Zuflussprinzip falsch angewendet

  • Guten Tag liebe Mitglieder,

    ich habe ein individuelles Problem beim Anspruch von ALG II, auf das ich bei Google bzw. in Foren keine genaue Lösung gefunden habe. Deswegen bitte ich um Hilfe. Das Jobcenter fordert ALG II für den Monat Januar'17 zurück, für das ich kein Verständnis habe. Hier die Infos zu meiner Thematik:

    1. Ich bezog von 08/2016 - 01/2017 ALG II.
    2. Ab 01.01.17 nahm ich einen neuen Job auf. Laut Arbeitsvertrag fließt das Gehalt bis zum 3. des Folgemonats zu. Der Anspruch auf ALG II im Januar'17 wurde somit bewilligt.
    3. Ich erhielt meinen Lohn am 31.01., 28.02., 31.03. sowie 02.05.17. Ich wurde krank und zum 19.04.17 in der Probezeit gekündigt.
    4. Die Krankenkasse prüfte meinen Anspruch auf Krankengeld, sodass ich Ende April'17 einen vorsorglichen Antrag auf ALG II stellen musste.
    5. Das Jobcenter fordert nun das ALG II für Jan.'17 zurück, da laut Zuflussprinzip Einkommen in diesem Monat erzielt wurde(am 31.01.). Dafür bekomme ich aber bereits ab Mai'17 wieder ALG II ausbezahlt.
    6. Das Krankengeld wurde bewilligt, der ALG II Antrag zurückgezogen, das ALG II für Jan.17 soll ich aber jetzt trotzdem zurückzahlen.

    Meine Fragen hierzu:

    - Mein Jobcenter-MA hat bei Erstellung des vorsorglichen Antrags angemerkt, dass es nicht schlimm wäre, wenn ich das Gehalt am 31.01. bekommen habe, es wäre nur ein Tag und ändere nichts an meiner finanz. Situation. Jetzt ist es plötzlich doch ein Problem, ist sein Verhalten okay?

    - Streng genommen lässt sich das Zuflussprinzip bei mir doch nicht eindeutig anwenden, da ich im Mai das Gehalt für April bekommen habe. Mein AG überweist stets frühzeitig, sodass das Gehalt spätestens am 03. des Folgemonats ankommt( wie im Mai), oftmals dann schon am 30./31. des aktuellen Monats. Wird das Zuflussprinzip dann nicht ungerecht zu meinem Ungunsten angewendet? Habe ich eine Chance, jeden Lohn als Zufluss zum Folgemonat anrechnen zu lassen?

    Vielen Dank für Antworten!
    Lg

  • (2) 1Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.
    2 Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines
    Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden.

    1. Ich bezog von 08/2016 - 01/2017 ALG II.
    2. Ab 01.01.17 nahm ich einen neuen Job auf. Laut Arbeitsvertrag fließt das Gehalt bis zum 3. des Folgemonats zu. Der Anspruch auf ALG II im Januar'17 wurde somit bewilligt.
    3. Ich erhielt meinen Lohn am 31.01.


    Da im laufende Bezug, erfolgte die Arbeitsaufnahme am 01. Januar 2017 und das Einkommen
    kam am 31.01., also im Januar. Somit ist die Rückforderung des Jobcenters für Januar rechtens.
    Da Ende Dezember 2016 ALG II für Januar 2017 gezahlt wurde.

  • Danke Grace für deine Antwort!

    Dann verstehe ich aber nicht, warum mir für Mai'17 ALG II bewilligt wurde, obwohl mein Lohn für April am 02.05.17 aufs Konto ging. Nach dem Zuflussprinzip müsste ich auch für diesen Monat kein ALG II bekommen.

  • Hallo,

    der Lohn wurde rückwirkend, also für den April gezahlt. Das ALG II aber wird im Voraus, hier also für den Mai, gezahlt. Somit hast Du tatsächlich einen doppelten Geldeingang, aber eben für verschiedene Zeiträume.

    Im Januar hast Du Dein Gehalt für Januar bekommen und im Dezember das ALG II für den Januar. Also auch doppelter Geldeingang, aber für den gleichen Zeitraum.

    Gruß!

  • Danke Grace für deine Antwort!

    Dann verstehe ich aber nicht, warum mir für Mai'17 ALG II bewilligt wurde, obwohl mein Lohn für April am 02.05.17 aufs Konto ging. Nach dem Zuflussprinzip müsste ich auch für diesen Monat kein ALG II bekommen.


    Da du den Antrag Ende April gestellt hast, hast du Anspruch ab April 2017. Ob dein Gehalt nun im April oder Mai angerechnet wird, dürfte sich nicht auf die Leistungen auswirken, denn das Gehalt bleibt gleich. In deinem Fall wurde wohl der Gehaltseingang nicht korrekt überprüft. Hast du denn die Gehaltsabrechnung und die Kontoauszüge die den Gehaltseingang belegen beim Jobcenter eingereicht?

  • Hast du denn die Gehaltsabrechnung und die Kontoauszüge die den Gehaltseingang belegen beim Jobcenter eingereicht?

    Danke bass386, dein Hinweis trifft zu. Ich habe alle Gehaltsabrechnungen eingereicht, die Kontoauszüge jedoch nur - wie verlangt- von 20.01.-20.04., sodass das JC von dem Zufluss am 02.05.17 keine Kenntnis haben kann. Ich werde meinen Sachbearbeiter darüber informieren.
    So langsam verstehe ich die Entscheidungen des JC, danke dafür.

  • Danke bass386, dein Hinweis trifft zu. Ich habe alle Gehaltsabrechnungen eingereicht, die Kontoauszüge jedoch nur - wie verlangt- von 20.01.-20.04., sodass das JC von dem Zufluss am 02.05.17 keine Kenntnis haben kann. Ich werde meinen Sachbearbeiter darüber informieren.So langsam verstehe ich die Entscheidungen des JC, danke dafür.


    Wenn du die Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge nachreichst, dann wirst du für den Monat Mai vermutlich eine Rückforderung erhalten.

    Mein Fehler das ich überlesen habe, dass du den Antrag auf ALG II zurückgezogen hast. Frage mich aber warum, denn du kannst trotz Krankengeld zusätzlich ALG II beziehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!