Guten Tag liebe Mitglieder,
ich habe ein individuelles Problem beim Anspruch von ALG II, auf das ich bei Google bzw. in Foren keine genaue Lösung gefunden habe. Deswegen bitte ich um Hilfe. Das Jobcenter fordert ALG II für den Monat Januar'17 zurück, für das ich kein Verständnis habe. Hier die Infos zu meiner Thematik:
1. Ich bezog von 08/2016 - 01/2017 ALG II.
2. Ab 01.01.17 nahm ich einen neuen Job auf. Laut Arbeitsvertrag fließt das Gehalt bis zum 3. des Folgemonats zu. Der Anspruch auf ALG II im Januar'17 wurde somit bewilligt.
3. Ich erhielt meinen Lohn am 31.01., 28.02., 31.03. sowie 02.05.17. Ich wurde krank und zum 19.04.17 in der Probezeit gekündigt.
4. Die Krankenkasse prüfte meinen Anspruch auf Krankengeld, sodass ich Ende April'17 einen vorsorglichen Antrag auf ALG II stellen musste.
5. Das Jobcenter fordert nun das ALG II für Jan.'17 zurück, da laut Zuflussprinzip Einkommen in diesem Monat erzielt wurde(am 31.01.). Dafür bekomme ich aber bereits ab Mai'17 wieder ALG II ausbezahlt.
6. Das Krankengeld wurde bewilligt, der ALG II Antrag zurückgezogen, das ALG II für Jan.17 soll ich aber jetzt trotzdem zurückzahlen.
Meine Fragen hierzu:
- Mein Jobcenter-MA hat bei Erstellung des vorsorglichen Antrags angemerkt, dass es nicht schlimm wäre, wenn ich das Gehalt am 31.01. bekommen habe, es wäre nur ein Tag und ändere nichts an meiner finanz. Situation. Jetzt ist es plötzlich doch ein Problem, ist sein Verhalten okay?
- Streng genommen lässt sich das Zuflussprinzip bei mir doch nicht eindeutig anwenden, da ich im Mai das Gehalt für April bekommen habe. Mein AG überweist stets frühzeitig, sodass das Gehalt spätestens am 03. des Folgemonats ankommt( wie im Mai), oftmals dann schon am 30./31. des aktuellen Monats. Wird das Zuflussprinzip dann nicht ungerecht zu meinem Ungunsten angewendet? Habe ich eine Chance, jeden Lohn als Zufluss zum Folgemonat anrechnen zu lassen?
Vielen Dank für Antworten!
Lg