Bedarfsgemeinschaft - nichtehelich mit Kind

  • Hallo zusammen,

    Der Vater meines Sohnes wohnt mit uns in meinem Haus (Eigentum, noch nicht abbezahlt).
    Jetzt möchte er ALG II beantragen, da er derzeit ohne Einkommen ist.
    Das Amt möchte aber nun von mir Kontoauszüge. Damit bin ich nicht einverstanden. Ich möchte ja gar nix von denen. Er darf mietfrei bei mir wohnen, darüber hinaus bin ich aber nicht bereit (und tatsächlich auch nicht in der Lage wegen verschiedener Zahlungsverpflichtungen) für ihn aufzukommen. Soweit ich weiß, hat er rechtlich mir gegenüber ja auch keinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen. Meine Kontoauszüge möchte ich auf keinen Fall offen legen.
    Mich würde jetzt interessieren, wie ich oder auch er denn jetzt vorgehen soll...
    Ich würde ihm an sich ein Schreiben erstellen, z. B.

    "Herr Xxx wohnt kostenfrei in meinem Haushalt. Ich bin nicht bereit für seinen Unterhalt zu sorgen und bin ihm gegenüber auch gesetzlich nicht unterhaltspflichtig."

    • Was sagt Ihr dazu? Bin für Tipps und Vorschläge sehr dankbar.

    Wir haben KEIN gemeinsames Konto. Alle Zahlungen für das Haus, Nebenkosten, Kindergarten und Versicherungen gehen von meinem Konto ab. Er zahlt auch nicht auf mein Konto ein.
    Sein Auto, Handy usw zahlt er von seinem Konto.
    Wirtschaftlich gesehen schadet er mir, im Moment muss ich zu meiner normalen Arbeit auch noch putzen gehen, damit ich mit unserem Sohn hinkomme. Aber ich würde nie (solange es in meiner Macht liegt) Leistungen vom Amt in Anspruch nehmen. Daher möchte ich da auch von ihm nicht mit reingezogen werden.

    Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten.

    Liebe Grüße,
    Christina

  • Und warum kann er Auto und Handy selber zahlen, aber keine Miete?

    In wessen Eigentum steht das Haus?

    Hat er eine eigene abgeschlossene Wohnung in dem Haus?

    Führt ihr eine Beziehung?

  • Ich weiß nicht, ob und wie er seine Sachen zahlt.

    Für mein Haus zahle ich selbst, da brauch ich nix von ihm. Einen Mietvertrag habe ich mit ihm nicht geschlossen, möchte rechtlich nicht gebunden sein.
    Es ist ein Einfamilienhaus, es gibt keine getrennten Wohnungen. Er schläft im Wohnzimmer und ist tagsüber meistens unterwegs.

    Wir waren zusammen, haben ein gemeinsames Kind, sind jedoch seit Oktober letzten Jahres getrennt. Er ist dann zunächst ausgezogen, wohnt aber seit Februar wieder in meinem Haus.
    Ich wollte ihn nicht im Regen stehen lassen, bin ja nicht ganz herzlos, aber ich bin weder seine Frau noch seine Mutter- warum sollte ich also für ihn sorgen?

  • Guten Morgen, Christina!

    Ich wollte ihn nicht im Regen stehen lassen, bin ja nicht ganz herzlos, aber ich bin weder seine Frau noch seine Mutter- warum sollte ich also für ihn sorgen?


    Eine berechtigte Frage und dich kann Niemand dazu zwingen deine finanziellen
    Verhältnisse offen zu legen. Da du kein Leistungsempfänger bist!


    Wirtschaftlich gesehen schadet er mir, im Moment muss ich zu meiner normalen Arbeit auch noch putzen gehen, damit ich mit unserem Sohn hinkomme. Aber ich würde nie (solange es in meiner Macht liegt) Leistungen vom Amt in Anspruch nehmen. Daher möchte ich da auch von ihm nicht mit reingezogen werden.


    Fordere ihn auf sich eine Wohnung zu suchen und teile das auch dem JC mit,
    einschließlich der Weigerung auch nur irgendeine finanzielle Auskunft zu erteilen.
    Da es dein Haus ist, du dafür zahlst, sage ich mal ziemlich hart, soll er zusehen,
    wie er damit klarkommt.


