Bedarfsgemeinschaft - nichtehelich mit Kind

  • Mietvertrag möchte ich nicht, dann wäre ich ja rechtlich gebunden.
    Als Vermieter hätte ich ihm gegenüber ja auch noch Pflichten. Das ist mir zuviel.
    Er ist Gast oder wird geduldet.


    Es wird schwer eine Bedarfsgemeinschaft zu widerlegen bei euch. Hier schrieb es Casa
    und es war sehr ernst gemeint:

    Auch sollte er sich so langsam mal eine Wohnung suchen, da er ja schon ab Februar bei dir wohnt. Sucht er keine Wohnung kann es insgesamt unglaubwürdig erscheinen, dass hier ein anhaltender Trennungswille vorliegt. Zur partnerschaftlichen Trennung gehört nunmal auch üblicherweise die räumliche Trennung.

    Zur Not muss er eben in eine Obdachlosenunterkunft.


    Andernfalls werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gerechnet und du musst Dokumente
    einreichen, damit er ALG II Leistungen erhalten kann. Wobei dein Einkommen
    angerechnet wird auf seine Leistung. Muss man hier einmal ganz deutlich erwähnen.
    Zu einer Trennung gehört eine eigene Wohnung für ihn.

    Wird dieser Besuch angekündigt?

    Bin jetzt schon total fertig mit den Nerven. Das ist der Lohn für Hilfsbereitschaft.


    Ich habe heute Informationen zum Hausbesuch ins Forum gestellt, Datenschutz rechtlich.

    Hausbesuch durch Sozialleistungsträger im Bereich der Leistungsgewährung nach den Vorschriften des SGB II und SGB XII

    Bitte lesen!

  • oh man, ich mag nicht mehr.
    Ich hab mich von ihm getrennt, weil ich es satt hatte, mich um alles kümmern zu müssen. Hätte ich ihn doch nur nicht wieder ins Haus gelassen. Ich bin so blöd.

    Er findet schwer eine Wohnung. Zum einen gibt es kaum was günstiges und dann steht er noch negativ in der Schufa...

    Und ich fühl mich mal wieder für alles verantwortlich.

  • Du musst nicht beweisen, dass ihr keine Partnerschaft pflegt oder nicht gemeinsam wirtschaftet, sondern das Jobcenter muss beweisen, dass ihr Partner seid und dass ihr gemeinsam wirtschaftet.

    Aus diesem Grund und weil Partnerschaften nicht durch Wohnumstände gemacht werden, halte ich es in diesem Falle für zweckdienlich, den Hausbesuch nicht stattfinden zu lassen.
    In dem allermeisten anderen Fällen sollte der Hausbesuch durchaus stattfinden.


    Die Nebenkosten und Strom rechnest du einfach durch 3. Das wäre sachgerecht.


    Bezüglich des Beitrags von Grace


    Zitat von Grace

    Ein Zimmer für ihn alleine und ein Mietvertrag! Den Rest lassen wir lieber, im Gefängnis lebt sich so schlecht.
    In dem Zimmer nur seine Sachen, nichts, aber auch nicht ein Teil im restlichen Haus. Ein Fach im Kühlschrank
    für seine Lebensmittel, einen Küchennutzungsplan für die Lebensmittelzubereitung, einen Bad-Plan mit Zeiten
    der Nutzung für euch. Er hat grundsätzlich seine Sachen überall in deinem Haus zu entfernen, nur sein Zimmer.

    Nicht für ihn waschen, nicht kochen, einfach nichts für ihn tun. Das wird nicht einfach, wenn er auszieht wäre
    das für dich besser.


    muss das für das Jobcenter wirklich so aussehen.


    Sowas wie freundschaftlich in einem Haus leben ist in Anbetracht der Rechtsprechung im SGB II kaum möglich, wenn einer Grundsicherungsleistungen bezieht. Davon kann ich nur abraten.

  • Mir dreht sich der Kopf. Wie schnell sind die denn mit solchen Besuchen?

    Gibt es vom Amt her eigentlich Hilfe für die Wohnungssuche? Bisher ist es ja wohl an der Schufa gescheitert. Viel Einkommen hatte er auch nicht.

  • Die Besuche können durchaus 1-2 Wochen nach Kenntis der entsprechenden Umstände erfolgen. Hier wäre das nach der Erklärung, dass ihr keine Partner seid und nicht gemeinsam wirtschaftet.

    Das Sozialamt unterhält idR. eine Stelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit und stellt Wohnberechtigungsscheine aus, damit er eine Sozialwohnung anmieten kann.


    Wichtig ist, dass das Jobcenter leistet und auch für die neue Wohnung die Kostenübernahme erklärt.

  • Hallo,

    Du musst nicht beweisen, dass ihr keine Partnerschaft pflegt oder nicht gemeinsam wirtschaftet, sondern das Jobcenter muss beweisen

    Diese Aussage ist nicht ganz richtig. Seit 2007 wurde die Beweislast umgekehrt und nun ist es Aufgabe des Antragstellers, nachzuweisen, daß keine Partnerschaft vorliegt. Vorher war es anders herum - da mußte das Amt das beweisen.

    Gruß!

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