Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
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Alles anzeigenDer sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist ein staatshaftungsrechtlicher Anspruch
des Bürgers gegen einen Sozialleistungsträger, den die Rechtsprechung im Wege der
richterlichen Rechtsfortbildung entwickelt hat.Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist darauf gerichtet, Pflichtverletzungen eines
sozialen Leistungsträgers insbesondere aus dessen Verpflichtung zur Aufklärung (§ 13 SGB I),
zur Beratung (§ 14 SGB I) und zur Erteilung von Auskünften (§ 15 SGB I) auszugleichen.
Erwächst dem Bürger ein Nachteil, weil er von einer Sozialbehörde falsch oder unvollständig
beraten worden ist, so kann er unter den Voraussetzungen des sozialrechtlichen
Herstellungsanspruchs verlangen, so gestellt zu werden, wie er stehen würde, wenn die
Behörde sich rechtmäßig verhalten hätte. Die Sozialleistungsträger haben bei ihrer Tätigkeit
sicherzustellen, dass die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden
(§ 2 Abs. 2 HS. 2 SGB I).