ALG II - Insolvenz - Selbstständigkeit und Unterhalt - Fragen

  • Hallo zusammen,

    ich komme aus der Branche der Softwareentwicklung und bin vor knapp 8 Jahren mit einem nicht behandelten Burn-Out in das ALG2 gerutscht. Mangels entsprechender Behandlung habe ich so viele Jahre zuhause und im Krankenhaus verbracht.

    Die letzten 4 Jahre habe ich genutzt um eine Software zu schreiben die ich vertreiben möchte. Das alles hat eine gute Grundlage, wurde auch von der Zuständigen Sachbearbeiterin beim JobCenter mit BUsinessplan etc. begutachtet und für gut befunden.

    Nun schaut es folgender massen aus. Ich habe eine Tochter aus vorheriger Ehe für die ich unterhaltspflichtig bin, dazu bin ich noch fast 3 Jahre in einem Insolvenzverfahren und beziehe ALG 2. Wenn ich mich nun, zunächst im Nebengewerbe, selbstständig mache sehe ich es im Moment so dass der Insolvenzverwalter Geld will, das Jugendamt Geld will und das JobCenter nach 6 Monaten eine Abrechnung möchte.

    Für mich ist nun die Frage, wer mir genau sagen kann was von den Einnahmen wann an wen gezahlt werden muss und was nicht, denn auch die Betriebskosten müssen ja gedeckt sein und für den Betrieb müssen ja auch Rücklagen gebildet werden.

    Leider konnte mir meine Sachbearbeiterin, die auf ALG 2 Empfänger spezialisiert ist die sich selbstständig machen, nicht weiterhelfen. AUch der INsolvenzverwalter äußert sich trotz schriftlicher Anfrage nicht.

    Eventuell hat jemand ähnliche Probleme oder diese schon hinter sich und kann mir da weiterhelfen.

    Grüße ins Forum,

    Andreas

  • Hallo @AndreasNRW ,

    ich meine, dass der Insolvenzverwalter der selbstständigen Tätigkeit zustimmen muss. Ohne die Erlaubnis darfst du dich nicht selbstständig machen.

    Der Insolvenzverwalter darf die Genehmigung auch zurückziehen, wenn die betrieblichen Ausgaben höher sind als die Einnahmen.

  • Ich weiss nicht was für eine Software Du geschrieben hast, wie teuer diese sein soll und für welchen Markt und Personenkreis sie bestimmt ist.

    Du müsstest Dich nicht zwangsläufig selbstständig machen, sondern kannst die Software über Firma XY vertreiben lassen und hierfür einen prozentualen Anteil an den Umsätzen erzielen. Dahingehend solltest Du Dich evtl. beraten lassen, denn beide Seiten bieten Vor- und Nachteile.

    Aber warte ab, schaue öfters hier herein, Du wirst sicherlich noch die ein oder andere Antwort erhalten.

  • @bass386

    es ist eine Software aus dem Bereich SEO Analyse / Webseitenanalyse und sie wird in 2 Versionen angeboten (99 Euro und 179 Euro) sowie einer eingeschränkten Demoversion.

    Eine Firma die die Software vertreiben will wird nicht so einfach zu finden sein. Einen Shop hingegen werde ich auch nicht betreoben sondern über den Anbieter MyCommerce abrechnen lassen.

    Für mich ist wie gesagt schwierig festzustellen wer aus dem noch leeren "Topf" wann was raus nimmt.

  • Eine Firma die die Software vertreiben will wird nicht so einfach zu finden sein. Einen Shop hingegen werde ich auch nicht betreoben sondern über den Anbieter MyCommerce abrechnen lassen.


    Ich möchte dir da gar nicht reinreden, sondern es war nur ein Vorschlag.

    Für mich ist wie gesagt schwierig festzustellen wer aus dem noch leeren "Topf" wann was raus nimmt


    Der unpfändbare Betrag dürfte sich aus § 850 i ZPO ergeben. https://dejure.org/gesetze/ZPO/850i.html

    Ist dein Insolvenzverfahren abgeschlossen/aufgehoben und befindest Du dich nun in der Wohlverhaltensperiode?

  • @'bass386

    Nein .. nicht falsch verstehen ... es kam auch nicht als "reinreden" rüber :)

    Ich bin in der Wohlverhaltensperiode seit 2014.

    Ich habe es nicht so mit "Rechtsdeutsch und Amtsdeutsch" .... wenn ich es also richtig verstehe bleibt mir soviel wie ich auch bei einem normalen Arbeitsverhältnis als pfändungsfreies Einkommen hätte ... richtig ?

  • Ich habe es nicht so mit "Rechtsdeutsch und Amtsdeutsch" .... wenn ich es also richtig verstehe bleibt mir soviel wie ich auch bei einem normalen Arbeitsverhältnis als pfändungsfreies Einkommen hätte ... richtig ?


    Richtig.

    Da Du Dich in der Wohlverhaltensperiode befindest, musst Du die Zahlungen/das Gehalt nicht mehr mit dem Insolvenzverwalter/Treuhänder absprechen.

    Allerdings rate ich Dir dazu, den Insolvenzverwalter/Treuhänder anzusprechen oder ein Forum für Insolvenzrecht aufzusuchen. Wir helfen zwar gern, allerdings sind Insolvenzrecht und Arbeitslosengeld II völlig verschieden und somit kann Dir eine andere Person sicherlich besser weiterhelfen. Aber ich hoffe, das grundsätzliche Fragen erstmal beantwortet wurden. Wobei in dem Fall alle Angaben ohne Gewähr sind.

