Berechnung U25 Bedarfsgemeinschaft eigenes Einkommen

  • Hallo liebe Community,

    Ich lebe mit meiner Mutter und meinem kleinen Bruder ( 16 Jahre alt ) Heim. Beide beziehen SGB 2 ,da ich nun arbeite mit einem Einkommen von 1900 Brutto.

    Ich bin etwas verwirrt was die Berechnung angeht denn es scheint so als würde ich mit meinem Einkommen ( Bin unter 25 Jahre alt ) für die gesamte Gemeinschaft aufkommen und wir besitzen so die gewährte Leistung von 1000 Euro von welcher nun auch die Miete abgezogen wird. Somit kämen wir auf 330 Euro Sozialgeld.

    Ich habe hier alles vorliegen auf Anfrage ! Ich bin interessiert daran zu wissen was mir nun wirklich bleibt von meinem Lohn ,weil ich für mein Studium sparen möchte [Blockierte Grafik: http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/images/smilies/icon_nixweiss.gif]

    Wie in anderen Beiträgen benannt würde ich aus der BG rausfallen ,warum dann aber In der Rechnung eine von einer Absetzung und einem Freibetrag geschrieben steht verstehe ich nicht.

    Danke Vielmals
    Dennis [Blockierte Grafik: http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/images/smilies/icon_cry.gif]

    Einmal editiert, zuletzt von IchbinDennis (6. Juni 2017 um 18:38)

  • § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II Leistungsberechtigte

    Du wärst leistungsberechtigt, sofern du deinen Lebensunterhalts nicht aus deinem Einkommen oder Vermögen bestreiten kannst. Da dein Einkommen deinen Bedarf übersteigt, bist du nicht mehr leistungsberechtigt. Du kannst deinen Bedarf decken und somit müsste das Jobcenter dich aus der BG herausnehmen. Du würdest als Haushaltsgemeinschaft zählen und die Kosten der Unterkunft würden Mutter/Bruder zu 2/3 und du zu 1/3 tragen.

  • Alles klar danke dir ! Eine klare Antwort !

    Es erklärt zwar nicht warum mir "Absetzung" und "Freibetrag" angerechnet werden aber denke das werde ich mal mit dem Sachberater klären ...


    Danke vielmals

  • Es erklärt zwar nicht warum mir "Absetzung" und "Freibetrag" angerechnet werden aber denke das werde ich mal mit dem Sachberater klären ...


    Grundsätzlich hat man auch bei Einkommen Freibeträge, die vor Anrechnung abgezogen werden müssen.

    Habt ihr denn schon den Bescheid erhalten, wo dein Einkommen auf die Mitglieder der BG verteilt wurde?

  • Ja den habe ich erhalten und verstehe ihn auch nicht.

    Ich kann dir alles mögliche nennen

  • Du kannst den Bescheid gerne anonymisiert hier uploaden. Name,Adresse, BG Nummer, Ort des Jobcenters etc. bitte schwärzen.

  • Ich kann die Abrechnung hier neugestalten aber nicht uploaden kein scanner vorhanden.

    Bedarfsberechnung
    Person A 409 Euro
    Regelsatz 49 Euro
    ----------------
    Person B 327 Euro
    Regelsatz -
    ----------------
    Person C 311 Euro
    Regelsatz -
    ----------------

    Unterkunftsbedarf
    Person A 196,66 Euro
    Kaltmiete 23,34 Euro
    Nebenkosten 24,33 Euro
    Heizkosten inkl. Warmwasseranteile 24,00 Euro
    ----------------
    Person B und C jeweils um 0,01 Euro mehr

    Einzusetzendes Einkommen
    Person A
    Arbeitsverdienst 250 Euro (Brutto)
    Absetzung -100 Euro
    Freibetrag - 30 Euro
    ----------------
    Person B
    Arbeitsverdienst 1,900 Euro (Brutto)
    Steuern - 192 Euro
    Sozialversicherungsbeiträge - 388 Euro
    Absetzung - 100 Euro
    Freibetrag - 230 Euro
    ----------------
    Person C
    Kindergeld 192 Euro

    Zusammenstellung
    Person A
    in % = 65,22%
    ---------------
    Person C
    in % = 34,78%
    ---------------
    Person B
    Bedarf 595 Euro
    KindEK 983 Euro
    Rest Bed. -388 Euro

    Gewährte Leistung
    990 Euro


    ( Einige Zahlen sind aufgerundet , einige abgerundet )

    Diese Tabelle kann auch ein Beispiel sein für andere Berechnungen.

    Fehlende Zahlen kann ich angeben !

    Danke vielmals !

  • Das Jobcenter muss euch 720 € + zwei Drittel der Miete zahlen.

    Entsprechen 2/3 der Miete 270 € bzw. beträgt die Gesamtmiete 405 €?


    + Mehrbedarf für Alleinerziehende.

    Wäre aber einfacher den Bescheid zu lesen.

    Läuft die BG über deine Mutter oder Dich?

  • Danke erstmal !

    Ich möchte eig. nur wissen wie viel mir von meinem Lohn übrig bleibt.

    Ich hatte angenommen ich bekäme nur die Freibeträge oder liege ich da noch falsch ?

    Wie viel kann in meiner Tasche bleiben ?

  • Die Kinder sind zu alt und in zu geringer Anzahl vorhanden, um einen Mehrbedarf wegen Alleinerziehung zu begründen.


    Alles bleibt in deiner Tasche. Aber du musst Miete + Strom zahlen und für deine Nahrung, Klamotten usw. aufkommen.

  • Ich bin U25 ; Meine Mutter bezieht SGB2 und mein Bruder geht noch zur Schule.

    Miete + Strom und Nahrung etc. hmm mir bleibt nichts :D

    Danke euch allen für alles !

    Wie dem auch sei ich werde es ja sehen bei der genauen Abrechnung ... mich freuen oder aufregen wie auch immer

    Danke euch !

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