Weiterzahlung für Wohnung - ALG II

  • Hallo zusammen,
    vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Versuche mich mal so kurz wie möglich zu fassen:

    Mein Verlobter und ich wohnen in verschiedenen Städten (ca. 65 km entfernt). Er bekommt Hartz IV und ich habe eine feste Arbeitsstelle. Da wir beide heiraten wollen, aber das mit einer gemeinsamen Wohnung nicht so einfach ist (wir suchen schon seit Monaten), müsste ich ja für ihn finanziell aufkommen. Ich verdiene nicht so schlecht, aber für 2 Wohnungen reicht es keinesfalls. Er kann aus seinem Wohnort nicht weg, da er eine pflegebedürftige Mutter hat und ich habe hier meinen Job. Und so lange wie wir keine gemeinsame Wohnung bei ihm finden, bleibt uns erst einmal noch die Fernbeziehung. Heiraten wollen wir trotzdem. Gibt es da vielleicht eine Möglichkeit, dass für eine bestimmte Zeit seine Wohnung (evtl. auch sein Unterhalt) weiter durch die Arge finanziert wird oder ist das absolut aussichtslos? Wir suchen ja eine gemeinsame Wohnung, aber der Markt gibt bei ihm nicht viel her, es sei denn, man zahlt so um die 1000 EUR und das kann ich nicht stemmen auf Dauer, denn im Kühlschrank sollte auch noch was sein........

  • Hallo,

    müsste ich ja für ihn finanziell aufkommen. I

    nein. Im ersten Jahr des Zusammenleben bildet Ihr noch keine Einstandsgemeinschaft. Solange Ihr also nicht miteinander wirtschaftet, wird Dein Einkommen nicht angerechnet. Somit kannst Du zu ihm ziehen, wobei ihm dann allerdings nur noch Hälfte der angemessenen Kosten der Unterkunft gezahlt werden. Die andere Hälfte müßtest Du dann übernehmen.

    Gruß!

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