    Ich würde ihm an sich ein Schreiben erstellen, z. B.

    "Herr Xxx wohnt kostenfrei in meinem Haushalt. Ich bin nicht bereit für seinen Unterhalt zu sorgen und bin ihm gegenüber auch gesetzlich nicht unterhaltspflichtig."


    Genau so! Denn keine Beziehung, keine Unterhaltspflicht, null Toleranz für irgendwelche Forderungen von Amtswegen!

  • Danke Grace ☺

    Okay, also auch wenn das JC was anderes behauptet, ich muss tatsächlich KEINE Unterlagen abgeben, damit er etwas bekommt!?
    Gibt's da was konkretes worauf ich mich (oder wohl eher er sich) berufen kann?
    Er tut mir ja jetzt schon wieder leid und ich steh innerlich voll unter Druck, aber das sollte nicht meine Baustelle sein finde ich.
    Natürlich möchte ich auch keine völlig verhärteten Fronten, schließlich haben wir ein gemeinsames Kind, aber diese "Unterstellung", wenn wir in einem Haus wohnen und ein Kind haben müssen wir finanziell füreinander sorgen find ich unverschämt. Fänd ich auch in einer Partnerschaft nicht okay. Für die Absicherung gibt's doch die Ehe. Da hat man dann ja auch Vorteile, bei Erbe und Steuer und so.

  • Ach ja, das "Druckmittel" ist die Krankenversicherung unseres Kindes.
    Da ich nicht gesetzlich versichert bin, Ist unser Kind über ihn versichert. Das hängt da ja auch mit dran....

  • Danke Grace ☺

    Okay, also auch wenn das JC was anderes behauptet, ich muss tatsächlich KEINE Unterlagen abgeben, damit er etwas bekommt!?
    Gibt's da was konkretes worauf ich mich (oder wohl eher er sich) berufen kann?
    Er tut mir ja jetzt schon wieder leid und ich steh innerlich voll unter Druck, aber das sollte nicht meine Baustelle sein finde ich.
    Natürlich möchte ich auch keine völlig verhärteten Fronten, schließlich haben wir ein gemeinsames Kind, aber diese "Unterstellung", wenn wir in einem Haus wohnen und ein Kind haben müssen wir finanziell füreinander sorgen find ich unverschämt. Fänd ich auch in einer Partnerschaft nicht okay. Für die Absicherung gibt's doch die Ehe. Da hat man dann ja auch Vorteile, bei Erbe und Steuer und so.


    Liest sich brutal, aber was hast du ihm gegenüber für Pflichten? Keine!
    Auto, Handy, arbeitslos, soll er zusehen, wie er damit fertig wird und sich
    nicht weiter auf deine Kosten ausruhen. Sein Leben in die Hand nehmen,
    Wohnungssuche, Jobsuche und Alles ist gut. Du hast es mit dem Kind
    und deinen Zahlungsverpflichtungen schon schwer genug. Brauchst nicht
    auch noch "einen Klotz am Bein".

    Hier ist Konsequenz jetzt angesagt. Mitleid kannst du dir nicht leisten.
    Nein, das JC bekommt von dir keine Unterlagen. Keine Beziehung, keine
    Bedarfsgemeinschaft, keine Unterlagen von dir. Egal, was das JC will, aber
    nicht von dir. Notfalls soll er sich andere Schlafmöglichkeit suchen.

    Etwas Egoismus bitte! Du bist nicht für ihn verantwortlich.

  • Das einzige was du beim Jobcenter bekannt geben musst ist, dass du ihn finanziell nicht unterstützt und ihr führt keine Partnerschaft. Außerdem wirtschaftet jeder für sich selbst.

    Das soll auch er, ebenfalls schriftlich, so angeben.

    Bestenfalls versichert man das an Eides statt.


    Zitat von Formulierungsvorschlag

    Hiermit versichere ich, Name, Adresse, an Eides statt dass ich mit X keine Partnerschaft führe und jeder für sich selbst wirtschaftet.


    Die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist mir bekannt.


