Hallo liebe Comunity
wir, als Bedarfsgemeinschaft haben jetzt, wie in der Vergangenheit auch schon für das 2.Quartal einen "vorläufigen BB" erhalten. So weit so gut... im selben Briefumschlag steckten aber sog."Anforderungen von Unterlagen zur endgültigen Festsetzung des Leistungsanspruchs."
Hier werden Lohnabrechnungen aus den vergangenen 2 Jahren erneut angefordert, die wir bereits mit neuer halbjährlicher Antragstellung eingereicht haben
Ich denke es wird auf Grundlage dessen eine Nachberechnung, wahrscheinlich zu unserem Nachteil (Forderungen seitens des JC) <X Die Frage stellt sich für mich jedoch warum?
Zu jedem erneuten WBA haben wir bereits fristgerecht alle Unterlagen eingereicht. Natürlich auch die Ausgaben z.B. für Unterhalt Miete, etc..
Die Frage ist, wird neben dem Zufluss auch der Abfluss in der Neuberechnung berücksichtigt. Hierzu werden nämlich keine Kontoauszüge die dies belegen könnten angefordert.
Hat jemand ähnlich Erfahrungen oder einen Rat zur Vorgehensweise?
LG
Chris