Taschenpfändung trotz ALG II

  • Hallo,

    folgende Situation: gestern standen ein Gerichtsvollzieher und ein Polizist vor der Haustüre und wollten eine Taschenpfändung durchführen.
    In der Geldbörse waren 135€ von denen 40€ zurück gegeben wurden "für den Rest des Monats" (Quittung wurde ausgestellt)

    Einkommen: Hartz 4 Regelsatz + Übernahme der Wohnung

    Darf da überhaupt noch was gepfändet werden???

  • Hallo,

    der Bezug von ALG II schützt nicht vor einer Pfändung von Geld- oder/und Sachmitteln.

    Was zu kritisieren wäre, sind die 40 € für den Rest des Monats - ein bißchen wenig für 20 Tage. Da ich aber nicht den Hintergrund kenne und auch nicht den Kontostand,. kann ich das auch nicht beurteilen.

    Gruß!

  • Danke für die Antwort.
    Kontostand ist 0€ da am Anfang des Monats das Geld abgehoben wird, also bleiben 40€ für den Monat.
    ALG II schützt nicht vor Pfändung, aber der Regelsatz ist doch weit unter der Pfändungsgrenze daher eigentlich nicht Pfändbar, oder?

  • Hallo,

    was hat eine Taschenpfändung mit der Pfändungsgrenze zu tun? Genau - nichts.

    Im übrigen wird eine Taschenpfändung - zumal dann auch noch in Begleitung eines Polizisten - nur dann durchgeführt, wenn der GV ganz besondere Gründe hat, davon auszugehen, daß Vermögenswerte am Körper getragen werden. Deswegen ja bereits in meinem vorigen Post der Hinweis, daß ich die Hintergründe des Falles nicht kenne...

    Wie auch immer: mit dem Bezug von ALG II oder irgendwelchen Pfändungsgrenzen hat die Taschenpfändung wenig bis gar nichts zu tun.

    Gruß!

  • Mein Vorschlag, eine Schuldnerberatung aufsuchen! Eine Beratungsstelle
    in deiner Nähe findest du hier.

  • Gepfändet werden darf alles was nicht auf dem Pfändungsschutzkonto liegt. Kleine Geldbeträge fasst auch der Gerichtsvollzieher nicht an bei Harz 4 Empfänger.

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