Bearbeitung Dauert zu lange

  • Hallo @Kiwimaus,

    drücke Dir für morgen die Daumen.


    PS: Ok., ist jetzt § 42 SGB II, sorry.

    Einmal editiert, zuletzt von Ghansafan (2. Mai 2017 um 17:29)

  • Ich weiß, dass es auch erst einmal reicht die Kaltmiete zu bezahlen, da wäre die Mietzahlung erstmal gesichert und man kann dir keine Kündigung aussprechen. Die Nebenkosten (Warmmiete) können auch erst viel Später bezahlt werden.

    An alle: was haltet ihr auch von einer Untätigkeitsklage???

  • Problem gelöst, Thread geschlossen.

    Bei weiteren Problemen kannst du natürlich gern einen neuen Thread eröffnen @Kiwimaus

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