Verdienstbescheinigungen erneut angefordert

  • Hallo liebe Comunity :)

    wir, als Bedarfsgemeinschaft haben jetzt, wie in der Vergangenheit auch schon für das 2.Quartal einen "vorläufigen BB" erhalten. So weit so gut... im selben Briefumschlag steckten aber sog."Anforderungen von Unterlagen zur endgültigen Festsetzung des Leistungsanspruchs."
    Hier werden Lohnabrechnungen aus den vergangenen 2 Jahren erneut angefordert, die wir bereits mit neuer halbjährlicher Antragstellung eingereicht haben
    Ich denke es wird auf Grundlage dessen eine Nachberechnung, wahrscheinlich zu unserem Nachteil (Forderungen seitens des JC) <X Die Frage stellt sich für mich jedoch warum?
    Zu jedem erneuten WBA haben wir bereits fristgerecht alle Unterlagen eingereicht. Natürlich auch die Ausgaben z.B. für Unterhalt Miete, etc..
    Die Frage ist, wird neben dem Zufluss auch der Abfluss in der Neuberechnung berücksichtigt. Hierzu werden nämlich keine Kontoauszüge die dies belegen könnten angefordert.
    Hat jemand ähnlich Erfahrungen oder einen Rat zur Vorgehensweise?
    LG
    Chris

  • Hallo @Harzerroller :)

    Da du einen vorläufigen Bewilligungsbescheid bekommen hast, gehe ich von einem schwankenden Einkommen aus. Der Bewilligungszeitraum lässt sich nur dann endgültig festsetzen (berechnen), wenn alle Dokumente, in dem Fall die Verdienstabrechnungen, eingereicht wurden. Dies kann sich sowohl positiv, als auch negativ auswirken. Du könntest eine Nachzahlung erhalten oder es würden Leistungen zurückgefordert. Du schreibst du hast die Unterlagen eingereicht, somit wird das Jobcenter diese verloren haben.

    Schaue in deinen Bewilligungsbescheid welches Gehalt als fiktives Einkommen angerechnet wurde. Dies ist in der Regel gleichbleibend (6 x Summe xxx,xx Euro). Davon abziehen musst du dein tatsächliches Gehalt für die Monate. Das Fiktive Einkommen auf sechs Monate gerechnet minus das tatsächliche Einkommen ergibt dann die Nachzahlung oder Rückforderung.

    Fragen:
    Hast du alle Verdienstabrechnungen nachweislich eingereicht?
    Wurden schon Zeiträume endgültig festgesetzt?
    Was meinst du mit Abfluss (Miete, Heizkosten etc.?)

  • Ja es ist ein leicht schwankendes Einkommen meiner Partnerin.
    Ich denke das evt. mal eine Verdienstabrechnug nicht eingereicht wurde, da da sie zum Zeitpunkt der Anforderung noch nicht da war. Hier könnte auch mal sowas wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld meiner Lebensgfährtin "unter den Tisch gefallen" sein. Wir beziehen Leistungen seit Sept. 2014. Angefordert wurden jetzt die Lohnabrechnungen für die Zeiträume
    1/2016 bis 6/2016 sowie
    7/2015 bis 12/2015
    Für keinen der Bewilligungszeiträume wurde der Bescheid festgesetzt sondern immer nur vorläufig.
    Meine Frage war ob bei einer Nachberechnung neben dem Zuflussprinzip auch das Abflussprinzip (also unsere fixen Ausgaben) erneut berücksichtigt werden. Schließlich werden hierzu ja nur Belege über die Einnahmen angefordert.

  • Hier könnte auch mal sowas wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld meiner Lebensgfährtin "unter den Tisch gefallen" sein


    Na du musst schon ehrlich sein, ansonsten ist eine korrekte Beantwortung der Fragen schwierig und teils unmöglich. Du meinst mit "unter den Tisch gefallen" , dass diese Lohnabrechnung nicht eingereicht wurde?


    Meine Frage war ob bei einer Nachberechnung neben dem Zuflussprinzip auch das Abflussprinzip (also unsere fixen Ausgaben) erneut berücksichtigt werden. Schließlich werden hierzu ja nur Belege über die Einnahmen angefordert.


    Die Leistungen für Miete, Neben- und Heizkosten hast du bereits erhalten. Natürlich darfst du diese auch behalten und würden bei einer Nachberechnung berücksichtigt werden. Ein Abflussprinzip, ähnlich wie das Zuflussprinzip, gibt es in dem Sinne nicht.

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