Jobcenter pausiert Stadtwerke Zahlung

  • Hallo.

    Ich hoffe das ich hier ( im Forum ) richtig bin.

    Folgendes Problem.

    Ich lebe in Hannover und bekomme ALG II vom Jobcenter Hannover.

    Seit letzem Jahr bekomme ich vom Jobcenter die Abschlagzahlung für die Stadtwerke ( Strom und Gas ) nicht mehr durgängig ( ganzjährig ) gezahlt, sondern nur noch 11Monate.

    Der Ablesungsmonat ist !Februar! und Januar ist der letzte Monat der vom JC gezahlt wird. Die Abrechung von den Stadtwerken bekomme ich ende März und reich sie dann zeitnah beim Jobcenter ein. Dann kommen 20 - 30 Werktage Arbeitzeit hinzu. Diese Jahr hab die Post den Brief der Stadtwerke verschlurt und es wurde mir von den Stadtwerken 4 Wochen später eine Kopie zugesendet.

    Jetzt muss ich, letztes Jahr bis mitte Mai auf eine Zahlung warten und dieses Jahr sogar bis ca. mitte Juni ( noch kein Bescheid ) warten.

    Natürlich muss ich weiter an die Stadtwerke zahlen und in Vorkasse gehn ( dieses Jahr 4 Monate a 72€ = 288€ und -- 130€ die im Vorjahr zu viel verbraucht wurden).

    Die freundliche Stimme beim JC meint das sie dan nichts machen kann ( z.b. Vorschuschuß für die Stadtwerke ).

    Das ist nicht Richtig

    Kann ich, der SoVD oder einrichtungen wie das Sozialgericht etwas dagegen unternehmen?

    Gruß

    Horst P.

  • Was genau möchtest du denn erreichen oder wo denkst du, dass etwas nicht stimmt?


    Oftmals sind die Abschläge auf 11 Monate verteilt und im 12. Monat ist kein Abschlag zu leisten.


    Dass das JC zur Bearbeitung von Anträgen Zeit benötigt, ist bekannt. Wenn ein Schaden durch zu lange Bearbeitungszeit entstanden ist, muss das JC diesen ggf. tragen.

    Bitte teile uns mit, wo du das Problem siehst.

  • Das ist ja seltsam. Was haben die denn geraucht.

    Kriegst du denn dann wenigstens die volle Regelleistung vom Jobcenter überweisen, wenn die in der Zeit nicht an den Stromversorger zahlen?

  • Hallo Casa.

    Das ist ja seltsam. Was haben die denn geraucht.

    Kriegst du denn dann wenigstens die volle Regelleistung vom Jobcenter überweisen, wenn die in der Zeit nicht an den Stromversorger zahlen?

    Ich bin mir nicht ganz genau was bedeutet " volle Regelleistung " - aber da mir ja 70€ zu Leben fehlen -- Denke ich nicht ( die volle Regelleistung )


    Die stellen die Zahlungen für den Zeitraum [( ca. 3 - 4 Monate ein ) ( siehe Anhang )]


    Sonnige Zeit


    Gruß


    Horst P.

  • Jetzt wird es klarer.

    Es scheint so, dass Februar ein Abrechnungszeitraum endet und im März ein neuer beginnt. Die Stadtwerke berechnen sodann ab März die Nachzahlung oder Nachforderung und geben den neuen Abschlag bekannt. Da das Jobcenter den Abschlag direkt zahlt, würde ich hier die Heizkosten nicht zahlen und die Abrechnung der Stadtwerke immer beweisbar beim Jobcenter einreichen. Sollten dann Mahnungen von den Stadtwerken kommen, so kannst du dir die Mahngebühren, im Rahmen eines Schadenersatzes, vom Jobcenter erstatten lassen (wahrscheinlich wird da eine Klage notwendig).

    Allerdings kannst du den Menschen bei den Stadtwerken auch deine Situation erklären und deinen SB beim Jobcenter nerven, dass er deine Sache bearbeitet. Manchmal hilft es, wenn man da 1-2 Wochen lang täglich 1-2 mal anruft und nach dem Sachstand fragt - vorausgesetzt man hat die Durchwahl.


    Kann es sein, dass du nur 11 Monate Abschläge zu zahlen hast? Frag mal bei den Stadtwerken nach oder schau in deinen Vertrag!

  • Seit letzem Jahr bekomme ich vom Jobcenter die Abschlagzahlung für die Stadtwerke ( Strom und Gas ) nicht mehr durgängig ( ganzjährig ) gezahlt, sondern nur noch 11Monate.

