Hallo Zusammen,
meine ehemalige Lebensgefährtin und ich haben zwei Jahre zusammen gelebt!
Viele alte Möbel wurden durch neue ersetzt. Leider sind so gut wie alle vorhandenen Möbel Ihre (Da über Ihren Namen gekauft)
Jetzt stell ich mir die Frage, ob ich noch mal Anspruch auf eine Erstausstattung habe, sobald eine neue Wohnung vorhanden ist....
Ich habe vor etwa 10 Jahren bereits eine Erstausstattung gehabt, als ich in eine WG vom Sozialamt (Wohntraining) gezogen bin....
Bestehen irgendwelche Möglichkeiten?