Bearbeitung Dauert zu lange
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Kiwimaus -
28. April 2017 um 14:50 -
Geschlossen -
Erledigt
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PS: Ok., ist jetzt § 42 SGB II, sorry.
Das Schreiben ist futsch, das kannst du noch mal geändert einstellen. Bitte.
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Ich weiß, dass es auch erst einmal reicht die Kaltmiete zu bezahlen, da wäre die Mietzahlung erstmal gesichert und man kann dir keine Kündigung aussprechen. Die Nebenkosten (Warmmiete) können auch erst viel Später bezahlt werden.
An alle: was haltet ihr auch von einer Untätigkeitsklage???
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so de Vermieter war Heute früh da.
Ich habe ihm die Sachlage geschildert und ich darf in der Wohnung bleiben.
Ich danke euch für eure Hilfe! -
Problem gelöst, Thread geschlossen.
Bei weiteren Problemen kannst du natürlich gern einen neuen Thread eröffnen @Kiwimaus
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