Hallo, ich habe vom jobcenter eine Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGBIII angenommen, Beginn war 24. April, Dauer war mit 8 Wochen angegeben, ein Ende war nicht angegeben. Der Maßnahmeträger selbst hat daraus 8 Wochen und 4 Tage gemacht, also statt Ende 16.Juni nun das Ende auf 22.Juni gelegt. Die Begründung ist, daß die Feiertage nachgeholt werden müssen.
Aber nach der Zuteilung vom Jobcenter und nach § 45 Abs. 2 SGB III darf diese Maßnahme nicht länger als 8 Wochen dauern.
Kann ich also am 16. Juni aufhören oder muss ich die 4 Tage zusätzlich arbeiten?
Maßnahme länger als 8 Wochen
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deimos -
19. Juni 2017 um 10:31 -
Erledigt
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Hallo,
bei den 8 Wochen ist von 5 Tagen je Woche bei 40 Stunden auszugehen und nicht von der Kalenderzeit. Da diese 5-Tage-Regelung durch die Feiertage (Ostern, Pfingsten) nicht erreicht wurden, dauert eine solche Maßnahme durchaus ein paar Kalendertage mehr, um die Stundenanzahl zu erreichen.
Gruß!
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Wo genau kommt diese "5-Tage Regelung" denn her?
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Hallo,
aus der Kommentierung des Gesetzes und den Fachlichen Hinweisen der Arbeitsagentur.
Gruß!
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Dankeschön für die ausführliche Hilfe
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