Darlehen der Mutter als Einkommen gerechnet - Rückforderung - Klage Sozialgericht

  • Hallo liebe Leute,

    ich komme gerade aus dem "Erwerbslosenhilfe online Forum", dort gibt es zu meinem Anliegen bereits einen recht umfangreichen Thread.
    Es geht darum, dass während dem Leistungsbezug ein monatlicher Geldzufluss über meine Mutter zur Deckung bestimmter Kosten, Studienkredit, Selbständigkeit usw. einging.
    Die war alles durch einen Vertrag geregelt - führte am Ende aber trotzdem zur Anrechnung als Einkommen, zu einer Rückforderung durch das Amt und letztenendes zu einer Klageeinreichung meinerseits beim Sozialgericht.

    Falls es jemanden interessiert, gerne hier der Link zum Nachlesen.

    Vielleicht ist der Umstand und der Ausgang der Aktion es ja auch exemplarisch wert, sozusagen archiviert zu werden.
    Wer weiß, wer es mal brauchen kann.

    http://www.hartz4-wissen.de/showthread.php…7569#post247569

    Jedenfalls bin ich jetzt konkret hier, um Casa zu kontaktieren, ich wurde darauf hingewiesen, dass er - respektive Du, Casa, - hier zu finden wärst :D

    Da ich den Button für PMs nicht gefunden habe (oder es keinen gibt) würde ich mich über eine PM oder Antwort hier im Tread sehr freuen..

    Danke und Grüße
    Niko

  • Hi Casa, hallo alle anderen,

    herzlichen Dank für die Begrüßung!

    :P Denke ich mir, dass das nicht ganz in Vergessenheit gerät bei dem Umfang..

    Um den Stand zu rekapitulieren:

    für beide Klagen gg das JC vor dem Sozialgericht (eine Klage je BWZ) habe ich die Stellungnahme des JC als Kopie erhalten. Das JC bleibt natürlich bei seiner Auffassung und beantragt, die Klage abzuweisen.

    Die letzten Dokumente verlinke ich hier nochmal:

    1. Schreiben vom 11.04.2017 (AZ S ........... 85/16) mit Erinnerung und Bitte um Erledigung binnen 4 Wochen vom 21.04.2017
    >> Dieses Schreiben hat übrigens keine Anlage "S 40 b Erledigungserklärung" <<


    Link zu Dokument entfernt, da nicht ausreichend anonymisiert.
    gez. Casa


    2. Schreiben vom 12.04.2017 ( AZ S .......... 02/16) (bislang ohne Erinnerungsschreiben, möchte ich aber auch gerne beantworten)


    https://drive.google.com/file/d/0B0K...ew?usp=sharing


    Ich habe versucht, mich zu informieren, aber nur einige Schema-Abläufe gefunden, wie die Dinge in Zusammenhang stehen (Kläger, Beklagter, Richter) sowie die chronologischen Abläufe. Aber nicht, wie ich auf dieses Schreiben nun reagieren soll.

    Ich VERMUTE, dass ich "einfach nur" mitteilen muss, dass ich ebenso bei meiner Auffassung bleibe und eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden muss.

    Ist das so richtig und gibt es da eine Standard-Formulierung?

    Sonniges Danke
    Niko

  • Naja, die Richterin stellt sich erstmal ziemlich "blöd". Das kann gut oder schlecht sein. Man wird sehen.

    Allerdings hast du doch - wenn ich mich recht erinnere - bereits einen Teil des Darlehens zurück gezahlt. Oder?

  • Hi Casa,

    Richterin stellt sich blöd?
    Wie meinst Du das?

    Weil Sie einfach fragt, "mit welcher Begründung die Klage aufrechterhalten werden soll"?

    Die Begründung liegt doch schon in meiner Klagebegründung begründet, genauso wie die Einstellung der Klage durch die wiederholte Beschreibung seitens des JC begründet werden soll..
    Oder verstehe ich da jetzt was falsch??

    Vorab aber erstmal Danke, dass Du hier den Faden wieder aufgreifst .. und auch dafür, dass Du den ersten Link gelöscht hast, habe da wohl was übersehen?
    Aber macht ja nichts, das Prinzip ist bei beiden Klagen das Gleiche.

    Ich habe nach wie vor nur den Teil des Darlehens zurückgezahlt, den ich damals als außerordentliche Einmalzahlung erhalten habe.
    Die weitere Rückzahlung steht noch aus und ist an eine stabile bessere wirtschaftliche Situation meinerseits gebunden.
    Das entwickelt sich zwar an sich positiv, momentan bin ich aber auch noch mit den letzten Raten meines Studienkredits beschäftigt (u.a. deswegen hatte ich ja auch die Unterstützung bekommen)

    Die Frage, die sich mir stellt, ist folgende:

    Wie reagiere ich jetzt auf diese Schreiben?

