Hallo habe mich hier angemeldet um ein bisschen nach Rat zu fragen.
Mein Sachbearbeiter war bisher völlig damit einverstanden, dass ich nicht an Maßnahmen teilnehmen möchte. Nun meinte er ich sollte jetzt einfach mal an einer teilnehmen, weil ich ja noch nie dort war und somit nicht wissen kann ob es was für mich ist oder nicht.
Soweit ist das ja auch zutreffend und ich hätte auch schon längst an einer teilgenommen, wenn ich nicht soviel Negatives darüber hören würde. Eine Bekannte war mal länger arbeitslos und wurde ständig zu Maßnahmen geschickt und hat mich davor gewarnt, mir das aufreden zulassen.
Ich habe meinem Sachbearbeiter erklärt, dass ich gerne bereit bin hinzugehen und mir das Ganze anzuschauen, allerdings mit dem Einverständnis, dass ich abbrechen kann, wenn es nichts für mich ist. Angeblich ist ein Reinschnuppern jedoch nicht möglich, sodass dann eine Sanktion drohen würde.
Eine EGV habe ich nun abgelehnt, somit wird mir nun ein Verwaltungsakt zugeschickt.
Meine Frage ist jetzt sollte die Maßnahme nicht meinen Vorstellungen entsprechen und ich abbrechen, sind Sanktionen dann zulässig, wenn keine EGV unterschrieben wurde? Oder ist Abbrechen eine schlechte Idee und es wäre besser wenn ich erst gar nicht hingehe? Bin 28 falls das sanktionsmäßig eine Rolle spielt.
Angeblich soll man beim Träger ja einiges an Papierkram unterschreiben, werde ich natürlich nicht tun, zudem werde ich mir einen Beleg aushändigen lassen, dass ich auch wirklich dort war, sonst wird mir noch unterstellt, dass ich nicht teilgenommen hätte.
Ich würde ja gerne reinschnuppern, aber nicht mit der Sanktionserspressung im Hinterkopf.
Wie soll ich mich verhalten?
Danke für eure Hilfe
Zoey