Hallo! Bin neu hier im Forum. Mein Junge wird jetzt 18 Jahre alt. Er steht in Ausbildung und kann seinen Bedarf voll decken. Ab wann kann man das Kindergeld auf sein Konto überweißen, damit es nicht mehr bei mir angerechnet wird?
Kindergeld
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jrr -
16. Mai 2017 um 10:34 -
Erledigt
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Hallo,
prinzipiell hat nicht Dein Sohn einen Anspruch auf das Kindergeld, sondern nur Du. Das erstmal zum grundsätzlichen.
Du kannst bei der Kindergeldkasse eine sogenannte Abtretung veranlassen, bei der dann das KG direkt an das Kind überwiesen wird. Diese Abtretung kannst nur Du veranlassen - nicht Dein Sohn.
Gruß!
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Er wohnt aber noch bei mir. Im Moment wird das gesamte Kindergeld minus 30 Euro Freibetrag + Kfz Versicherung bei mir angerechnet . Außerdem fällt ab dem 18 Lebensjahr wahrscheinlich auch der Mehrbedarf von Selbsterziehung weg. Das Unterhaltsgeld vom Vater wird ab dem 18. Lebensjahr auch wegfallen.
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Hallo,
dennoch kannst du die Abtretung vornehmen. Alternativ kannst Du das Geld auch selbst überweisen und das dem Jobcenter dann per Kontoauszug nachweisen.
Der Alleinerziehendenfreibetrag fällt nicht "wahrscheinlich" weg, sondern entfällt defintiv.
Der Vater ist weiterhin unterhaltspflichtig - ob tatsächlich Unterhalt zu leisten ist, hängt dann aber auch vom Einkommen des Kindes ab.
Gruß!
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Ich habe auch schon bei der Familienkasse angerufen. Der Bearbeiter sagte mir, dass der Abzweigungsantrag nur gestellt werden kann, wenn der Junge nicht im Haushalt wohnt.
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Die Bearbeiterin sagte mir, dass das Unterhaltsgeld ab 18 Jahre vollkommen wegfallen wird, weil der Junge im 2. Lehrjahr mehr verdient und das Kindergeld im vollem Umfang mit in die Berechnung des Unterhaltsgeld voll mit einfließt.
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Hallo,
Der Bearbeiter sagte mir, dass der Abzweigungsantrag nur gestellt werden kann,
dann überweise es dem Sohn eben direkt.
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Hallo,
Die Bearbeiterin sagte mir, dass das Unterhaltsgeld ab 18 Jahre vollkommen wegfallen wird, weil der Junge im 2. Lehrjahr mehr verdient
die Kindergeldkasse hat nichts mit Unterhalt zu tun und die Aussage des Mehrverdienstes im 2. Lehrjahr zeigt nicht gerade Kompetenz. Bei einem Unterhaltsanspruch wird das derzeitige und nicht das zukünftige Einkommen berücksichtigt.
Gruß°
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ich meinte die Bearbeiterin im Jugendamt, welche für das Unterhaltsgeld zuständig ist. Diese gab diese Auskunft. Auch muss mein Junge einen Antrag stellen an den Vater, damit er Unterhalt noch erhält. Aber die Sachbearbeiterin rechnete schon aus, dass er nichts mehr bekommt.
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