    Ev. mit diesem Wortlaut:

    "Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX beantrage ich hiermit, die Klage aufrechtzuerhalten."

    Oder soll ich auf die Anfrage "mit welcher Begründung" bzw. die Stellungnahme des JC irgendwie eingehen?

    Und gibt es einen Standard-Wortlaut für diesen "Abschnitt" innerhalb des Klageprozesses bzw. einen Paragraphen, den ich angeben sollte??

    Vielen herzlichen Dank
    Niko

  • Zitat von peterpen

    Richterin stellt sich blöd?
    Wie meinst Du das?

    Das war vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Die Richterin scheint womöglich eine ablehnende Haltung zu haben und fragt daher erstmal nach, ob du wirklich klagen willst.

    Zitat von peterpen

    Die Begründung liegt doch schon in meiner Klagebegründung begründet,

    Richtig. Ich hatte dir das ja vorgeschrieben, soweit ich mich erinnere.


    Zitat von peterpen

    Vorab aber erstmal Danke, dass Du hier den Faden wieder aufgreifst .. und auch dafür, dass Du den ersten Link gelöscht hast, habe da wohl was übersehen?

    Gerne. Da waren noch Namen offen.


    Zitat von peterpen

    Die weitere Rückzahlung steht noch aus und ist an eine stabile bessere wirtschaftliche Situation meinerseits gebunden.
    Das entwickelt sich zwar an sich positiv, momentan bin ich aber auch noch mit den letzten Raten meines Studienkredits beschäftigt (u.a. deswegen hatte ich ja auch die Unterstützung bekommen)


    Die tatsächliche Rückzahlung des Darlehens ist ein guter Beweis dafür, dass hier keine verdeckte Schenkung vorliegt.


    Zitat von peterpen

    Wie reagiere ich jetzt auf diese Schreiben?


    So in etwa könnte das aussehen:

    Die Beklagte meint, dass für die Rückzahlungspflicht ein vorher fest definiertes Datum notwendig ist. Dies lässt sich dem zitierten Urteil des Bundessozialgerichts nicht entnehmen.
    Viel mehr ist ein Darlehen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn es die wirtschaftliche Situation des Betroffenen nicht dauert haft verbessert. Das Darlehen müsste also endgültig bei ihm verbleiben um die Hilfebedürftigkeit dauerhaft entfallen zu lassen (BSG, Urteil vom 17.06.2010, B 14 AS 46/09 R, Rn. 16). Dies ist hier nicht der Fall. Das Darlehen muss zurückgezahlt werden und es wurde bereits teilweise, im Rahmen einer Sondertilgung, zurückgezahlt. Es gibt daher keinen Anhaltspunkt, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt werden muss und beim Kläger verbleibt.


    Ich empfehle, wenn das Gericht zum Verhandlungstermin lädt, einen Terminsvertreter (Rechtsanwalt) zu beauftragen.

  • Jep, super, daran werde ich mich orientieren und damit die Fortführung der Klage beantragen.

    Dazu einen Einzeiler, dass die Klage aufrecht erhalten werden soll und nicht zurückgenommen wird.

    .

    Hätte gedacht, dass es (gerade in JC-Dingen, die bestimmt gerne mal ihre eigene Rechtsabteilung berufen) eine Art pro forma Reaktion der Gerichts wäre im Sinne von "sind Sie sich sicher, dass der Beklagte nicht einfach doch recht hat und Sie die Klage lieber gleich fallen lassen wollen?".

    Die Klagebegründung habe ich so eingereicht, wie wir es damals besprochen hatten.
    Sollte also eigentlich den Sachverhalt ausreichend wiedergeben.

    Die offene (sowie teilweise erfolgte) Rückzahlung ist ebenfalls seit ewigen Zeiten fixiert und belegt.

    .

    Ich werde mich nun mal an die entsprechenden Antwortschreiben machen und für den Verhandlungstermin werde ich ebenfalls auf Deinen Rat zurückgreifen und einen Vertreter schicken. Zu Herrn RA G. hier aus Berlin habe ich einen mittlerweile ganz guten Kontakt und er wird sich dessen sicherlich im Rahmen der Möglichkeiten erfolgreich annehmen..

    Vielen Dank, ich werde über weitere Entwicklungen berichten - vielleicht ist die ganze Aktion ja wirklich für andere "Leidensgenossen" exemplarisch hilfreich.

    Grüße
    Niko

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