Hallo Zusammen,
Ich habe am Freitag eine EGV erhalten wie ich sie so nicht kenne und würde euch Bitten sie man unter die Lupe zu nehmen.
Was mir ganz besonders aufgefallen ist, das sie bis auf weitere Gültigkeit haben soll. Ist das üblich, ist das zulässig?
Ich bin über 55 Jahre alt, gebe es da nicht eine gesonderte Regel?
Die EGV wurde von mir noch nicht unterschrieben.
Wie sieht ein Verhandlungsschreiben für meinen Arbeitsvermittler aus?buergergeld.org/community/attachment/102/buergergeld.org/community/attachment/103/buergergeld.org/community/attachment/104/buergergeld.org/community/attachment/105/buergergeld.org/community/attachment/106/