    Unterschrift


    Bitte niemals Formulierungen wie "er lebt in meinem Haushalt, bei mir, mit mir, mit unserem Kind" etc. nutzen.


    Man unterstellt euch eine Bedarfsgemeinschaft die über ihn für dich mitbegründet werden kann. Die Bedarfsgemeinschaft setzt aber voraus, dass ihr Partner seid, § 7 Abs. 3 Nr. 3 SGB II.


    Zitat von Gesetz

    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören


    3. als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten


    c) eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.


    Besteht schon die Partnerschaft nicht, kommt es auch nicht auf einen eventuellen gemeinsamen Haushalt an. Da du nicht durch Bedarfsgemeinschaft im Rechtskreis des SGB II bist, sondern gar nicht in dem Rechtskreis, gelten für dich weder Regelungen zur Mitwirkung, § 60. ff SGB I noch zur Auskunft, § 60 SGB II. Du kannst also jeglichen Wunsch auf Vorlage von Unterlagen ohne Konsequenzen ablehnen.


    Allerdings wird das Jobcenter durchaus einen unangemeldeten Hausbesuch vornehmen wollen. Dieser wäre deinerseits abzulehnen, da sich das Jobcenter 1. gern mal ein paar Dinge zusammenspinnt, wenn es um Hausbesuche und vermeintliche Partnerschaften geht und 2. die Partnerschaft von einer inneren Einstellung abhängig ist, die nicht in einem ausreichendem Maße an äußeren Kriterien messbar ist. Konkret setzt eine Partnerschaft den inneren Willen voraus eine solche zu führen und die Partnerschaft ist nicht abhängig von Lebens- und Wohnverhältnissen und auch nicht vom Teilen eines Bettes.

    Sollte es Schwierigkeiten geben, dann wäre der gerichtliche Weg zu gehen.


    Auch ohne Bindung durch einen Mietvertrag kannst du eine gewisse Beteiligung an laufenden Kosten (Wasser, Strom, Heizung, Abfall etc.) verlangen. Bestenfalls macht man das schriftlich (du bist hier nur geduldet bis ich dich rauswerfe oder du eine Wohnung findest. Bis dahin zahlst du Nebenkosten in Höhe von X € monatlich)

  • Ach ja, das "Druckmittel" ist die Krankenversicherung unseres Kindes.
    Da ich nicht gesetzlich versichert bin, Ist unser Kind über ihn versichert. Das hängt da ja auch mit dran....


    Erpressung! Ist ja ganz was Feines, schmeiß ihn raus und siehe zu, dass du eine eigene
    Familienversicherung bekommst.

  • Die GKV hält auch länger still, wenn keine Beiträge gezahlt werden und zahlt trotzdem erstmal alles. Da kann man schonmal ein paar Monate überbrücken, ohne Beiträge gezahlt zu haben.


    Möglicherweise könntest, falls er nicht aus dem Knick kommt oder sich nicht gerichtlich wehrt, du gegen das Jobcenter vorgehen, weil die KV deines Kindes von Leistungen des Vaters abhängt und obwohl dein Kind keinen direkten Anspruch gegen das Jobcenter hat.

    Was sagt @Corinna hier zur Klagebefugnis und zum Rechtsschutzbedürfnis?

  • Hallo,

    Außerdem wirtschaftet jeder für sich selbst.

    das sehe ich dann doch etwas anders. Er wohnt kostenlos bei der TE - d.h. sie trägt die von ihm verursachten Betriebs- und anfallenden anderen Kosten, womit er mit dem so eingesparten Geld sonst was machen kann. Das dürfte durchaus auch unter "gemeinsam wirtschaften" zu verstehen sein. Zumai dann noch das gemeinsame Kind eine Rolle spielt, was per se zur Regelvermutung einer Bedarfsgemeinschaft führen wird.

    Gruß!

  • Auch arbeitslose Väter können zu Unterhaltszahlungenverdonnert werden, die ihre
    tatsächlichen Mittel weit übersteigen. Wenn sie auf dem Arbeitsmarkt reale Beschäftigungschancen
    haben, können auch fiktive Einkünfte berücksichtigt werden. Das hat das Oberlandesgericht
    (OLG) Hamm entschieden (Az.: 2 UF 213/15).

