Mietvertrag möchte ich nicht, dann wäre ich ja rechtlich gebunden.
Als Vermieter hätte ich ihm gegenüber ja auch noch Pflichten. Das ist mir zuviel.
Er ist Gast oder wird geduldet.
Es wird schwer eine Bedarfsgemeinschaft zu widerlegen bei euch. Hier schrieb es Casa
und es war sehr ernst gemeint:
Auch sollte er sich so langsam mal eine Wohnung suchen, da er ja schon ab Februar bei dir wohnt. Sucht er keine Wohnung kann es insgesamt unglaubwürdig erscheinen, dass hier ein anhaltender Trennungswille vorliegt. Zur partnerschaftlichen Trennung gehört nunmal auch üblicherweise die räumliche Trennung.
Zur Not muss er eben in eine Obdachlosenunterkunft.
Andernfalls werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gerechnet und du musst Dokumente
einreichen, damit er ALG II Leistungen erhalten kann. Wobei dein Einkommen
angerechnet wird auf seine Leistung. Muss man hier einmal ganz deutlich erwähnen.
Zu einer Trennung gehört eine eigene Wohnung für ihn.
Wird dieser Besuch angekündigt?
Bin jetzt schon total fertig mit den Nerven. Das ist der Lohn für Hilfsbereitschaft.
Ich habe heute Informationen zum Hausbesuch ins Forum gestellt, Datenschutz rechtlich.