Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Fall ist vielleicht etwas Kompliziert. Deshalb möchte ich mich dafür Entschuldigen.
Meine Freundin und ich möchten zusammen ziehen. Sie in H. und ich in E. Ich derzeit (bis Ende Mai) im Bundesfreiwilligendienst (345,00€ aufstockende Leistung vom Jobcenter) und Sie Schülerin (Schulische Ausbildung) (Kriegt Finanzielle unterstützung von Ihrem Vater und Ihrer Mutter).
Wir wollen uns in der Mitte treffen (S., U. etc.).
Möglichkeit 1: Ich kriege die neue BFD Stelle und bin im August/September 2017 wieder im BFD und kriege somit nur Aufstockende Leistung
Möglichkeit 2: Ich kriege die neue Stelle nicht und bin ab dem 01.06.17 wieder ALG2 Empfänger.
Jetzt zur Frage: Wie kriegen wir das in der jeweiligen Möglichkeit geregelt?
Das Problem liegt für uns darin, dass wir nicht wissen, wo wir welchen Antrag zuerst stellen. Beantragen wir in E., dass ich wegziehen darf? (Wegen beruf....wegen zusammenziehen???). Danach in U. auf ALG2 (Aufstockend oder alles....)....danach oder davor Mietvertrag unterschreiben?....Wann stellt meine Freundin den Antrag auf Aufstockende Leistungen? Jetzt in H. oder erst in U.?
Verstehen Sie, was ich meine? Es ist recht verwirrend. Ich/Wir wären Ihnen unendlich dankbar, wenn Sie uns die genaue Reihenfolge aufschreiben könnten und was wir zu beachten haben.
Vielen dank
Dennis B. und Annika F.