Hallo an das Forum!
Ich bräuchte Hilfe zu einer bestimmten Sache:
Die Sachbearbeiterin /Jobberaterin hatte meinem Freund damals vorgeschlagen ein Praktikum aufzunehmen, da dort auch die Fahrtkosten übernommen werden können, nachdem er sich nach abgeschlossenem Bachelor länger erfolglos beworben hatte.
Nun hat mein Freund zum März 2017 ein Praktikum an einem ca. 50 km entfernten Arbeitsort aufgenommen und muss täglich insgesamt 105 km pendeln.
In dieser Zeit hat leider ein neuer SB den Posten und den Fall meines Freundes übernommen. Dieser gewährte meinem Freund allerdings nur einen Monat an Fahrtkostenübernahme zu 0,15 Cent je Kilometer.
Hierfür haben wir einen Widerspruch eingelegt, da uns die vorherige SB etwas anderes zugesichert hatte. Daraufhin kam Ende April ein Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren und nach "nochmaliger Überprüfung" würden sie auch für April und Mai die Fahrtkosten zu 0,15 Cent pro km übernehmen, insgesamt also dann 3 Monate.
Ich habe nun ein bisschen recherchiert und hätte folgende fragen:
1) Teilweise lese ich etwas von 0,20 ct. Fahrtkostenerstattung pro km? Stehen ihm dann mehr als die 0,15 ct. zu?
2) Ich habe auch gelesen, dass Fahrtkosten bis zu 6 Monate übernommen werden können, lohnt es sich einen erneuten Widerspruch einlegen zu können?
3) Gibt es irgendwo gesetzliche Regelungen hierfür?
Vielen Dank schonmal!
Lara92