Hallo,
ich habe eine(n) Vermittler(in) der/die letzten Monat mit einer Neuerung um die Ecke kam.
Aussage des Vermittlers:
"Da ich Einkommen erhalte, wenn auch wenig, werden mir vom Vermittler keine Reisekosten mehr zu den monatlichen Gesprächen* erstatten. Die Reisekosten seien nämlich nur für Leute vorgesehen, die gar kein Einkommen haben."
*überreichen des "Nachweis von Eigenbemühungen" und "Erhalt von neuen Vermittlungsvorschlägen" -> Dieses "Gespräch" dauert 15 Minuten und ist mir kein Geld wert, da dies auch über Postwege statt finden könnte.
- Laut Eingliederungsvereinbarung sind Gespräche dieser Art kostenlos zu führen. Für mich sind diese Gespräche nicht mehr kostenlos, da ich durch die Fahrtkosten einen zweistelligen Betrag zahlen muss.
- Ich erhalte exakt den gleichen Betrag, als würde ich gar nicht arbeiten. Ich werde nur auf das Geld der Grundsicherung des Lebensunterhalts aufgestockt.
-> Ist die Aussage des Vermittlers korrekt, dass dieser die Fahrtkosten aufgrund der Aufstockung verweigern kann?
Da ich schon mal ein Thema "eröffnet" habe, fällt mir eine weitere Frage ein:
Laut Eingliederungsvereinbarung muss ich bis zum nächsten Termin, 5 Bewerbungen nachweisen.
Wenn ich im Formular "Nachweis von Eigenbemühungen" nur die geforderten 5 Bewerbungen aufliste, können mir negative Folgen entstehen?
Im Hintergrund werde ich mich natürlich auf mehr Stellen, als nur 5 bewerben, aber die Nachfragen und Kritiken zu den 30 Stellen, auf die ich mich bewerbe (und auch an mir als Person und dem erreichten) gehen mir so langsam auf die Nerven.
Gruß
David