Hallo, also ich hatte an einer Maßnahme nach § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung SGB III teilgenommen, hab auch nicht gefehlt oder der gleichen. Jetzt will das Jobcenter gleich im Anschluß nochmal genau dieselbe Maßnahme mit mir durchführen. Ich bekomme wieder keine Aufentwandsentschädigung, nur das Fahrgeld. Der Grund ist, daß man mich "stabilisieren" will und der Maßnahmeträger findet mich so toll, daß der mich auch gleich behalten will.
Aber ist das überhaupt rechtens ?
VIelen Dank schonmal fürs grübeln und gruschen.
doppelte Maßnahme
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deimos -
22. Juni 2017 um 20:36 -
Erledigt
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Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten!
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Was meint das Jobcenter mit stabilisieren und um was für eine Maßnahme handelt es sich?
Wofür möchtest du eine Aufwandsentschädigung?
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Was meint das Jobcenter mit stabilisieren und um was für eine Maßnahme handelt es sich?
Wofür möchtest du eine Aufwandsentschädigung?
Wie ich schon geschrieben habe ist es eine eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Das bedeutet arbeiten im Sozialkaufhaus oder einer GgmbH mit mindestens 15 Stunden die Woche, 8 Wochen lang. Mit "stabilisieren" meint das Arbeitsamt wohl, daß ich weiterhin einen regelmäßigen Tagesablauf einhalten kann.
Und das Geld, was man bei einem 1-Euro-Job bekommt nennt man halt Aufentwandsentschädigung. Wieso sollte ich es nicht wollen, momentan bekomme ich nicht einen einzigen Euro dafür. Ich weiss ja auch nicht ob diese Infos überhaupt irgendwas mit der Frage zu tun haben, ob man so eine Maßnahme einfach zweimal hintereinander zuweisen darf, da die ja nach dem Gesetz her auf 8 Wochen beschränkt ist. -
Hallo,
da die ja nach dem Gesetz her auf 8 Wochen beschränkt ist.
ja, für Maßnahme A. Bei Maßnahme B, die auch gleich nach Maßnahme A beginnen kann, zählen die 8 Wochen erneut.
Gruß!
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Haben wir hier eine Maßnahme nach "§ 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten"?
Am Besten lädst du mal anonymisiert zu Zuweisung hoch. -
Hallo,
laut Ursprungsthread nach § 45 SGB III. Steht doch da...
Gruß!
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Wie ich schon geschrieben habe ist es eine eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Das bedeutet arbeiten im Sozialkaufhaus oder einer GgmbH mit mindestens 15 Stunden die Woche, 8 Wochen lang. Mit "stabilisieren" meint das Arbeitsamt wohl, daß ich weiterhin einen regelmäßigen Tagesablauf einhalten kann.
Und das Geld, was man bei einem 1-Euro-Job bekommt nennt man halt Aufentwandsentschädigung. Wieso sollte ich es nicht wollen, momentan bekomme ich nicht einen einzigen Euro dafür. Ich weiss ja auch nicht ob diese Infos überhaupt irgendwas mit der Frage zu tun haben, ob man so eine Maßnahme einfach zweimal hintereinander zuweisen darf, da die ja nach dem Gesetz her auf 8 Wochen beschränkt ist.
Sorry, mein Fehler, aber irritierend, weil ein Euro Job und dann eine Zuweisung nach § 45 SGB III.
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