    Du hast Unterhaltsanspruch für das Kind. Er sollte sich also nicht zu viel Zeit mit der Arbeitssuche
    lassen. Wenn er glaubt sich dem entziehen zu können, Irrtum. Ich würde hier eine Unterhaltsklage
    prüfen lassen.

  • Und wenn er nicht direkt was findet? Bei uns ist das mit bezahlbarem Wohnraum nicht so leicht, daher wohnt er ja auch wieder bei mir.

    Wenn er de facto kein eigenes Einkommen hat und ich als Ex-Partnerin nicht für ihn sorge steht ihm aber Leistung zu, oder?
    Wie gesagt, ich mach mir große Sorgen wegen der Krankenversicherung unseres Kindes. Ich bin privat versichert - was ziemlich übel ist wenn man wenig Geld hat. Da ich ja alles vorstrecken muss, gehe ich manchmal gar nicht zum Arzt, bzw hol mir dann keine Medikamente wenn das Geld nicht da ist. Das kann ich für mich so machen. Aber ja auf keinen Fall mit meinem Kind. Hab da wirklich große Sorgen, denn wenn dem Papa "meinetwegen" keine Leistung gewährt wird, hab ich ja automatisch auch ein Problem. ;(

  • Ich habe das schon entsprechend zusammengefasst. Mach dir mal nicht so viele Sorgen um dein Kind. Wenn die Zahlung der GKV-Beiträge ausfällt, dann erhält dein Kind immer noch Leistungen von der GKV.

    Wenn du Einfluss hast, bitte tritt deinem Ex in den Arsch, dass er seine Rechte entsprechend wahrnimmt und ihr euch auch ggf. anwaltlich beraten lasst. Lass dich auch wegen der Krankenversicherung des Kindes nicht unter Druck setzen.

    Als langer Erfahrung zu diesem Thema kann ich dir sagen, dass die GKV Behandlungen zahlt, auch wenn Beiträge einige Zeit nicht gezahlt werden. Zumal ein Arzt gar nicht mitbekommt, dass keine GKV-Beiträge gezahlt wurden.
    Wichtig ist, dass du die Leistungsbewilligung deines EX im Auge behältst und dich entsprechend wehrst, wenn etwas nicht läuft.

    Meine Vorredner haben den Sachverhalt teils etwas dramatisch dargestellt, aber lass dich nicht unter Druck setzen, egal ob vom Jobcenter oder ggf. vom Ex. Die GKV ist aktuell eher kein Problem.

  • Ach ja, wegen dem erwähnten Hausbesuch - findet sowas ohne Ankündigung statt?

    Ist doch mein Haus, er hat keinen Mietvertrag oder so - das kann doch rechtlich gar nicht gehen, oder? Es kann doch nicht sein, das die meinen "Gast" in meinem Haus besuchen dürfen...

  • Ansonsten konntet ihr mich ja schon etwas beruhigen.

    Möchte mich ganz herzlich für euren Rat und eure Unterstützung bedanken. Es ist wirklich toll, das ihr euch für die Sorgen von Fremden so engagiert.
    DANKESCHÖN

  • Ein Hausbesuch darf natürlich nur mit deiner Zustimmung erfolgen. Du musst die Mitarbeiter nicht in dein Haus lassen und der Ex sollte das auch nicht tun.

    Auch sollte er sich so langsam mal eine Wohnung suchen, da er ja schon ab Februar bei dir wohnt. Sucht er keine Wohnung kann es insgesamt unglaubwürdig erscheinen, dass hier ein anhaltender Trennungswille vorliegt. Zur partnerschaftlichen Trennung gehört nunmal auch üblicherweise die räumliche Trennung.

    Zur Not muss er eben in eine Obdachlosenunterkunft.

  • Der Hausbesuch ist eine heikle Sache und ich schließe mich hier Casa an.
    Möglichst schnell aus dem Haus und eigene Unterkunft beziehen. Sonst
    sind die Probleme vorprogrammiert.



