Und zwar bin ich vergangenes Jahr umgezogen und zwar ohne "Zustimmung" der Arge.
Logischerweise wurde nur die Miete in der vorherigen Höhe übernommen, wobei ich natürlich nun schon 25 Euro dazubezahle.
Nun habe ich für die ersten sechs Monate eine Betriebskostenabrechnung bekommen.
Diese erhöhte sich um 3 Euro für Heizkosten, sowie 30 Euro für die kalten Betriebskosten.
10 Euro davon aufgrund Modernisierung da bei uns im Haus von Satellitenanschluss auf Kabelanschluss umgebaut wurde, weil dies technisch notwendig war.
Diese 33 Euro wurden mir nun mit dem heutigen Bescheid auch auferlegt.
Soll heißen sogar die 3 Euro Heizkostenvorauszahlung werden nicht durch das Jobcenter getragen, obwohl ja in der anderen Wohnung hätte ebenso eine etwaige Erhöhung stattfinden können.
Ich muss dazu sagen ich bin alleinerziehend und mein zweites Kind kommt regelmässig zu Besuch und somit musste ich eine entsprechende Wohnung suchen, welche dann logischerweise nicht angemessen war, da meine Tochter als Besuchskind nicht zähle.
(Dieses Thema hat sich für mich aber erledigt, da ich alles mögliche versucht habe)
Ist es tatsächlich rechtens die vorherige Miete auf ewig als Grundlage der aktuellen Miete zu nehmen?
Ich weiß dass dies angepasst werden müsste wenn die Grenzen der KdU angehoben werden, aber bis dahin zahle ich fleissig vom Regelsatz, und das sind derzeit eben 58 Euro.Und da ich auch noch die Kaution und das Darlehen für den Umzug zurückzahlen muss, sind da mal schnell jeden Monat fast 100 Euro weg.