Darlehen vom Jobcenter für Zuzahlung Hörgeräte

  • Guten Abend. :)
    Ich habe eine Frage.
    Vor längerer Zeit bekam ich ein Darlehen des Jobcenters, um meine Mietkaution bezahlen zu können.
    Es gab nie Probleme, ich hab es ganz normal mit 10% zurück bezahlt und hatte
    auch noch nie eine Sanktion oder mir was zu Schulden kommen lassen.

    Jetzt habe ich ein kleines privates Schuldenproblem,
    und wollte wissen, ob jemand weiß, wenn es sich nicht um einen Führerschein,
    Elektrogeräte oder etwas im Haushalt handelt, ob es dadurch auch möglich wäre,
    ein Darlehen des Jobcenters zu bekommen?

    Ganz herzliche Grüße.

  • :) Guten Morgen!

    Da du schon länger dabei bist, kann deine Frage eigentlich nur theoretischer Natur sein.
    Denn dir dürfte bekannt sein, dass es schon sehr schwer ist überhaupt ein Darlehen vom
    JC bekommen. Private Schulden sind allein dein Problem.

  • Guten Morgen Grace. :)

    Es sind eigentlich keine Schulden.

    Mein Problem ist, das ich Hörgeräte brauche.
    Meine Krankenkasse bezahlt diese auch, muss aber
    einen gewissen Restbetrag selbst aufbringen,
    und das ist natürlich etwas schwierig.

    Hab herzlichen Dank. :)

  • :) Das hast du aber nicht geschrieben! Nächste Mal bitte präziser ausdrücken.
    Denn es ist ein großer Unterschied, ob es sich um einfache private Schulden handelt,
    oder um ein Darlehen für ein Hilfsmittel. Ich habe dann die Überschrift präzisiert
    für dich. Damit es nicht weiter zu Missverständnissen kommt.

  • Hört sich jetzt vielleicht für andere echt mickrig an,
    aber aktuell wenn ich alles zusammenrechne, knapp 200 Euro.

    Es ist so, das man nicht weiß, ob die Geräte, die MICH persönlich nichts kosten,
    ausreichen, damit ich gut höre.
    Sagt zumindest der Hörgerätetyp, da mein rechtes Ohr schon 80% Hörverlust hat.
    (Was ich pers. nicht merke)

    Dieses Gerät, das er mir eigentlich empfiehlt würde insgesamt 1500€ kosten,
    findet aber mein Vater unsinnig, da ich sie eigentlich nur bei gewissen Situationen
    anziehe, wie zukünftige Arbeit, meine Familie die sich immer beschwert (Nachts höre ich zb. so gut wie überhaupt nichts) und so...

    Deshalb dreht es sich um den ersten Betrag.

    Lieben Gruß.

  • Hallo,

    warum solltest Du dafür ein Darlehen beantragen und bekommen? Hörgeräte sind - sofern medizinisch notwendig - als einmalige Sonderleistungen (Stichwort "Hilfsmittel") zu übernehmen. Stelle also einen entsprechenden Antrag - dann mußt Du nur noch 10 € Zuzahlung leisten.

    Gruß!

  • Weil der Mann gemeint hat, das meine Krankenkasse die Hörgeräte übernimmt,
    das wären glaube 700 oder 800 pro Ohr, deshalb profitiere ich von dem Nulltarifdingsbums
    und muss da nichts draufbezahlen.

    Aber diese Trockenstation, Batterien, Pflegesachen und der spezielle Schlauch
    fürs Gerät, meinte er, ginge extra... :(

  • Hallo,

    Ja und? Auch das für den Betrieb eines Hörgerätes notwendige Zubehör ist Teil eines erforderlichen Heilmittels. Es bleibt also bei meiner Aussage.

    Wofür Du kein Geld bekommen dürftest, ist der laufende Bedarf für das Hörgerät.

    Gruß!

  • Corinna ist zuzustimmen. Die Krankenkasse hat die Hörgeräte zu zahlen. Und wenn eben nur teurere Hörgeräte eine gute Akustik bringen, sind auch diese von der Krankenkasse zu zahlen.

    Explizit zu den Hörgeräten gibts sogar Rechtsprechung.

  • Ja, ich glaube ich habe gelesen,
    wenn die Geräte hörtechnisch nicht ausreichen, das man dann die anderen übernommen bekommt.

