Hallo,
meine Tochter ist 23 Jahre alt, hat bislang an der FH Lübeck studiert.
Seit einigen Jahren ist sie in psychosomatischer Behandlung, die insofern nichts gebracht hat, als dass sie sich jetzt exmatrikulieren ließ.
Nun hängt sie bei mir zu Hause (Eigenheim) herum.
Sie beabsichtigt, auch auf Anraten ihres Arztes, den Umzug in eine eigene Wohnung.
Von der ArGe wurde sie als erwerbsunfähig, lern- und studierunfähig anerkannt. Das Versorgungsamt prüft derzeit den Grad der "Behinderung".
Ich selbst habe ein Einkommen von ca. 3.000,-- incl. Kindergeld für 2 Kinder (der Junior studiert auch noch) und bin Alleinverdiener.
Für das Haus ist noch eine Hypothek von mtl. 600,-- abzutragen (noch 8 Jahre).
Inwieweit hat meine Tochter Anspruch auf Leistungen durch den Staat ? (Hartz IV, Sozialhilfe, EU-Rente, Grundsicherung)
Ich wäre dankbar, endlich dezidierte Auskunft bekommen zu können.
MfG
Merlin51