Hallo zusammen...
Ich habe einige Fragen, und hoffe hier die eine oder andere hilfreiche Antwort zu erhalten.
Folgende Ausgangssituation.
Zwei Erwachsene, ein Kind, ab August zwei Kinder.
Ich erhalte aktuell (bis ca. Mitte August) ALG1. Ab Mitte August erhalte ich dann ALG2.
Meine Frau, aktuell noch berufstätig und schwanger, befindet sich ab dem 09.07 in Mutterschutz und bekommt bis zum 15.10.17 Mutterschaftsgeld (Mutterschutz).
Nach dem Mutterschutz würde sie Elterngeld erhalten.
Nun habe ich erfahren, dass das Elterngeld welches ihr zustehen würde, mit meinem ALG2 Anspruch verrechnet wird, da das Elterngeld als Einkommen angesehen wird.
Das Kindergeld wird wohl, wenn ich es richtig verstanden habe, auch als Einkommen der Kinder angerechnet.
Wir haben eine Warmmiete von 745€.
Wie bzw. wo kann ich ausrechnen, was uns 4 dann ab August "zustehen" wird? Wird das komplette Elterngeld angerechnet? Oder nur ein Teil? Wird auch ihr Mutterschaftsgeld angerechnet weil es als Einkommen zählt?
Arbeiten geht meine Frau seit dem 15.10.16. Davor befand sie sich in unbezahlter Elternzeit. Hat also keine 13 Monate gearbeitet.
Falls noch irgendwelche Daten fehlen, stelle ich diese natürlich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank schon mal im Voraus.