Maßnahme länger als 8 Wochen

  • Hallo, ich habe vom jobcenter eine Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGBIII angenommen, Beginn war 24. April, Dauer war mit 8 Wochen angegeben, ein Ende war nicht angegeben. Der Maßnahmeträger selbst hat daraus 8 Wochen und 4 Tage gemacht, also statt Ende 16.Juni nun das Ende auf 22.Juni gelegt. Die Begründung ist, daß die Feiertage nachgeholt werden müssen.
    Aber nach der Zuteilung vom Jobcenter und nach § 45 Abs. 2 SGB III darf diese Maßnahme nicht länger als 8 Wochen dauern.
    Kann ich also am 16. Juni aufhören oder muss ich die 4 Tage zusätzlich arbeiten? :/

  • Hallo,

    bei den 8 Wochen ist von 5 Tagen je Woche bei 40 Stunden auszugehen und nicht von der Kalenderzeit. Da diese 5-Tage-Regelung durch die Feiertage (Ostern, Pfingsten) nicht erreicht wurden, dauert eine solche Maßnahme durchaus ein paar Kalendertage mehr, um die Stundenanzahl zu erreichen.

    Gruß!

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