unterhaltsgeld

  • Meine Frage: Mein Sohn ist in Ausbildung. Er wird jetzt 18 Jahre.
    zur Zeit hat er 650,00 Lohn und 120 Unterhalt. Ich erhalte hartz4 und bei mir wird das Kindergeld abgerechnet.
    Der Unterhalt fällt ab 18 Jahre weg. Wie wird dann bei der Berechnung vorgegangen?
    Wird das gesamte Kindergeld dann wieder bei mir angerechnet?

  • Der Unterhalt vom Jungen entfällt, weil er mit Volljährigkeit zu viel Einkommen hat. Er bekommt dann 700,00 E Netto. Wohnt aber noch bei mir und ich beziehe ALGII.

  • Ein Abzweig Antrag geht nicht, denn dann muss er woanders wohnen. Und der Sachbearbeiter sagte mir, weil ich immer die Bezugsberechtigung für das Kindergeld habe geht das nicht. Es wird mir angerechnet.

  • Hallo,

    und was hat nun ein Antrag auf Abzweigung mit Deinem konkreten Fall zu tun? Richtig - nichts. Es käme maximal eine Abtretung in Betracht. Aber auch das habe ich nicht empfohlen. Ich habe geschrieben, daß Du Deinem Kind das Dir zustehende Kindergeld in voller Höhe überweist.

    Je nach Jobcenter kann das aber dennoch zu einer Anrechnung des Kindergeldes bei Dir führen, weil nicht Dein Kind anspruchsberechtigt ist, sondern Du als Elternteil.

    Und deswegen immer und immer wieder der Ratschlag, Dein Kind aus der BG heraus zu nehmen, wenn es seinen eigenen Lebensunterhalt decken kann. Scheinbar nimmst Du aber diese Ratschläge nicht an, denn seit 3 Tagen geisterst Du nicht nur hier in diesem Forum mit Deinen Fragen herum.

    Ich bin dann auch nicht mehr gewillt, weiter zu antworten - zumal Deine Aussagen sich ständig ändern.

    Gruß!

  • Hätte ich auch das vor dem 18. Lebensjahr machen können?


    Bleibe bitte beim Thema und schaue dir das Formular an, was du dir
    downloaden solltest.

  • Ich habe mir die VÄM ausgedruckt. Danke!
    Ich habe gestern mit Sozialonline telefoniert und der Mitarbeiter gab mir den Rat einen Änderungsantrag mit Vollendung des 18 Lebensjahres zu stellen . Das Jobcenter heute früh am Telefon kannte den Änderungsantrag aber nicht.

  • So geht es mir schon seit 10 Jahren. Ich bin am verzweifeln. Manchmal möchte ich davon laufen und nie mehr wiederkommen. Ich informiere mich und renne rum und suche Hilfe, aber ich komme aus dem Hamsterrad nicht raus. Ob ich die 2 Jahre noch durchstehe.

  • Hätte ich die Veränderungsmitteilung schon immer machen können, denn mein Junge ist schon immer in meiner BG und kann sein Lebensunterhalt schon immer selber decken, durch Unterhalt und Kindergeld. Das überschüssige Kindergeld wurde immer als mein Einkommen gerechnet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!