Hallo zusammen!
Bitte um Rat bei folgendem Fall.
Eine junge Familie: Vater (30) - berufstätig, Mutter(25) - Hausfrau und ein Kind (1 Jahr alt) in einer Mietwohnung, gemeinsames Sorgerecht. Kein ALG 2 Bezug, lediglich Einkommen des Kindesvaters und das Kindergeld.
Meine Schwester hat sich jetzt endgültig entschieden sich von dem Lebensgefährten zu trennen und ist auf der Suche nach einer Wohnung. Der Kindesvater bestreitet jetzt den hälftigen Anteil der Mietkosten für meine Schwester zu übernehmen.
Hat meine Schwester Anspruch auf ALG 2, wenn sie bis zum Auszug dort wohnen bleibt und bis dahin keine andere Unterkunftsmöglichkeit hat?
Da in dem Haushalt das gemeinsame Kind wohnt, werden sie laut Gesetzgeber als eine eheähnliche Gemeinschaft vermutet!!!
Wie geht man in diesem Fall vor?
Vielen Dank im Voraus