Alles anzeigenBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) Artikel 1 des Gesetzes vom 05.12.2006 (BGBl. I S. 2748), in Kraft getreten am 01.01.2007
zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.04.2017 (BGBl. I S. 778) m.W.v. 11.04.2017
Abschnitt 1Elterngeld (§§ 1 - 4)
§ 1 Berechtigte
§ 2 Höhe des Elterngeldes
§ 2a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
§ 2b Bemessungszeitraum
§ 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2d Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2e Abzüge für Steuern
§ 2f Abzüge für Sozialabgaben
§ 3 Anrechnung von anderen Einnahmen
§ 4 Art und Dauer des BezugsAbschnitt 2
Betreuungsgeld (§§ 4a - 4d)
§ 4a Berechtigte
§ 4b Höhe des Betreuungsgeldes
§ 4c Anrechnung von anderen Leistungen
§ 4d BezugszeitraumAbschnitt 3
Verfahren und Organisation (§§ 5 - 14)
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen
§ 6 Auszahlung
§ 7 Antragstellung
§ 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen
§ 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
§ 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
§ 11 Unterhaltspflichten
§ 12 Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel
§ 13 Rechtsweg
§ 14 BußgeldvorschriftenAbschnitt 4
Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§§ 15 - 21)
§ 15 Anspruch auf Elternzeit
§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
§ 17 Urlaub
§ 18 Kündigungsschutz
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
§ 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
§ 21 Befristete ArbeitsverträgeAbschnitt 5
Statistik und Schlussvorschriften (§§ 22 - 27)
§ 22 Bundesstatistik
§ 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
§ 24 Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt
§ 24a Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt
§ 25 Bericht
§ 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches
§ 27 Übergangsvorschrift
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