    Der Ablesungsmonat ist !Februar! und Januar ist der letzte Monat der vom JC gezahlt wird. Die Abrechung von den Stadtwerken bekomme ich ende März und reich sie dann zeitnah beim Jobcenter ein. Dann kommen 20 - 30 Werktage Arbeitzeit hinzu. Diese Jahr hab die Post den Brief der Stadtwerke verschlurt und es wurde mir von den Stadtwerken 4 Wochen später eine Kopie zugesendet.


    Hallo Casa.



    Allerdings kannst du den Menschen bei den Stadtwerken auch deine Situation erklären und deinen SB beim Jobcenter nerven, dass er deine Sache bearbeitet. Manchmal hilft es, wenn man da 1-2 Wochen lang täglich 1-2 mal anruft und nach dem Sachstand fragt - vorausgesetzt man hat die Durchwahl.


    ein für mich unertäglicher und unzumutbarer zustand, das ich, entweder bei den Stadtwerken oder bei meinem Vermieter ( lebe zur Untermiete ) um verständnis zu bitten soll das sie ev. in 2-3 Moanten das Geld erhalten?

    Das JC wird doch sowieso nachzahlen, also warum nicht gleich die alte Pauschale weiterzahlen und wenn der Antrag bearbeitet ist, ergänzen?

    Bei 8 mio ALG II beziehern a. 3 Monate nicht zahlen, da kommt etwas zusammen.

    Ich denke ( hoffe ) das dass Sozialgericht oder andere Stellen das wieder ändern können.

    Kannst Du mir sagen an wen kann ich mich wenden wenn ich dagegen etwas unternehmen möchte.


    Happy Weekend

    Gruß

    Horst P.

  • Das Jobcenter wird nachzahlen, da stimme ich dir zu.


    Frage:
    #1 Zahlst du die Heizkosten direkt an den Energieversorger oder wird dies vom Jobcenter dorthin überwiesen?


    Die alte Pauschale weiterzahlen wird aus mehreren Gründen nicht funktionieren:
    #1 Musst du deine Kosten nachweisen, ohne Nachweis keine Heizkosten. Da die Zeiträume bei Heizkosten begrenzt sind, muss man diese Jahr für Jahr aufs neue einreichen und nachweisen.
    #2 So könnte so manch einer versuchen Gutschriften des Energieversorgers nicht einzureichen, um das Geld für sich zu behalten. Dies würde über kurz oder lang zu einer Leistungseinstellung führen und und und ...
    #3 Würde die Bearbeitungszeit in Bezug auf Heizkostennachzahlungen/Gutschriften deutlich steigen, da man den Fall öfters bearbeiten muss. Dies wirkt sich dann auf andere Anliegen wie z.B. einem Weiterbewilligungsantrag aus. Durch die gestiegene Bearbeitungszeit bei den Gutschriften/Nachzahlungen wird auch dort die Bearbeitungszeit steigen


    Urteile von Sozialgerichten haben in der Regel keine Wirkung auf die Bundesrepublik. Ein vom SG München gefälltes Urteil ist vielleicht in München interessant, aber in Hamburg wird dies niemanden interessieren. Am interessantesten sind für die Jobcenter die Urteile des BSG, wobei auch diese nicht zwangsläufig umgesetzt werden.


    Das o.g. ist natürlich nicht auf Dich, sondern auf die Allgemeinheit bezogen (somit nicht angesprochen fühlen [Blockierte Grafik: https://www.hartziv.org/forum/wcf/images/smilies/wink.png] ). Trotzdem hast du natürlich das Recht, dich gegen die aus deiner Sicht lange Bearbeitungszeit zu wehren.

  • Hallo bass386 ich denke nicht das wichtig ist an wen ich Zahle, denn ich muss Zahlen.
    Mit der Verwaltung und dem Erschleichen von Leistungen kann mann etwas machen, aber das ist ja auch nicht der Punkt.

    Der Punkt ist das ich das in Kaufnehmen muss.



    Die alte Pauschale weiterzahlen wird aus mehreren Gründen nicht funktionieren:
    #1 Musst du deine Kosten nachweisen, ohne Nachweis keine Heizkosten. Da die Zeiträume bei Heizkosten begrenzt sind, muss man diese Jahr für Jahr aufs neue einreichen und nachweisen.
    #2 So könnte so manch einer versuchen Gutschriften des Energieversorgers nicht einzureichen, um das Geld für sich zu behalten. Dies würde über kurz oder lang zu einer Leistungseinstellung führen und und und ...
    #3 Würde die Bearbeitungszeit in Bezug auf Heizkostennachzahlungen/Gutschriften deutlich steigen, da man den Fall öfters bearbeiten muss. Dies wirkt sich dann auf andere Anliegen wie z.B. einem Weiterbewilligungsantrag aus. Durch die gestiegene Bearbeitungszeit bei den Gutschriften/Nachzahlungen wird auch dort die Bearbeitungszeit steigen


    #1 Es sind doch laufende Kosten - oder?
    #2 Richtig - bei erschleichung von Leistungen "Leistungseinstellung" oder andere Sanktionen
    #3--die Bearbeitungszeit in Bezug auf Heizkostennachzahlungen/Gutschriften deutlich steigen-- Nein, das denke ich nicht, bei ner guten EDV garnicht, und wenn ist mir das eigentlich egal. Denn ich muss 3 Monate mit 70€ weniger im Monat auskommen.


