosten habe ich sicherlich einen einfluss, nicht jedoch bei fixkosten, die ja nun auch um 30 euro monatlich gestiegen sind

    p.s. die teamleiter hab ich eh gefressen.....da muss mal wieder ein gespräch mit dem geschäftsführer gemacht werden...ist nicht das erste mal

  • Ich hab zwar eine "information zur einsparung" erhalten, aber man kann nicht die komplette nachzahlungsforderung als grundlage dafür nehmen, also mit heizkosten, und darunter schreiben "Die heizkosten wurden nicht berücksichtigt"!

    Da hätte die bearbeiterin die forderung genau auseinandernehmen müssen um zu schauen was verbrauchskosten und was fixkosten sind.
    bei den verbrauchskosten habe ich sicherlich einen einfluss, nicht jedoch bei fixkosten, die ja nun auch um 30 euro monatlich gestiegen sind

    p.s. die teamleiter hab ich eh gefressen.....da muss mal wieder ein gespräch mit dem geschäftsführer gemacht werden...ist nicht das erste mal


    Ablehnung mit Verweis auf den nicht genehmigten Umzug reicht völlig aus. Wozu sollte die Sachbearbeiterin etwas auseinanderrechnen? Muss doch so oder so abgelehnt werden und der § 22 SGB II ist hier recht eindeutig.

    Piedro hat folgenden Satz eingeworfen: "Daher müssten die Jobcenter regelmäßig auch die Grenze überprüfen, bis zu der sie Unterkunftskosten als noch "angemessen" anerkennen. Werde die Angemessenheitsgrenze angehoben, müsse auch der sogenannte Deckel für die ohne Zustimmung umgezogenen Hartz-IV-Empfänger entsprechend steigen."

    Wenn die angemessene KdU in deinem Bereich um 2 % erhöht wurde, könnte man deine KdU um 2 % erhöhen. Dies kann man mit Team- oder Amtsleiter besprechen oder auch notfalls einklagen. Ob man da Chancen hat, das hängt oftmals von der Aktenlage ab.

  • "Ablehnung mit Verweis auf den nicht genehmigten Umzug reicht völlig aus. Wozu sollte die Sachbearbeiterin etwas auseinanderrechnen? Muss doch so oder so abgelehnt werden und der § 22 SGB II ist hier recht eindeutig."

    Dieser liegt jedoch in der Vergangenheit und inzwischen wurde ja ein Weiterbewilligungsantrag meinerseits gestellt.
    Laut telefonischer Auskunft heute, darf man wohl dannach nicht mehr unter den Folgen eines nicht genehmigten Umzuges "leiden".

    Und dann hätte man natürlich die Betriebskostenabrechnung auseinandernehmen müssen.
    Denn Fixkosten kann ich nicht einsparen.

    Seis drum ich habe für Morgen einen Termin und werde mal sehen was da nun rauskommt.

  • Der Termin war unsinnig insoweit dass ich mich hinsetzte in der Hoffnung man könne es ohne Widerspruch klären.
    Den einzigen Satz den ich zu hören bekam: "legen sie doch Widerspruch ein"

    Und dieses Verfahren läuft jetzt.

  • Der Termin war unsinnig insoweit dass ich mich hinsetzte in der Hoffnung man könne es ohne Widerspruch klären.
    Den einzigen Satz den ich zu hören bekam: "legen sie doch Widerspruch ein"

    Und dieses Verfahren läuft jetzt.


    Laut dem BSG Urteil hast du Anspruch darauf, dass deine Unterkunftskosten überprüft und angepasst werden. Steigen die angemessenen KdU in deiner Region ab dem 01.07.2017 z.B. um 5 %, müssten das Jobcenter dir auch 5 % mehr an Unterkunftskosten gewähren. So lese ich das BSG Urteil.

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz…-a-1077930.html
    "Das BSG entschied, das dies zwar zunächst rechtmäßig war, die Deckelung aber "nicht statisch" sein dürfe. Zur Begründung verwiesen die Kasseler Richter auf die im Laufe der Zeit steigenden Mietkosten. Daher müssten die Jobcenter regelmäßig auch die Grenze überprüfen, bis zu der sie Unterkunftskosten als noch "angemessen" anerkennen. Werde die Angemessenheitsgrenze angehoben, müsse auch der sogenannte Deckel für die ohne Zustimmung umgezogenen Hartz-IV-Empfänger entsprechend steigen."
    Aktenzeichen: B 4 AS 12/15 R

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