ALG II, EU-Rente - Plötzlich im Rollstuhl

  • Hallo zusammen,
    meine Frau bezieht Hartz4, ich seit fast 20 Jahren EU-Rente. Mein gesundheitlicher Zustand hat sich nun soweit verschlechtert, dass ich ohne Rollstuhl nicht mehr auskommen. Das Problem ist nur, unsere Wohnung ist dafür an mehreren Stellen zu eng. Somit brauchen wir dringend eine größere Wohnung oder besser ein Haus. Nur finden wir hier im Ort nichts passendes und wir müssen in der Nähe bleiben, da unsere Klein hier zur Schule geht und meine Frau nicht nur mich, sondern auf meine Mutter pflegt.
    Als Rentner könnte ich doch einen Kredit aufnehmen und ein angemessenes Haus kaufen oder nicht?? Ich weiß zur Zeit nicht weiter...
    Welche Möglichkeiten und Rechte habe ich als Schwerbehinderter ????
    Danke für Antworten

  • Ich bezweifle, dass du einen Kredit bekommen würdest, da deine Rente nicht sonderlich hoch ist. Außerdem wird es nicht möglich sein auf ALG2-Niveau ein Haus abzubezahlen. Das Jobcenter wird sich an der Abzahlung auch nicht beteiligen.

    Wenn deine Frau ALG2 (nicht Hartz IV) bezieht, dann beziehst du diese Leistung auch, ebenso wie euer Kind.


    Als Behinderter der einen Rollstuhl nutzen muss, habt ihr Anspruch auf einen Wohnraummehrbedarf. Wenn eure Wohnung nicht entsprechend groß ist, dass du mit dem Rollstuhl ausreichend rangieren kannst, dann wäre dies erst einmal durch das Jobcenter festzustellen. Wendet euch also an das Jobcenter mit dem Wunsch nach einer größeren - Rollstuhlgeeigneten - Wohnung.
    Ist der Preis angemessen, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft für ein Mietshaus.

  • Ich bin gerade 50 geworden. Wir bewohnen z. Zt. eine ca. 75 qm Wohnung, die leider ziemlich verbaut ist. Das war, solange ich noch einigermaßen laufen konnte, kein Problem. Aber jetzt komme ich noch nicht einmal mehr ins Schlafzimmer - mein Pflegebetten steht im Wohnzimmer. Ich habe einen GdB von 80 und Pflegegrad III ... Bei 3 Personen stehen uns aber doch höchstens 75 qm zu, in der Größe gibts in unserer Umgebung kein Haus zu mieten

  • Bei 3 Personen stehen uns aber doch höchstens 75 qm zu, in der Größe gibts in unserer Umgebung kein Haus zu mieten


    Nicht zwangsläufig. Würdest du eine Mietwohnung/Haus finden welches günstiger ist, allerdings 100 qm² groß, dann würden dir die meisten Sachbearbeiter keine Steine in den Weg legen. Du kannst diese Größe eher als Richtwert sehen, denn entscheidend sind die angemessenen Kosten der Unterkunft.

    Ich würde empfehlen mit dem Sachbearbeiter über die Problematik zu reden und dabei auch das Thema Wohnungsgröße ansprechen. Behindertengerechte Wohnungen sind oftmals rar und mit Sicherheit auch schnell vergeben. In solchen Fällen kann der Sachbearbeiter oder auch der Vorgesetzte euch eine individuelle Einzelfalllösung anbieten.

  • Ich bin gerade 50 geworden. Wir bewohnen z. Zt. eine ca. 75 qm Wohnung, die leider ziemlich verbaut ist. Das war, solange ich noch einigermaßen laufen konnte, kein Problem. Aber jetzt komme ich noch nicht einmal mehr ins Schlafzimmer - mein Pflegebetten steht im Wohnzimmer. Ich habe einen GdB von 80 und Pflegegrad III ... Bei 3 Personen stehen uns aber doch höchstens 75 qm zu, in der Größe gibts in unserer Umgebung kein Haus zu mieten


    Das ist nicht ganz richtig! Bitte lies das:

    Wohnungsgrößen für Menschen mit Behinderung

  • Das würde dann bedeuten, für uns drei ~ 75 qm +15 qm wg. Mehrbedarf und dann nochmals 15qm für die Pflegeperson, die meine Frau vertritt, falls sie ausfällt???
    Meine Frau sagte mir gerade, sie hatte vor einiger Zeit schon einmal nachgefragt beim JC und die hätten gesagt, pro weiterer Person wären es neuerdings lt. BGH Urteil 10 qm..... 95 oder 105?????
    Gute Nacht noch denen, die um diese Zeit hier rumschwirren

  • Hallo,

    Die Webseite ist eine anerkannte Seite für Behinderte

    Das bestreite zumindest ich auch nicht. Allerdings ist die dortige Pauschalaussage, daß einem Behinderten per SGB II eine größere Wohnung zustehe, falsch. Das wird in den jeweiligen kommunalen Richtlinien festgelegt. Dabei verzichten manche Kommunen wie Berlin bei einer behindertengerechten Wohnung für Rollstuhlfahrer auf eine Höchstgrenze, andere Kommunen sehen wiederum keinen Bedarf für eine größere Wohnung. Insofern ist die Pauschalaussage nicht richtig und irreführend, weil hier ein Anspruch vorgegauckelt wird, den es u.U. vor Ort gar nicht gibt.

    @Holladiewaldfee

    In welchem Landkreis/welcher Stadt wohnst Du denn?

    Gruß!

  • Alles gut.

    Sprich bitte mit einem Sachbearbeiter beim Jobcenter was er gewillt ist für eine Wohnung zu zahlen. Die Notwendigkeit eines entsprechenden Bettes und des Rollstuhls ist anhand von Attesten bzw, dem Bescheid der Pflegeversicherung und anhand des Schwebehindertenausweises nachzuweisen,

  • Hallo,

    ich stimme Casa vollinhaltlich zu. Allerdings würde ich die Sache mit dem Kredit nicht weiter verfolgen: ich bezweifele, daß bei Bezug von ALG II und EM-Rente und auch angesichts des Alters irgendeine Bank einen seriösen Kredit für einen Hauserwerb geben würde, der ja von der Höhe nicht unerheblich sein dürfte. Schon bei der Berechnung der Rückzahlungsraten dürfte es zu Problemen bei der Bank kommen, da Ihr kaum die üblichen Raten zahlen könntet.

    Gruß!

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