  • Rein aus Intetesse, wenn man mit seinem Ex freundschaftlich zusammen lebt, dann wäre man quasi automatisch ne BG?
    Meine beste Freundin hat sich damals nach knapp 15 Jahren von ihrem Freund getrennt. Die beiden haben trotzdem weiter zusammen gelebt, so WG mäßig, das hat lange Zeit gut geklappt.
    Die zwei haben gearbeitet (waren sogar Kollegen), mussten sich also nirgendwo rechtfertigen.
    Aber als Leistungsempfänger hat man diese Freiheit nicht? Ziemlich unfair irgendwie.

    Ich bin zwar froh, wenn ich mein Reich wieder für mich habe, aber den Vater meines Kindes in eine Obdachlosenunterkunft schicken - das find ich schon heftig.

    An was würden die denn bei nem Hausbesuch festmachen, das wir eine Beziehung haben?
    Er "lebt" unten im Wohnzimmer, oben sind die Schlafzimmer. Da steht in einem Nebenraum auch ein großer Schrank, da sind auch seine Klamotten drin. Allein vom sehen kann man aber doch unsere Gefühle und unseren Beziehungsstatus nicht sehen... Nur weil seine Zahnbürste neben meiner steht und seine Hemden im Schrank hängen sind wir doch kein Paar... wo sollte das Zeug denn hin? Hab ein kleines Haus mit kleinen Zimmern - und für ne Übergangsphase räum ich doch nicht alles um und Kauf ggf noch neue Möbel.
    Wir essen auch manchmal zusammen oder gucken nen Film.

    Oh man, das ist eine sch... Situation

  • Da steht in einem Nebenraum auch ein großer Schrank, da sind auch seine Klamotten drin. Allein vom sehen kann man aber doch unsere Gefühle und unseren Beziehungsstatus nicht sehen... Nur weil seine Zahnbürste neben meiner steht und seine Hemden im Schrank hängen sind wir doch kein Paar...


    Du hast gerade deine eigene Frage beantwortet. Gefühle interessieren das JC nicht.
    Nur offensichtliche Fakten und die würden bei einem Hausbesuch eine eheähnliche
    Gemeinschaft signalisieren.

    Wie mach ich das mit den Nebenkosten? Also wie rechne ich das?
    Wasser, Strom, Gas, Müll (was vergessen) und davon 1/3?


    Was genau möchtest du jetzt tun?

  • Ich wollte ihm was schrifliches bezüglich der NK aussetzten. Wenn das schon als gemeinsames wirtschaften angesehen wird..
    Und er verursacht ja tatsächlich Kosten.
    Hab ich bisher gar nicht drüber nachgedacht.

    Muss ich jetzt mein ganzes Haus auf den Kopf stellen und zwischen Kisten leben?
    Boah, innerlich könnte ich ihn grad echt erwürgen. Was er mir zumutet.
    Wie kann ich denn "beweisen", dass wir nicht zusammen sind?

  • Muss ich jetzt mein ganzes Haus auf den Kopf stellen und zwischen Kisten leben?
    Boah, innerlich könnte ich ihn grad echt erwürgen. Was er mir zumutet.
    Wie kann ich denn "beweisen", dass wir nicht zusammen sind?


    Ein Zimmer für ihn alleine und ein Mietvertrag! :) Den Rest lassen wir lieber, im Gefängnis lebt sich so schlecht.
    In dem Zimmer nur seine Sachen, nichts, aber auch nicht ein Teil im restlichen Haus. Ein Fach im Kühlschrank
    für seine Lebensmittel, einen Küchennutzungsplan für die Lebensmittelzubereitung, einen Bad-Plan mit Zeiten
    der Nutzung für euch. Er hat grundsätzlich seine Sachen überall in deinem Haus zu entfernen, nur sein Zimmer.

    Nicht für ihn waschen, nicht kochen, einfach nichts für ihn tun. Das wird nicht einfach, wenn er auszieht wäre
    das für dich besser.

  • Mietvertrag möchte ich nicht, dann wäre ich ja rechtlich gebunden.
    Als Vermieter hätte ich ihm gegenüber ja auch noch Pflichten. Das ist mir zuviel.
    Er ist Gast oder wird geduldet.

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