Hallo ihr,
ich hoffe ich bin in der richtigen Kategorie gelandet. Für gewöhnlich lese ich nur, habe aber aus gegebenem Anlass selbst eine Frage. Ich würde gern von ALG 2 zu Wohngeld springen. Mein Antrag läuft Ende Juli ab.
Gelesen habe ich, dass man 80% Mindesteinkommen (Miete, Regelbedarfe, Mehrbedarf und KV) braucht von dem was alles abgeht. Berechnet habe ich das auch und ich würde sogar etwas drüber liegen. Oder habe ich was vergessen?
Ich war soeben auf der Wohngeldstelle in der Hoffnung, sie könnten mir das da mal kalkulieren. Wurde aber sofort abgewimmelt ich solle das mit dem Amt klären, die würden mir Bescheid sagen.
Soweit so gut. Ich wollte die Dame eigentlich fragen wie es mit Verdienstnachweisen aussieht. Ich betreibe seit Februar ein Nebengewerbe (Kleingewerbe), dafür habe ich natürlich eine EÜR und auch Rechnungen. Ab August wollte ich zusätzlich wieder Freiberuflich arbeiten. Das macht dank Auftragslagen einen Verdienst von 400 Euro aus. Minimum. Allerdings könnte ich dafür ja noch keinen Nachweis erbringen. Kann man die dann rückwirkend einreichen? Gibt es erstmal doch kein Wohngeld?
Liebe Grüße