Rückerstattung der Krankenkasse auf Weiterbewilligungsantrag ALG II angeben

  • Hallo,

    ich bin chronisch krank, weswegen die Belastungsgrenze bei meiner Krankenkasse bei 1% auf dem Bruttoeinkommen liegt.

    Nun fülle ich gerade meinen Weiterbewilligungsantrag für ALG2 aus. Auf Seite 3 ganz oben gibt es unter Punkt 3.1 die Zeile "Einmalige Einnahmen und unregelmäßige Einnahmen (z.B. Steuerrückerstattungen, Insolvenzgeld, Zinsen, sonstige Kapitalerträge, Erbschaften, Schenkungen).

    Für das Jahr 2016 habe ich eine Erstattung in Höhe von 80€ bekommen. Muss ich diesen Geldeingang auf dem WBA vermerken und per Kontoauszug nachweisen?

  • Wenn die Erstattung vollständig aus der Regelleistung gezahlt wurde, sehe ich keinen Grund, dass du diese Einnahme angeben musst. Die Einnahme wäre nicht als Einkommen anzurechnen.

    Ist die Erstattung aber aus Erwerbseinkommen entstanden, dann ist sie möglicherweise anzugeben und man könnte sich darüber streiten, ob sie anzurechnen wäre. Allerdings sehe ich die Chancen als gut, dass die Erstattung auch in diesem Falle nicht anzurechnen ist.

  • Ich habe zwei Nebenjobs, die monatlich bis zu 300€ abwerfen (weswegen ich auch nicht die vollen 409€ beziehe). Wie will die Behörde feststellen, aus welcher Art Einkommen die Medikamente bezahlt wurden?

  • Nein, dies ist nicht der Fall, da es sich um zwei Nebenbeschäftigungen handelt, die ja zusammen noch nicht sozialversicherungspflichtig sind. Angewiesen auf ALG2 bin ich also definitiv, nur meine Regelleistung ist durch die Nebenjobs niedriger. Meinst du, es könnten mir irgendwelche Nachteile entstehen, wenn die ich diese Einnahme nicht angebe?

  • Zitat von tavan

    Meinst du, es könnten mir irgendwelche Nachteile entstehen, wenn die ich diese Einnahme nicht angebe?

    Das Jobcenter rechnet gern mal irgendwas an und man selbst muss sich dann aufwendig mit denen streiten. Wenn die Lage klar ist, wie hier, dann tendiere ich immer zum Nichtangeben, um unnötige Streiterin zu vermeiden.

  • Hallo,

    die Erstattung brauchst Du generell nicht anzugeben. Du hast für Medikamente eine Zuzahlung geleistet und hast auf eine Rückerstattung der KK einen Anspruch, wenn die Belastungsgrenze überschritten wird. Diese Rückerstattung ist kein einmaliges Einkommen i.S.d. Gesetzes.

    Es könnte bei Prüfung der Kontoauszüge zu einer entsprechenden Nachfrage des Jobcenters kommen. Dann solltest Du den Bescheid der KK in Kopie vorlegen.

    Gruß!

    PS.: Und bevor jetzt irgendjemand einwendet, daß dann auch Steuerrückerstattungen nicht angerechnet werden dürfen - das ist ein vollkommen anderer Sachverhalt, bei dem nur das Wort "Rückerstattung" identisch mit dem Thema hier ist.

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