  • @bass386

    ja ... dass die Angaben ohne Gewähr sind, davon gehe ich aus ... ich werde mal schauen was hier noch an Informationen reinkommt und parallel dazu ein Forum für Insolvenzrecht aufsuchen.
    Ich danke Dir zunächst einmal und wünsche Dir noch eine ruhige Nacht.

  • Du wirst auf jeden Fall erst einmal deiner Unterhaltspflicht nachkommen müssen. Von den Einnahmen sind deine Ausgaben abzuziehen. Je mehr du verdienst, desto mehr musst du an Unterhalt zahlen und desto mehr bekommen auch die Gläubiger von dir.

    Rücklagenbildung ist mit ALG2 praktisch ausgeschlossen.

    Dein individueller Pfändungsfreibetrag liegt ggü. deinem Kind bei Miete + Regelleistung zzgl. eventueller Betriebsausgaben.

    Ggü. anderen Gläubigern liegt dein Pfändungsfreibetrag bei ca. Miete, Regelsatz + 300 €, zzgl. eventueller Betriebsausgaben.

    So kannst du grob rechnen.

  • @Casa

    Wie mache ich es denn wenn ich eine Anschaffung, wie zum Beispiel ein Testrechner, gemacht werden muss aber die Summe in einem Monat nicht reicht? Rechnen die mir das monatlich ab oder wie funktioniert das? Wenn mir alles genommen wird um auch größere Investitionen zu decken habe ich ja gar keine Chance auf die Beine zu kommen.

    Edit: Selbst gesehen ... Betriebsausgaben sind auch noch deckbar ... also alles gut ... ich zahle gern meine Schulden ab solange ich die Möglichkeit habe auf die Beine zu kommen und mir eine Existenz auf zu bauen. :) Wenn da die ersten Jahre nichts hängen bleibt großartig kann ich damit leben.

    Einmal editiert, zuletzt von AndreasNRW (26. Juni 2017 um 00:33)

  • Das Jobcenter betrachtet bei Selbstständigen immer einen Zeitraum von 6 Monaten. In diesem Zeitraum werden die Einnahmen den Ausgaben gegenüber gestellt und dann entsprechend gerechnet.

    Ein Rechner wird ja jetzt für wenige hundert Euro anschaffbar sein, oder?


    Das Jobcenter rechnet auch gern schonmal am Anfang der 6 Monate Geld an, was du möglicherweise in den Folgemonaten verdienst. D.h. bei Einkommensprognosen solltest du immer sehr sehr pessimistisch schätzen.

  • @Casa,

    das Formular der ARGE habe ich schon hier ... das hatte mir meine Sachbearbeiterin schon mal zur Ansicht mitgegeben. Der Testrechner war nur ein Beispiel ... ich benötige alle halbe Jahr die neue Softwareversion meiner Programmiersprache (knapp 600-700 Euro), einen (schnellen) Testrechner (1500 Euro), alle 2 Jahre genutzte Komponenten für die Optik der Software (800 Euro) etc. ..... wie gesagt ... mir geht es auch nur darum dass ich die Luft habe für diese Anschaffungen auch entsprechend Kapital aufzubauen und nicht beim ersten Update feststelle dass alle aus dem Topf genommen haben und ich das Gewerbe nun abmelden kann. Das wäre schade um den Versuch und die investierte Zeit (fast 4 Jahre Planung und Entwicklung) und das investierte Geld.

  • Hinsichtlich der Insolvenz und dem Unterhalt mache ich mir da keine Sorgen, dass da jemand frühzeitig zugreifen könnte. Hier kommt es allein darauf an, was du als Betriebsausgaben hast.


    Die einzigen die zugreifen, noch bevor du einen Euro verdient hast, sind die Jobcenter.

    Du wirst das Kapital, welches du für Anschaffungen benötigst, auch immer zwingend in den 6 Monaten erwirtschaften müssen, in denen du es letztendlich auch wieder ausgibst. Es gibt keine gesetzlichen Möglichkeit der Mitnahme von Rückstellungen in einen nächsten Bewilligungszeitraum. Es gibt auch nur bei Saisonbetrieben die Möglichkeit, den Bewilligungszeitraum auf 12 Monate auszudehnen. Dass dies bei deinem Geschäft möglich ist, sehe ich nicht.

    Unter ALG2 ist es praktisch unmöglich ein Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll zu führen, da jeder Euro den du verdienst, sofort auf das ALG2 angerechnet wird. Im Ergebnis streitet man sich dann mit dem Jobcenter noch um die Notwendigkeit von Betriebsausgaben usw. usw.

  • @Casa,

    das hört sich aber gar nicht so toll an von der Praxis ... mein Sachbearbeiterin im JobCenter hat mir das bei der Vorstellung meines Businessplanes alles als total super verkauft ... sie hat mir dieses Formular (Anlage EKS) zu Ansicht mit gegeben und meinte es wäre alles problemlos

    Naja ... nützt alles nichts ... das Produkt ist in ein paar Wochen fertig, die Webseite steht ... da muss ich dann wohl durch ...

  • Dann achte darauf, dass du deine Einnahmen sehr sehr zurückhaltend schätzt und bei den Ausgaben auch nicht direkt angibst, dass du dir zum Ende des Bewilligungszeitraums für 1500 € einen PC kaufen willst.

  • @Casa,

    in dem Bereich kann ich die potentiellen Einnahmen eh nicht richtig einschätzen, drum habe ich das alles sehr vorsichtig angesetzt. Ich bin gespannt wie das JobCenter reagiert. Nächster Termin für mich ist der 3.7. ... flatterte grad ins Haus :)

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