Fahrtkosten für Pendelfahrten - Widerspruch - erst einen Monat - dann drei Monate bewilligt

  • Hallo an das Forum!

    Ich bräuchte Hilfe zu einer bestimmten Sache:

    Die Sachbearbeiterin /Jobberaterin hatte meinem Freund damals vorgeschlagen ein Praktikum aufzunehmen, da dort auch die Fahrtkosten übernommen werden können, nachdem er sich nach abgeschlossenem Bachelor länger erfolglos beworben hatte.

    Nun hat mein Freund zum März 2017 ein Praktikum an einem ca. 50 km entfernten Arbeitsort aufgenommen und muss täglich insgesamt 105 km pendeln.

    In dieser Zeit hat leider ein neuer SB den Posten und den Fall meines Freundes übernommen. Dieser gewährte meinem Freund allerdings nur einen Monat an Fahrtkostenübernahme zu 0,15 Cent je Kilometer.

    Hierfür haben wir einen Widerspruch eingelegt, da uns die vorherige SB etwas anderes zugesichert hatte. Daraufhin kam Ende April ein Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren und nach "nochmaliger Überprüfung" würden sie auch für April und Mai die Fahrtkosten zu 0,15 Cent pro km übernehmen, insgesamt also dann 3 Monate.

    Ich habe nun ein bisschen recherchiert und hätte folgende fragen:

    1) Teilweise lese ich etwas von 0,20 ct. Fahrtkostenerstattung pro km? Stehen ihm dann mehr als die 0,15 ct. zu?


    2) Ich habe auch gelesen, dass Fahrtkosten bis zu 6 Monate übernommen werden können, lohnt es sich einen erneuten Widerspruch einlegen zu können?


    3) Gibt es irgendwo gesetzliche Regelungen hierfür?

    Vielen Dank schonmal!

    Lara92

  • Hallo,

    Ich habe auch gelesen, dass Fahrtkosten bis zu 6 Monate übernommen werden können, lohnt es sich einen erneuten Widerspruch einlegen zu können?

    ein Praktikum wird i.d.R. durch das Jobcenter nur maximal 3 Monate lang gefördert - dementsprechend können auch nur 3 Monate lang die Fahrtkosten übernommen werden. Frage also ist, ob ein längeres Praktikum mit dem Jobcenter auch abgesprochen war.

    Teilweise lese ich etwas von 0,20 ct. Fahrtkostenerstattung pro km? Stehen ihm dann mehr als die 0,15 ct. zu?

    Das JC hat laut einem Urteil des BSG hier kein Ermessenspielraum und muß entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zahlen. Und das sind 0,20 € je Kilometer.

    Gruß!

  • Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Können Sie mir evtl. das Urteil verlinken bzw. worauf ich mich bei einem Widerspruch bzgl. der 0,20 € und den gesetzlichen Vorgaben berufen kann?

  • Hallo,

    hier bekommst Du Infos zum Urteil.

    Gruß!

    Nochmals vielen Dank! :)
    Eine kleine Frage hätte ich noch:
    Der Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren seitens des JC ist auf den 27.April 2017 datiert. Kann ich trotzdem noch Widerspruch einlegen oder auf Grund der Frist von vier Wochen nicht mehr? Also dass ich die 3 Monate natürlich anerkenne, aber nicht die vom JC bewilligten 0,15 € je km?

  • Den ersten Widerspruch habe ich am 7.4.2017 gestellt und nur betreffend des Zeitraumes. Ich habe also dem einmonatigen Zeitraum, den sie meinem Freund gewährt haben, widersprochen und um Fahrkostenübernahme für 6 Monate gebeten, daraufhin kam der Abhilfebescheid mit einer Übernahme der Fahrtkosten von 3 Monaten.

    Der Kilometerpauschale habe ich bisher noch gar nicht widersprochen, da es mir bis heute noch gar nicht bewusst war, dass tatsächlich 0,20 € festgelegt sind...

  • Hallo,

    dann stelle einen Überprüfungsantrag nur gegen die Höhe der Pauschale. Mit dem alten Widerspruch hat das dann nichts zu tun.

    Vergiß bitte nicht, im Antrag den genauen Zeitraum (Tagesdatum) anzugeben, für den der Bescheid überprüft werden soll-

    Gruß!

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