Habe ich Anspruch auf ALG II

  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne ALG 2 beantragen, bin mir jedoch nicht sicher ob ich einen Anspruch habe, weswegen ich mich an euch wende.

    Zu mir:

    Ich bin 26 Jahre alt und habe gerade eine Weiterbildung abgeschlossen (2 Jahre Vollzeit). Leider habe ich vor der Maßnahme nicht darann gedacht, mich arbeitslos zu melden, wodurch mein ALG 1 Anspruch wohl verstrichen ist und ich an ALG 2 denke.

    Ich habe nun einen Arbeitsvertrag der am 01.09.2017 beginnt, d.h. bis dahin (3 Monate) habe ich NULL Einkommen.

    Jetzt zu der Sache, wo ich mir unsicher bin:

    Mein Vater hat mir zum erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung Geld für eine kleine Weltreise (2 monate Asien) geschenkt. Er hat mir das Geld (6.000€) vor ca. 1 Monat überwiesen mit dem Verwendungszweck "Reise für den erfolgreichen Abschluss".


    Nun habe ich mich etwas über das ALG 2 informiert. Es heißt, man darf maximal 150*Alter an Geld besitzen (in meinem Fall 3.900€). Heißt das Aufgrund der 6.000€ für mich, dass ich keinen Anspruch habe? Wie ist dieses Geschenk zu sehen? Ärgere mich gerade über mich selbst, dass ich mich nicht vorher informiert habe.

    Als zusätzliche Info:

    Ich wohne mit meiner Freundin in einer Mietwohnung. Meine Freundin studiert und bezieht BaföG.


    Könnt ihr mir vielleicht Ratschläge geben, wie ich das Ganze angehen soll? Ich kenne mich leider nicht so gut aus, da ich noch nie Leistungen vom Staat in Anspruch genommen habe. Über eure Meinung würde ich mich sehr freuen!

    Simon

  • Der Anspruch auf ALG I hat eine aufschiebende Wirkung von vier Jahren. Hast du also vor deiner Fortbildung gearbeitet, könnte ein Anspruch auf ALG I bestehen. Falls ein Anspruch bestehen könnte oder sollte, musst du in jedem Fall auch Antrag auf ALG I stellen, denn dies ist eine vorrangige Leistung.

    Meiner Meinung nach dürfte das Jobcenter die Überweisung deines Vaters in Höhe von 6.000 Euro nicht auf das ALG II anrechnen, denn die Überweisung ist für den Urlaub bestimmt und nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Dein Vater hat sich vorher scheinbar erkundigt und einen vernünftigen Verwendungszweck gewählt, sodass es auch fürs Jobcenter nachvollziehbar ist. Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn der Sachbearbeiter versucht, die 6.000 Euro auf deine Leistungen anzurechnen.

    Um die Frage bzgl. des Bafögs zu beantworten, benötige ich folgen Angaben von dir:
    #1 Wie hoch ist das Bafög der Freundin und um was für ein Bafög handelt es sich?
    #2 Wie hoch ist die Miete? Wie hoch sind die Nebenkosten? Wie hoch sind die Heizkosten?

    Bitte die Angaben möglichst genau machen, damit eine gute Beratung unsererseits gewährleistet werden kann.

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