Hallo!
Ich habe da ein Problem bei dem ich nicht so recht weiter weiss.
Zur Vorgeschichte:
Ich habe von 2001-2014 in einer Wg gewohnt, wo es durch Auszug einer Person zu Mietschulden kam. Deshalb hatten wir 2006 bei der Stadt ein Dahrlehn nach §22 Abs.5 SGBII erhalten um die Mietschulden zu tilgen.
Diese wird nun von der Stadt mit 40,90€ direkt von meinen Regelleistungen einbehalten. Das Jobcenter zahlt also direkt an die Stadt.
Ist das ganze so eigendlich Rechtens? Fällt das ganze nicht unter Pfändung in Rahmen der Pfändungsfreigrenze? Und ist das ganze nun nach 11 jahren nicht auch Irgendwann Verjährt?
Mfg Markus