Meine Frage: Mein Sohn ist in Ausbildung. Er wird jetzt 18 Jahre.
zur Zeit hat er 650,00 Lohn und 120 Unterhalt. Ich erhalte hartz4 und bei mir wird das Kindergeld abgerechnet.
Der Unterhalt fällt ab 18 Jahre weg. Wie wird dann bei der Berechnung vorgegangen?
Wird das gesamte Kindergeld dann wieder bei mir angerechnet?
unterhaltsgeld
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jrr -
18. Mai 2017 um 13:38 -
Erledigt
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Hallo,
wieso sollte der Unterhalt bzw. die Unterhaltspflicht mit 18 Jahren wegfallen?
Gruß!
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Der Unterhalt vom Jungen entfällt, weil er mit Volljährigkeit zu viel Einkommen hat. Er bekommt dann 700,00 E Netto. Wohnt aber noch bei mir und ich beziehe ALGII.
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Hallo,
vorhin war noch von 650 € und nicht von 700 € die Rede.
Wie hoch ist denn die Warmmiete?
Gruß!
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Mit 18 Jahre ist er dann auch im 2.Ausbildungsjahr und bekommt 700,00 E Netto.
Die Warmmiete beträgt 400,00 E. -
Hallo,
normalerweise kann Dein Kind seinen Lebensunterhalt selbst abdecken und fällt aus Deiner BG heraus. Überweise ihm das KG direkt von Deinem Konto.
Gruß
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Das kann man ab 18 Jahre machen?
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Hallo,
ja.
Gruß!
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Ein Abzweig Antrag geht nicht, denn dann muss er woanders wohnen. Und der Sachbearbeiter sagte mir, weil ich immer die Bezugsberechtigung für das Kindergeld habe geht das nicht. Es wird mir angerechnet.
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Hallo,
und was hat nun ein Antrag auf Abzweigung mit Deinem konkreten Fall zu tun? Richtig - nichts. Es käme maximal eine Abtretung in Betracht. Aber auch das habe ich nicht empfohlen. Ich habe geschrieben, daß Du Deinem Kind das Dir zustehende Kindergeld in voller Höhe überweist.
Je nach Jobcenter kann das aber dennoch zu einer Anrechnung des Kindergeldes bei Dir führen, weil nicht Dein Kind anspruchsberechtigt ist, sondern Du als Elternteil.
Und deswegen immer und immer wieder der Ratschlag, Dein Kind aus der BG heraus zu nehmen, wenn es seinen eigenen Lebensunterhalt decken kann. Scheinbar nimmst Du aber diese Ratschläge nicht an, denn seit 3 Tagen geisterst Du nicht nur hier in diesem Forum mit Deinen Fragen herum.
Ich bin dann auch nicht mehr gewillt, weiter zu antworten - zumal Deine Aussagen sich ständig ändern.
Gruß!
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Wie macht man das aus der BG rausnehmen?
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Wie macht man das aus der BG rausnehmen?
Indem du dir das Formular VÄM - Veränderungsmitteilung hier in
Formulare Arbeitslosengeld II und Arbeitslosengeld I
runter lädst und ausfüllst! Das gibst du dann beim JC ab.Dann lies nochmal in Ruhe den Thread hier durch und überlege dir,
ob noch Irgendwas unklar ist. Formuliere dann aber bitte ganz präzise,
was genau du nicht verstanden hast. -
Hätte ich auch das vor dem 18. Lebensjahr machen können?
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Hätte ich auch das vor dem 18. Lebensjahr machen können?
Bleibe bitte beim Thema und schaue dir das Formular an, was du dir
downloaden solltest. -
Ich habe mir die VÄM ausgedruckt. Danke!
Ich habe gestern mit Sozialonline telefoniert und der Mitarbeiter gab mir den Rat einen Änderungsantrag mit Vollendung des 18 Lebensjahres zu stellen . Das Jobcenter heute früh am Telefon kannte den Änderungsantrag aber nicht. -
So geht es mir schon seit 10 Jahren. Ich bin am verzweifeln. Manchmal möchte ich davon laufen und nie mehr wiederkommen. Ich informiere mich und renne rum und suche Hilfe, aber ich komme aus dem Hamsterrad nicht raus. Ob ich die 2 Jahre noch durchstehe.
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[Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_101.gif] Machst du Witze? Wenn nicht, wende dich in deiner Nähe an eine Erwerbslosen-Initiative
und gehe beim nächsten Besuch mit einem Beistand zum JC. Findest du hier, weil ich ja nicht
weiß in welchem Ort du wohnst.Tacheles Adressverzeichnis -
Hätte ich die Veränderungsmitteilung schon immer machen können, denn mein Junge ist schon immer in meiner BG und kann sein Lebensunterhalt schon immer selber decken, durch Unterhalt und Kindergeld. Das überschüssige Kindergeld wurde immer als mein Einkommen gerechnet.
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Wenn ja ,da hätte ich jahrelang mehr Geld zur Verfügung gehabt. Ich könnte heulen!
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