ALG II Antrag und ab wann kann man einen Vorschuss beantragen

  • Hallo an Alle, ^^
    ich habe eine Frage zum ALG II Antrag. Ich war am 31.05.17 beim Jobcenter und habe den Antrag auf ALG II gestellt. Daraufhin wurde mir am 06.06.17 ein Termin zur Vorbesprechung gegeben, bei dem meine allgemeine Situation aufgenommen wurde, und die für mich notwendigen Dokumente zur Antragsstellung ausgehändigt wurden. Jetzt habe ich erst am 28.06.17 einen Termin um die notwendigen Dokumente und ausgefüllten Anträge bei meiner Sachbearbeiterin abzugeben. Im Moment habe ich aber leider kein Geld und kann meine Rechnungen nicht bezahlen. So nun zu meinen Fragen: Ab wann kann man einen Vorschuss auf ALG II beantragen? Erst wenn ich die Unterlagen und den ausgefüllten Antrag am 28.06. abgegeben habe? Und wie lange dauert es generell bis der Antrag dann durch ist? Wird mir das ALG II dann rückwirkend ab dem Mai oder dem Juni bezahlt? Oder ist das gar nicht erst möglich?

    Ich weiß, es sind viele Fragen, aber ich wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

    Liebe Grüße

  • Da du den Antrag im Mai gestellt hast, erhälst du die Leistungen rückwirkend ab Mai 2017. Wenn dein Antrag bearbeitet wurde, würdest du Leistungen für Mai, Juni und Juli erhalten.

    Du kannst den Vorschuss in einem formlosen Schreiben bei dem zuständigen Jobcenter beantragen. Der Vorschuss muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Antrages gezahlt werden.

    Tipps:
    Probiere einen früheren Termin bei der zuständigen Sachbearbeiterin zu bekommen. Rufe deine Sachbearbeterin oder im Service Center an und frage ob ein früherer Termin möglich wäre. Falls nicht, soll das Service Center der Sachbearbeiterin eine E-Mail schicken und auf Dringlichkeit verweisen. Falls du damit keinen Erfolg hast, gehe ins Jobcenter und bitte dort um einen früheren Termin.

    Ich persönlich bin der Meinung, dass dein Neuantrag wahrscheinlich schneller bearbeitet wird, als der Antrag auf einen Vorschuss. Du solltest deswegen die Firmen, die dir eine Rechnung geschickt haben, darüber informieren um Probleme mit Mahnungen etc. zu vermeiden.

  • Hallo,

    ein Vorschuß wird nur dann geleistet, wenn dem Grunde nach ein Anspruch auf ALG II vorhanden ist. Dieser Status ist mit der einen Einreichung eines Neuantrages nicht vorhanden, weswegen es eher ungewiß ist, ob ein Vorschuß auch gezahlt wird.

    Von daher gebe ich bass386 recht mit dem, was er in seinem letzten Absatz geschrieben hat.

    Gruß!

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