Aufstockendes ALG II oder Wohngeld

  • Hallo an alle,

    ich (43, alleinlebend) habe Hartz IV beantragt, habe aber 2 Minijobs (Raumpflege+Bürohilfe), die zusammen über 450 € hinaus gehen. Ein Termin beim Arbeitsvermittler habe ich hinter mir. Ich muß in einer Woche zur Maßnahme und später 2 Jahre lang eine Umschulung zur z.B. Verkäuferin machen. Ich habe dem AV gesagt, daß ich mit meinen 2 Jobs zufrieden bin. Die Antwort war: es reicht nicht, ich müßte die Grundsicherung+Miete (809 €) verdienen, alles unter 15 Std. gilt nicht als Tätigkeit, erst ab 25 Std. (und was sind dann die 15 bis 25 Std.?) und ich soll alles machen, um von Hartz IV wegzukommen. Dann hat er etwas vom Aufstocken und Wohngeld gesagt, daß ich das zwar könnte, aber das wären nur 100 €+Wohngeld. Ich dachte, da ich schon ein Einkommen habe, handelt es sich bei meinem Antrag um Aufstockung.Es gibt keinen speziellen Antrag auf aufstockendes Hartz IV oder doch? Ich habe in den Formularen angegeben, wieviel ich verdiene. Es wäre nett, wenn Ihr mir erklären könntet, wie man aufstockendes Hartz IV beantragt, was ist da anders. Ich weiß nicht, ob ich morgen den Antrag überhaupt abgeben soll? Genauso wie die Eingliederungsvereinbarung. Hätte ich Wohngeld beantragen sollen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Inez

  • Es gibt keinen speziellen Antrag auf aufstockendes Hartz IV oder doch?

    Nein, ganz normaler Antrag auf Arbeitslosengeld II.

    Aufstocken bedeutet nur, dass die Differenz zwischen dem errechneten Lebensunterhalt abzgl. den vorrangigen Leistungen, Gehältern etc. als ALG II Leistung gezahlt wird.


    Hätte ich Wohngeld beantragen sollen?


    Hättest du beantragen müssen, da es sich um eine vorrangige Leistung handelt.

  • Ich muß in einer Woche zur Maßnahme und später 2 Jahre lang eine Umschulung zur z.B. Verkäuferin machen. Ich habe dem AV gesagt, daß ich mit meinen 2 Jobs zufrieden bin. Die Antwort war: es reicht nicht,


    Dann verbleibst du während der Zeit in ALG II, oder behältst du deine Jobs?

    Genauso wie die Eingliederungsvereinbarung.


    Bitte, wenn möglich, die Eingliederungsvereinbarung anonymisieren und hier
    mal hochladen.

  • Du kannst nicht einfach sagen, dass dir deine Jobs reichen und den Rest das JC bezahlt. Du musst alles tun, um genug zu verdienen, damit du kein Hartz IV mehr benötigst. Hartz IV-Leistungen sind als vorübergehende Hilfe gedacht

    Einmal editiert, zuletzt von GRACE (8. Mai 2017 um 11:52) aus folgendem Grund: Bitte auf den Ton achten, danke!

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