Lohn anrechnen bei unangemessenheit der Wohnung

  • Hallo!

    Wie berechne ich mein übrigbleibendes Geld aus den folgenden variabeln?

    Mietkosten (750€ inkl. Nebenkosten, ohne etwa 560€)
    Lohn (ca 1100€ - Ausgezahlt wird nur der Freibetrag)

    Angemessenheit (Wohnung war angemessen für 4 Personen, ist nun nicht mehr angemessen und es wohnt nur noch eine Person in der BG, die Miete wird noch für 3 Monate weitergezahlt)

    Danke.

  • Mir fehlen zur Berechnung zu viele Informationen.

    Fragen
    #1 Wieviele Personen wohnen jetzt in der Wohnung?
    #2 Warum wird bei deinem Lohn nur der Freibetrag ausgezahlt? Was hast du brutto? Was landet netto auf deinem Konto?
    #3 Möchtest du deinen ALG II Anspruch für jetzt berechnet haben oder für die Zeit mit der unangemessenen Miete?

  • Am liebsten würde ich es natürlich für jetzt und später wissen. Zur Zeit leben 2 Personen in meiner BG, die Frau macht aber bald eine längerfristige Kur und zieht somit aus.

    Ich möchte mich jetzt erst bewerben und will deshalb wissen wieviel ich rausbekomme da der Umzug ansteht und das renovieren der Wohnung.

    Ich würde gerne von einem Betrag um den Mindestlohn von 8,50€/Std - 9€ ausgehen nur um mich orientieren zu können und die nächsten Monate zu Planen.

  • Also in der Wohnung leben aktuell zwei Personen? Und in der neuen Wohnung werden auch zwei Personen leben?

    Erhält die Frau Übergangsgeld oder Entgeltersatzleistungen von der Deutschen Rentenversicherung oder Krankenkasse?

  • Nein, meine Freundin macht eine 1 Jährige Kur und wir ziehen und bleiben danach beide in getrennten Wohnungen. Nein sie bezieht keine Sonderleistungen.

  • § 7 Abs. 4 SGB II i.V.m. § 107 SGB V und § 7 Abs. 4a SGB II sind sich recht ähnlich, beide zielen auf einen Krankenhausaufenthalt oder Reha ab.

    Insbesondere § 7 Abs. 4 SGB II i.V.m. § 107 SGB V ist interessant, denn dieser hat folgende Ausnahme:
    "Personen, die voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einemKrankenhaus oder einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitationuntergebracht" erhalten Leistungen. Eigentlich aber egal, denn das Übergangsgeld bzw. die Entgeltersatzleistungen dürften in ähnlicher Höhe sein und würden auf das ALG II angerechnet werden.

    Zur aktuellen Berechnung:
    2 x 368,00 Euro Regelsatz
    Miete + Nebenkosten 750,00 Euro
    Heizkosten xx,xx Euro
    evtl. Mehrbedarf?

    Zur Berechnung für später:
    2 x 368,00 Euro Regelsatz oder 1 x Regelbedarf + Übergangsgeld/Entgeltersatzleistungen
    Miete (maximal angemessene KdU für zwei Personen)
    Heizkosten xx,xx Euro


    Lohn bei 40 Stunden Woche, Steuerklasse I und Kirchensteuer 1532,00 Euro brutto // 1123,00 Euro netto

    In dem Schreiben bzgl. der Mietsenkung müsste die maximale KdU stehen. Bitte nenne mir den Betrag. Zudem müsste ich die Heizkosten wissen.

  • Das ALG wird zur Zeit neu berechnet, bzw wir haben den Berechtigungsbogen noch nicht. Die Unterlagen verwahrt meine Freundin irgendwo auf da die BG auf sie läuft. Sie ist in keinem Krankenhaus sondern in einer Massnahme der Diakonie.

  • Das ALG wird zur Zeit neu berechnet, bzw wir haben den Berechtigungsbogen noch nicht. Die Unterlagen verwahrt meine Freundin irgendwo auf da die BG auf sie läuft. Sie ist in keinem Krankenhaus sondern in einer Massnahme der Diakonie.


    Die beiden §§ zielen nicht nur auf Krankenhausaufenthalte, sondern auch auf Rehabilitationsmaßnahmen ab.

    Wie hoch sind die Heizkosten in etwa? Und wie hoch ist ca. die angemessene KdU für zwei Personen in deinem Bezirk?

  • Aktuell ohne Arbeit
    2 x Regelsatz 736,00 Euro
    Miete + Nebekosten 750,00 Euro
    Heizkosten 100,00 Euro (geschätzt)
    Anspruch: 1586,00 Euro

    Aktuell mit Arbeit
    2 x Regelsatz 736,00 Euro
    Miete + Nebekosten 750,00 Euro
    Heizkosten 100,00 Euro (geschätzt)
    Lohn 1532,00 Euro brutto // 1132,00 Euro netto
    Anspruch: 754,00 Euro

    Die oben stehende Berechnung ist allerdings nicht genau, denn die Heizkosten wurden von mir geschätzt und der Lohn aufgrund deiner Angaben berechnet. Zudem ist unklar, ob deine Freundin weiterhin ALG II Leistungen erhält oder Ansprüche auf Entgeltersatzleistungen oder Übergangsgeld hat. Ist momentan alles ein wenig hätte, hätte, Fahrradkette.

    Für die Zukunft dasselbe Spiel

    Zukunft ohne Arbeit
    2 x Regelsatz 736,00 Euro
    angemessene KdU 400,00 Euro (geschätzt)
    Heizkosten 50,00 Euro (geschätzt)
    Anspruch: 1186,00 Euro


    Zukunft mit Arbeit
    2 x Regelsatz 736,00 Euro
    angemessene KdU 400,00 Euro (geschätzt)
    Heizkosten 50,00 Euro (geschätzt)
    Lohn 1532,00 Euro brutto // 1132,00 Euro netto
    Anspruch: 354,00 Euro

    Auch die Berechnung für die Zukunft ist ungenau und geschätzt, da wesentliche Zahlen zur Berechnung fehlen. Falls du ein wenig mit den Zahlen "spielen" möchtest, dann kannst du dies hier https://www.hartziv.org/rechner/ machen.

  • Gut. Danke - Das heisst also das mir das Jobcenter also die Differenz auszahlt von Lohn abzüglich Miete je nachdem wie hoch mein berechneter Anspruch ist. Vielen dank.

    danke

  • Gut. Danke - Das heisst also das mir das Jobcenter also die Differenz auszahlt von Lohn abzüglich Miete je nachdem wie hoch mein berechneter Anspruch ist. Vielen dank.

    danke


    Wie bitte?

    Mit Arbeit hast du aufgrund der Freibeträge mehr in der Tasche, in den o.g. Beispielen 300,00 Euro.

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