    Ich habe jetzt mal mein Anliegen der AOK geschildert, und lasse Euch wissen, wie sie reagieren. :)

  • Ich habe soeben eine Antwort erhalten:

    Guten Tag, Frau *****,
    eine weitere Kostenübernahme über die Vertragssätze hinaus ist leider nicht möglich.
    Bitte haben Sie für diese Entscheidung Verständnis.
    Mit freundlichen Grüßen


    Dann hab ich wohl geloost....trotzdem herzlichen Dank für eure Hilfe. :)

  • Hallo,

    wer redet hier denn von der AOK? Selbstverständlich kann die nicht über die Vertragssätze hinaus gehen.

    Du hast geschrieben, daß Du ein Darlehen vom Jobcenter für die den Satz übersteigende Summe haben willst. Also lese Dir nochmal Post #9 durch - und dann denke darüber nach, worüber wir hier schreiben.

    Gruß!

  • Hallo.

    Es wurde hier ja gesagt, das ich bestimmt kein Darlehen bekomme.
    Deshalb habe ich es über die Krankenkasse versucht, die mir auch nicht weiterhelfen kann.

    Ich wollte es eigentlich nur noch erwähnen. Entschuldigung. :)

  • Hallo.

    Es wurde hier ja gesagt, das ich bestimmt kein Darlehen bekomme.
    Deshalb habe ich es über die Krankenkasse versucht, die mir auch nicht weiterhelfen kann.

    Ich wollte es eigentlich nur noch erwähnen. Entschuldigung. :)


    Stopp, dein Eingangsposting musste ich erst Mal berichtigen und quasi "hellsehen",
    was du meinst. Nach Berichtigung und geändertem Titel ging es dann in die
    richtige Richtung. Mag sein, dass es heute schwerfällt sich zu konzentrieren!
    Deshalb helfe ich nochmal und bitte lese es konzentriert:

    Hallo,

    warum solltest Du dafür ein Darlehen beantragen und bekommen? Hörgeräte sind - sofern medizinisch notwendig - als einmalige Sonderleistungen (Stichwort "Hilfsmittel") zu übernehmen. Stelle also einen entsprechenden Antrag - dann mußt Du nur noch 10 € Zuzahlung leisten.

    Gruß!


    Also, bitte und jetzt dürfte es klar sein! Antrag geht selbstverständlich zum
    Jobcenter und nicht zur Krankenkasse. Es ist eine einmalige Sonderleistung,
    wie Corinna schrieb und somit vom Jobcenter zu übernehmen.

  • :) Da du schon länger hier bist, müsstest du eigentlich wissen, dass Thread
    nicht gelöscht werden. Lasse uns wissen, wie das Jobcenter reagiert. Das
    wäre sehr nett, damit Anderen in ähnlicher Lage auch geholfen werden kann.

  • Ja, ich bin nur leider nicht sooft hier, eigentlich nur, wenn ich eine Frage habe.
    Ich wollte auch nicht nerven oder so...es ist nur sehr Nervzerrend alles, da das nicht die einzige Baustelle ist, und die Hitze noch dazu, da kann einem mal oben alles ausfallen.

    Ich werde mich melden, sobald ich von der ARGE eine Antwort erhalte. :)

    Herzliche Grüße.

  • Beim Kauf von Hörgeräten können die Krankenkassen Patienten nicht immer auf ihre sogenannten Festpreise verweisen. Sind teurere Geräte erforderlich, um im Alltag die Hörbehinderung möglichst gut auszugleichen, muss die Krankenkasse auch mehr bezahlen, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Donnerstag, 29. August 2013, veröffentlichten Urteil vom 20. August 2013 betont (Az.: L 13 R 2607/10).


    Also Attest vom Arzt, Stellungnahme Hörgeräterakustiker und mit Verweis auf die Rechtsprechung Widerspruch einlegen.

    Währenddessen beim Jobcenter die Leistung als Zuschuss beantragen.

  • Das klingt doch ganz konkret und aussichtsreich, was die Krankenkasse betrifft. :)

    Was das Jobcenter antworten wird kann ich dir jetzt schon sagen: Hörgeräte sind keine Leistung nach dem SGB II. Ihrem Antrag kann daher leider nicht entsprochen werden.

    Und eventuell: Stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Stiftungsmittel bei Stelle X.

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