Hallo Leute,
mir dreht sich echt gerade der Kopf....
wir sind eine Bedarfsgemeinschaft und leben zu zweit in einer Wohnung die 89m hat und kostet kalt 650 Euro.
Bei der Auswahl der Wohnung sind wir davon ausgegangen, dass die 2 Kinder meiner Lebensgefährtin darin Platz haben sollen und mit einziehen. Das Gericht hat jedoch nun den 3-jährigen Sorgerechtsstreit (zumindest vorläufig) zugunsten des Ex Partners meiner Lebensgefährtin entschieden. D.H. die Kinder leben nach wie vor hauptsächlich beim Kindesvater.
Nichts desto trotz befinden sich der Sohn meiner Freundin, sowie meine Tochter an 2 Tagen in der Woche bei uns und alle 2 Wochenenden im Monat ist von Freitag Mittag bis Montag abend Kinderwochenende. D.h. jeder der beiden Kinder hat auch ein kleines Kinderzimmer in der Wohnung. Ergo die Kinder sind nur an 2 Tagen in der Woche länger beim anderen Teil. Aufgrund des laufenden Sorgerechtsverfahrens meiner Lebensgefährtin hat das JC unsere Wohnung für angemessen befunden.
Nun will das JC wissen wie der Stand des Sorgerechtsverfahrens ist und ich befürchte, dass mit Abschluss des Sorgerechtsverfahrens die Wohnung als zu groß angesehen wird und wir wegen 50 Euro (denn andere ein Wohnung laut Tabelle ) umziehen sollen. Der Umzug und die damit verbundenen Kosten stehen mit der Mieteinsparung in keinem Verhältnis, meine ich. Mal ganz von uns abgesehen, würden die Kinder Ihre gewohnte Umgebung und ihre Zimmer verlieren...
Darf einer Familie so etwas zugemutet werden?
Ich weiss nicht mehr weiter und freue mich über Leute, Rechtssprechungen die so etwas ähnliches schon mal überstanden haben.