Ausbildung mit 40 - Anspruch auf...?

  • Hallo, ich (40) habe mich entschlossen, zum 01.08. nochmal eine Ausbildung zu machen. Ich bin ledig, keine Kinder, lebe alleine und beziehe zur Zeit Hartz IV.

    Eine abgeschlossene Ausbildung habe ich bisher nicht - nur eine, die ich nach einigen Monaten abgebrochen habe.

    Ich sollte von der Reha-Abteilung der Arbeitsagentur eine Umschulung finanziert bekommen - da diese aber im 2. Lehrjahr startet, und ich nicht auf den Lehrstoff des 1. Ausbildungsjahr verzichten möchte/kann (Gesetze, Verordnungen, allgemein alle Grundkenntnisse für den Beruf) habe ich mich dazu entschlossen, eine komplette Ausbildung zu machen.
    Nur wird diese eben nicht durch das Jobcenter bzw. der Reha Abteilung der Arbeitsagentur gefördert, weil es ja drei Jahre sind und nicht nur zwei.

    Ich habe eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50.

    Da ich in der Ausbildung nicht gerade viel verdiene, würde ich gern wissen, was genau für Leistungen ich beantragen kann. Harzt IV wohl nicht, da ich in der Ausbildung dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe. BAB? Laut Sachbearbeiterin des Sozialamtes gibts das nur bis zu einem Alter von 30. Ausbildungsgeld? Wäre ja für Menschen mit Behinderung... Bafög? Ich hab echt keinen Plan und durchsuche nun schon seit Wochen das Internet, aber wirklich schlauer werd ich dadurch leider nicht.

    Weiß da jemand von euch bescheid drüber? Ansonsten ist eh mein Plan nächste Woche mal einen Termin bei der Arbeitsagentur zu machen.

    Viele Grüße und schöne Pfingsten,
    Fabian

  • Hallo,

    Hallo,

    ein BaföG-Anspruch besteht prinzipiell nicht.

    Laut Sachbearbeiterin des Sozialamtes gibts das nur bis zu einem Alter von 30.

    Naja. Das BAB kennt keine Altergrenzen und eine solche wird auch nicht im § 59 SGB III genannt. Von daher ist diese Aussage nicht unbedingt richtig und Du solltest Dich an die Arbeitsagentur wenden und diese Frage klären - was auch zwingend wäre, denn BAB ist vorrangig gegenüber allen anderen Leistungen.

    Erst wenn bekannt ist, ob und wie hoch BAB wäre, wäre der Gang zum Jobcenter zu überlegen. Da Du aber keinerlei Zahlen z.B. zur Ausbildungsvergütung und auch zur Miete schreibst, aber auch nicht bekannt ist, ob das BAB gezahlt wird, wäre das jetzt hier reine Spekulation.

    Also schnellstens zur Arbeitsagentur!

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    vielen Dank für deine Antwort. :)
    Ausbildungsgehalt ist ca. 840 Euro, Miete beträgt 350 Euro.

    Ja, ich werde Dienstag da mal einen Termin ausmachen. Den Ausbildungsvertrag habe ich zwar noch nicht zurück, der ist noch beim Eintragen bei der Kammer, aber beraten lassen kann ich mich ja auch erstmal ohne.
    Mir geht es auch um Erstattung von Fahrkosten, welche nicht gerade wenig sind (täglich 60 km mit dem Auto) und der Schulbücher für die Berufsschule. Aber das kann ich alles bei dem Termin dann abklären.

    Viele Grüße, Fabian

  • Hallo,

    wenn die 840 € netto sind, würde ich mal nicht mit BAB oder nur mit einem sehr geringen Anteil rechnen. Abgesehen davon haben Schulbücher nichts mit BAB zu tun - dafür wirst Du nirgendwo Zuschüsse bekommen.

    Aber letztendlich kann Dir das alles bei der Arbeitsagentur gesagt werden.

    Gruß!

  • Wenn vorher tatsächlich noch nie eine Berufsausbildung / Studium erfolgreich absolviert bzw. ein Beruf erlernt wurde, so kommt ein Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft gem. § 7 Abs. 5 SGB II i.V.m. § 27 Abs. 3 SGB II in Betracht. Das dürfte insgesamt ausreichen, um über die Runden zu kommen.

    Der Zuschuss sollte zeitnah beantragt werden, wenn das noch nicht getan wurde.

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