Guten Morgen!
Ich bin alleinerziehende Mutter mit 2 Kids im Alter von 7 und 10 Jahren und habe bisher einen Teilzeitjob zum Mindestlohn gehabt und habe aufgestockt. Ich habe ziemlich deftiges Rheuma und konnte meinen eigentlichen Beruf (Heilerziehungspflegerin) wegen den starken Gelenkschmerzen bei dem hohen beruflichen Pflegeaufwand nicht mehr ausüben. Statt umzuschulen habe ich ein Studium in dem Bereich aufgenommen um im beratenden Bereich statt pflegerischem Bereich tätig werden zu können. Durch das Studium habe ich eine andere Anstellung gefunden, die ich nur in Verbindung mit dem Studium durchführen darf und auch nur für 20 Std. die Woche, dafür verdiene ich im Monat aber 350€ mehr.
Das Amt hat mir jetzt einen Aufhebungsbescheid deswegen zugeschickt, ich wäre jetzt nicht mehr hilfebedürftig weil ich die neue Stelle habe. Ihnen lag bisher nur mein Arbeitsvertrag vor, ich habe am 01.04. erst angefangen. Ich habe das ganze durchgerechnet, ich verdiene jetzt 1.333,00€ brutto, das werden laut unzähliger Steuerrechner etwa 1.042€ netto sein. Unser Gesamtbedarf laut Bescheid vom 02.02.17 liegt bei 1.865,34. Nach Einberechnung aller Einkünfte, Freibeträge und allem müssten wir vom Amt noch immer um die 300€ bekommen.
Nach welchem Paragrafen dürfen die einfach "raten" dass ich jetzt genug selber verdiene? Oder anders gefragt - wie formuliere ich es in dem Widerspruch, dass die einfach mal hätten nachrechnen können wieviel ich etwa zukünftig netto verdiene um zu sehen dass wir dennoch immer noch - auch wenn nicht viel - hilfebedürftig sind?
Und wie beschleunige ich das Verfahren dann? Eigentlich steht der Antrag im Raum vom Bildungspaket für die Klassenfahrt meiner ältesten Tochter, die ist jetzt im Mai, der Antrag fällt mit dem Aufhebungsbescheid doch auch ins Wasser? Das kam jetzt so kurzfristig und unerwartet dass ich nicht in der Lage bin, die Kosten selber irgendwie zu übernehmen und mein Kind wird nicht mitfahren können
Danke für die Hilfe!
Pladde