Hallo ihr Lieben,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und ich wäre euch sehr dankbar. Ich habe ein Darlehn für eine Ausstattung der Wohnung beantragt und dies auch zugesprochen bekommen und davon werden 10% meines Regelsatzes einbehalten bis die Summe getilgt ist. Die Summe die ich dafür betragt habe beträgt 600Euros und ich bekomme auch aber nicht in Form von Bargeld, sondern in Form einer Kostenübernahme das übelste daran ist ich muss mir vorschreiben lassen wo ich die Sachen zu kaufen habe. Ist sowas denn zulässig und Rechtens? Ich denke nicht, dass es angehen das ich mir vorschreiben lassen muss wo ich die Sachen zu kaufen habe zudem ich das Darlehn Monatlich wieder zurückzahlen muss.
Wäre euch echt um jeden Rat dankbar.
Viele Grüße aus Nürnberg
Slumerparty