    Trotzdem hast du natürlich das Recht, dich gegen die aus deiner Sicht lange Bearbeitungszeit zu wehren.

    Wie?


    Ich denke das dass JC 3 Monate a. ca100€ x 8,000,000,000 ALG II bezieher nen guten schnitt macht, oder wird das in anderen Bundesländern anders gehandhabt..


    Ist das

    Ein vom SG München gefälltes Urteil ist vielleicht in München interessant

    Das würde mir schon reichen ;) ( für Hannover )

    Vielen Dank

    Nice Sunday

    Gruß
    Horst.P

  • Hallo,

    dass JC 3 Monate a. ca100€ x 8,000,000,000 ALG II bezieher nen guten schnitt macht

    sorry - aber das ist eine sehr sinnlose (und das ist noch zurückhaltend gesagt) Behauptung und gehört absolut nicht hinein in einer ernsten Erörterung Deines Problemes. Bitte bleibe also sachlich - nur so kann Dir geholfen werden.

    Gruß!

  • Hallo bass386 ich denke nicht das wichtig ist an wen ich Zahle, denn ich muss Zahlen.

    Es kann für 2018 durchaus wichtig sein an wen du zahlst. Wenn das Jobcenter die Leistungen direkt an den Versorger zahlt, du aber aktuell deine Abschläge selbst überweist, dann wird es mit absoluter Sicherheit zu einer Gutschrift in 2018 kommen. Um solche Probleme von vornherein auszuschliessen, sollte man hier im Forum wahrheitsgemäße Angaben machen.


    #1 Es sind doch laufende Kosten - oder?
    #2 Richtig - bei erschleichung von Leistungen "Leistungseinstellung" oder andere Sanktionen
    #3--die Bearbeitungszeit in Bezug auf Heizkostennachzahlungen/Gutschriften deutlich steigen-- Nein, das denke ich nicht, bei ner guten EDV garnicht, und wenn ist mir das eigentlich egal. Denn ich muss 3 Monate mit 70€ weniger im Monat auskommen.


    #1 Laufende Kosten deren Höhe du nachzuweisen hast. Mehr muss man dazu nicht sagen.

    #3 Wenn du deinen Weiterbewilligungsantrag einreichst und dieser erst nach vier Monaten bearbeitet wird, du somit einige Monate komplett ohne Leistungen dastehst, dann würdest du nicht mehr sagen das es dir egal ist ;)

    Deine Argumente führen eigentlich nur zu einer Endlosdiskussion. Fakt ist, dass die Jobcenter mehr Personal einstellen müssen, damit eine zeitnahe Bearbeitung der Anliegen gewährleistet ist. Dann würden solche Probleme gar nicht erst auftauchen.

  • Hallo ihr alle.

    Ich verstehe nicht WARUM ICH in vorkasse gehen soll.

    Das ist nicht Richtig.

    Es kann nicht sein das ich der einstige bin den das Nerft.
    3 Monate im Jahr UNTERM Existenzminimum zu leben.

    Die Beispiele von euch haben nichts mit dem ( meinem ) Zustand zu tun.

    Ich bin Lösungsorientiert und möchte wissen wo und wie ich mich dagen wehren kann. Mehr nicht.

    Gruß
    Horst P.

  • :) Du möchtest lösungs-orientiert vorgehen, um dir zu helfen, benötigen wir präzise
    Angaben von dir. Mit den Jetzigen geht nur das, was sich bis jetzt dabei ergeben hat.
    Beantworte doch bitte die gestellten Fragen, wenn möglich.

  • Ich bin Lösungsorientiert und möchte wissen wo und wie ich mich dagen wehren kann. Mehr nicht.


    Du gehst morgen ins Jobcenter, sprichst dort vor und verlangst die sofortige Bearbeitung deines Falles. Falls der Sachbearbeiter dem nicht zustimmt, hast du die Möglichkeit, dich an seine Vorgesetzten zu wenden.

    Sollte ein Gespräch keinen Erfolg haben, kannst du immer noch weitere Schritte einleiten.

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