ALG II - Pfändung - Einbehaltung

  • Hallo!

    Ich habe da ein Problem bei dem ich nicht so recht weiter weiss.

    Zur Vorgeschichte:

    Ich habe von 2001-2014 in einer Wg gewohnt, wo es durch Auszug einer Person zu Mietschulden kam. Deshalb hatten wir 2006 bei der Stadt ein Dahrlehn nach §22 Abs.5 SGBII erhalten um die Mietschulden zu tilgen.

    Diese wird nun von der Stadt mit 40,90€ direkt von meinen Regelleistungen einbehalten. Das Jobcenter zahlt also direkt an die Stadt.

    Ist das ganze so eigendlich Rechtens? Fällt das ganze nicht unter Pfändung in Rahmen der Pfändungsfreigrenze? Und ist das ganze nun nach 11 jahren nicht auch Irgendwann Verjährt?

    Mfg Markus

  • Hallo Markus,

    bist du nach Aufnahme des Darlehens aus dem ALG II Bezug gefallen ?

    Wie hoch war das Darlehen und seit wann zahlst du es ab?

    Befindest du dich in Privatinsolvenz?

  • Hallo!

    Nein, bin ich nicht. Bekomme noch Alg2.

    Es waren 860€

    Diesen Monat wurde das erste mal eine Rate einbehalten.

    Und nein, habe keine Privatinsolvenz am laufen. Habe so sonst keine Schulden.

    MFG Markus

  • Also du zahlst ab Juni 2017 dein Darlehen, welches dir 2006 genehmigt wurde ab?

    Steht darüber was im Bescheid? Hast du was schriftliches womit es belegt wurde?

  • Scheinbar hast du den Großteil des Darlehens bereits zurückgezahlt. Kannst du dir erklären, warum noch 136,17 Euro offen sind? Hast du evtl. noch die Bescheide von 2006? Einfach zu schreiben es sind noch 136,17 Euro von 2006 offen, ohne es wirklich begründen oder aufzulisten finde ich seitens des Sachbearbeiters ein wenig frech.

  • Ich hatte das Darlehn nicht alleine bekommen. Ich denke die anderen haben schon den Großteil bezahlt. Ich selber habe nix bezhalt.
    Ich bin vor 3 jahren aus der WG ausgezogen und habe kein Kontakt mehr zu den anderen.

    MFG

  • Ich erinnere mich nicht mehr wie viele Personen zu dem Zeitpunkt da gewohnt haben und wie viele das Darlehen bekommen haben.
    Ich finde das das auch egal ist, da meine Hauptfrage immer noch lautet ob das Jobcenter einfach so für die Stadt meine Leistungen kürzen darf.

    MFG

  • Die Vorgeschichte ist wichtig! Du müsstest eigentlich mindestens zweimal von der
    Verwaltung Briefe in schönem Gelb, mit Zustellungsvermerk, bekommen haben.
    Hast keinen Widerspruch gegen die angedrohte Pfändung eingelegt. Demzufolge
    gibt es einen rechtskräftigen Titel und der ist 30 Jahre gültig.

  • Hallo,

    Deine Frage läßt sich nicht so einfach beantworten.

    Es muß ja bereits vorher irgendein Schriftwechsel gegeben haben, denn in dem von Dir hochgeladenem Schreiben erfolgt nur eine Feststellung, nicht aber ein Verwaltungsakt. Solange Du uns also diese Vorgeschichte nicht nennen kannst, können wir Deine Fragen auch nicht beantworten - also ob es sich um eine Aufrechnung, Abtretung oder tatsächliche eine Pfändung handelt. Und genau das ist entscheidend, weil sich u.a. Verjährungsfristen je nach Art des Geldeinzuges in der Länge unterscheiden und auch, was die Möglichkeiten betrifft, über das JC diese offenen Posten einzutreiben.

    Hole Dir bei Deinem Amtsgericht einen Beratungsschein und gehe damit zu einem Fachanwalt. Der kann dann Akteneinsicht beantragen und Dich dann konkret beraten.

    Gruß!

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